Genaue Zahlen zu Doppelstaatler*innen sind nicht bekannt. Die Angaben variieren zwischen 3,6 und 5,8 Millionen Personen in Deutschland, die neben der deutschen (mindestens) eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen (zu den Hintergründen s. unten).
Die neuesten Daten liefert der Mikrozensus. Demnach gab es 2025 rund 3,6 Millionen deutsche Doppelstaatler*innen, davon 69 Prozent mit einer weiteren, europäischen Staatsbürgerschaft. Neben der deutschen hatten die meisten Doppelstaatler*innen folgende Staatsangehörigkeiten:
- polnisch: 458.000 Personen
- türkisch: 389.000
- russisch: 353.000
- syrisch: 243.000
- italienisch: 194.000
Die Zahlen dürften zu niedrig sein. Denn: Der Mikrozensus basiert auf Selbstauskünften der Befragten. Viele wissen nicht, dass sie eine zweite Staatsangehörigkeit besitzen, möchten es möglicherweise nicht angeben oder sehen die zweite Staatsangehörigkeit nicht als Teil ihrer Identität an.
Andere Werte liefert der Zensus 2022. Demnach gab es zu der Zeit 5,8 Millionen deutsche Doppelstaatler*innen. Der Zensus beruht auf Eintragungen aus Melderegistern. Diese enthalten häufig Fehler, etwa weil die Behörden des zweiten Landes Deutschland nicht immer darüber informieren, dass eine Person ausgebürgert wurde. Dennoch ist davon auszugehen, dass dieser Wert näher an den tatsächlichen Zahlen liegt als der des Mikrozensus.
Eine Erklärung der Abweichung zwischen den zwei Statistiken finden Sie in diesem Artikel der Bundeszentrale für politische Bildung .
Wie viele Eingebürgerte behalten ihren alten Pass?
Seit der Einbürgerungsreform von Juni 2024 wird in der Einbürgerungsstatistik nicht mehr erfasst, wie viele Menschen bei der Einbürgerung neben der deutschen ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten.
Zuletzt erfasst wurde das 2023. Damals durften rund 80,9 Prozent der neu Eingebürgerten auch ihren alten Pass behalten. Dies war ein Höchststand seit Beginn der Erfassung 2018.
Vor der Einbürgerungsreform 2024 wollte Deutschland vermeiden, dass deutsche Staatsbürger noch weitere Nationalitäten haben. Sogenannte Mehrstaatigkeit war nur für bestimmte Gruppen möglich. Viele Menschen mussten bei der Einbürgerung in Deutschland ihre anderen Staatsangehörigkeiten aufgeben. Seit der Reform 2024 ist Mehrstaatigkeit grundsätzlich möglich.