Künstliche Intelligenz soll in Zukunft die Bearbeitung von Asylanträgen beschleunigen. Dieses Ziel steht laut Bundesregierung hinter dem Entwurf des KIMVG – einem neuen Gesetz zur Nutzung von KI in der Migrationsverwaltung. Bislang wurde sie etwa für automatische Dialekterkennung genutzt. Voraussichtlich am 8. Oktober soll der Gesetzentwurf in erster Lesung im Bundestag beraten werden.
Das Gesetz soll Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsgesetz bewirken. Es erleichtert die Weitergabe von Daten und ihren Abgleich mit Information aus dem Internet. Zudem soll Künstliche Intelligenz mit Angaben der Asylsuchenden und Visum-Antragstellenden trainiert werden. Was die Pläne für Diskriminierungsschutz und Grundrechte bedeuten, haben wir in einem Online-Lunchtalk mit dem Datenschutz-Experten Thilo Weichert besprochen.
Zur Person: Dr. Thilo Weichert war bis 2015 Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein. Zum Gesetz nahm er als Vorstandsmitglied der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. Stellung. Er ist Mitglied im Netzwerk Datenschutzexpertise.
Wichtige Quellen
- Bundesinnenministerium: Übersicht zum Gesetzentwurf
- EU-KI-Verordnung (bes. Kapitel 3 „Hochrisikosysteme")
- Stellungnahme der Deutschen Vereinigung für Datenschutz
- Bundeszentrale für politische Bildung: Übersicht zu Praxisbeispielen
Statements aus dem Lunchtalk
Thilo Weichert, Deutsche Vereinigung für Datenschutz
"Entlastung ist absolut wichtig, deswegen finde ich es auch richtig, dass künstliche Intelligenz in Migrationsverfahren eingesetzt wird. Es ist eben nur die Frage, wie es eingesetzt wird. Insbesondere muss verhindert werden, dass Diskriminierung stattfindet, dass Fake News in das Verfahren eingeführt werden und dass Falschinformationen zur Grundlage von Entscheidungen genommen werden.„
"Künstliche Intelligenz stellt eine Blackbox für den Sachbearbeiter und erst recht für den Betroffenen dar. Der Betroffene ist möglicherweise mit einer Entscheidung konfrontiert, die er nicht überprüfen kann und die möglicherweise auch von einem Gericht nicht überprüft werden kann.„
„Ich gehe nicht davon aus, dass eine Ausländerbehörde derzeit in der Lage ist, ein KI-Verfahren einzusetzen. Der Einsatz ist laut KI-Verordnung der Europäischen Union ein Hochrisikoverfahren. Das ist dann vielleicht möglich für das BAMF oder andere große Behörden.”