Rassismus in der Polizei und Racial Profiling

Racial Profiling ist in Deutschland verboten. Doch die Polizei kontrolliert Menschen, die ausländisch aussehen, doppelt so oft wie Weiße Personen. Die wichtigsten Studien zu Rassismus bei der Polizei und Maßnahmen der Bundesländer im Überblick.

Was ist Racial Profiling?

Von Racial Profiling spricht man, wenn die Polizei Menschen wegen ihrer Hautfarbe, Haarfarbe oder anderer äußerer Merkmale kontrolliert, ohne dass es einen konkreten Anlass gibt. Es ist auch dann Racial Profiling, wenn das Aussehen einer von mehreren Anhaltspunkten für die Kontrolle ist.QuelleDeutsches Institut für Menschenrechte (2013): "'Racial Profiling'-Menschenrechtswidrige Personenkontrollen nach §22, Abs. 1 a Bundespolizeigesetz: Empfehlungen an den Gesetzgeber, Gerichte und Polizei", S. 6 und 26; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz: Urteil vom 21.04.2016 (7 A 11108/ 14)

Wie viele Fälle von Racial Profiling sind bekannt?

Mehrere Studien deuten darauf hin, dass die Polizei in Deutschland Menschen auch aufgrund äußerer Merkmale kontrolliert:

  • Eine repräsentative Studie aus dem Jahr 2023Die Befragung fand zwischen November 2021 und Juli 2022 statt zeigt: 8 Prozent der Personen, die angeben, dass man sie aufgrund ihres Körpers oder ihrer Kleidung als ausländisch wahrnimmt, wurden im Vorjahr von der Polizei kontrolliert. Unter den Menschen, die schätzen, dass man sie nicht als fremd wahrnimmt, waren es nur halb so viele (4 Prozent). Am höchsten ist die Wahrscheinlichkeit einer Polizeikontrolle für junge Männer, die als ausländisch wahrgenommen werden.QuelleSachverständigenrat für Integration und Migration (2023): "Racial Profiling bei Polizeikontrollen", S. 4 und 12, LINK
  • Im Afrozensus – einer nicht-repräsentativen Befragung von rund 6.000 Schwarzen, afrikanischen und afrodiasporischen Menschen in Deutschland – aus dem Jahr 2020 gab mehr als die Hälfte der Befragten (56,7 Prozent) an, in ihrem Leben mindestens einmal ohne erkennbaren Grund von der Polizei kontrolliert worden zu sein. QuelleEach One Teach One (2021) Afrozensus, S. 224.
  • Eine repräsentative Studie aus dem Jahr 2023 zeigt: 33 Prozent der Schwarzen Menschen in Deutschland wurden in den vorangegangenen fünf JahrenDer Anteil der Schwarzen Menschen, die in den vorangegangenen zwölf Monaten kontrolliert wurden, ist in der Studie niedriger als in der Gesamtbevölkerung. Die Zahlen sind aber möglicherweise nicht vergleichbar: Schwarze Personen wurden 2022 während der Covid-19-Pandemie befragt, die Ausgangsbeschränkungen können zu weniger Polizeikontrollen geführt haben. Die Befragung der Gesamtbevölkerung fand 2019 und damit vor der Pandemie statt. von der Polizei kontrolliert. Mehr als die Hälfte von ihnen (57 Prozent) empfanden die letzte Polizeikontrolle als diskriminierendes Racial Profiling.QuelleEU-Agentur für Grundrechte (FRA) (2023): "Being Black in the EU", S. 73 und 78, LINK
  • Mehr als ein Drittel (38 Prozent) der Menschen in Deutschland stimmen der Aussage zu "Die Polizei kontrolliert Schwarze Menschen häufiger als andere Menschen". Das geht aus einer repräsentativen Befragung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2025) hervor.QuelleAntidiskriminierungsstelle (2025): "Diskriminierung durch den Staat", S. 14, LINK

 

Weitere Studien zeigen: Menschen, die nicht der weißen Mehrheitsgesellschaft angehören, fühlen sich von der Polizei deutlich öfter diskriminiert, als weiße Personen. Das nicht-repräsentative Forschungsprojekt KviAPol untersucht Gewalterfahrungen mit der Polizei. Fast zwei Drittel der befragten People of ColorMenschen mit Rassismuserfahrung, die nicht als weiß, deutsch und "westlich" wahrgenommen werden (PoC) gaben an, dass sie sich in mutmaßlichen Gewaltsituationen von der Polizei diskriminiert fühlten (62 Prozent). Bei Personen ohne Migrationshintergrund waren es halb so viele (31 Prozent). Laut einer repräsentativen Studie in Hamburg haben 40 Prozent der Muslim*innen schon einmal Diskriminierung durch die Polizei erlebt. Unter Menschen, die als nicht deutsch aussehend wahrgenommen werden, waren es 28 Prozent.QuelleAbdul-Rahman, Laila et al. (2021): "Rassismus und Diskriminierungserfahrungen im Kontext polizeilicher Gewaltausübung", S. 2; Groß, Eva et al. (2024): "Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit aus der Betroffenenperspektive", S. 42, LINK

Die Ergebnisse des KviAPol-Forschungsprojekts finden Sie in dieser MEDIENDIENST-Expertise.

Der unabhängige Polizeibeauftragte des Bundes leitete 2024/251. Juli 2024 - 30.6.2025 19 Untersuchungen wegen Beschwerden über Racial Profiling oder Diskriminierung durch die Bundespolizei ein. Es war das erste Jahr nach Einführung seines Amtes. Er erhielt darüber hinaus weitere Beschwerden über Racial Profiling, die er nicht näher untersuchen konnte: Weil es um Vorfälle bei den Polizeien der Bundesländer ging, für die er nicht zuständig ist. Oder weil die Betroffenen aus Sorge vor negativen Konsequenzen nicht wollten, dass er die Bundespolizei mit ihren Fällen konfrontiert.QuelleBundestag (2025): "Drucksache 21/750", S. 13, LINK

Wenn Menschen Gewalterfahrungen mit der Polizei machen, unterscheidet sich der Anlass des Polizeikontakts je nach Gruppe. Unter allen Befragten zusammengenommen fanden die meisten Kontakte bei Großveranstaltungen wie Demonstrationen oder Fußballspielen statt. People of Color kommen dagegen öfter außerhalb von Großveranstaltungen mit der Polizei in Kontakt, am häufigsten wegen Personenkontrollen.QuelleAbdul-Rahman, Laila et al. (2021): "Rassismus und Diskriminierungserfahrungen im Kontext polizeilicher Gewaltausübung", S. 6, LINK

Welche Folgen hat Racial Profiling für die Betroffenen?

Eine Studie aus der Schweiz zeigt: Betroffene von Racial Profiling können chronische Angst vor Kontrollen entwickeln und verlieren Vertrauen in die Polizei. Viele schämen sich oder fühlen sich bloßgestellt. Zudem berichten Betroffene, dass sie bestimmte Orte meiden oder sich zurückziehen. Eine Person gab an, sie habe ihren Beruf verloren, weil sie durch ein Polizeiverhör zu spät zur Arbeit gekommen sei. In Deutschland berichten Menschen von ähnlichen Erfahrungen.QuelleAllianz gegen Racial Profiling (2019): "Racial Profiling – Erfahrung, Wirkung, Widerstand", S. 88-109; Antidiskriminierungsbüro Köln (2017): "Menschen wie DU neigen zu Straftaten- (Rassistische) Diskriminierung bei der Polizei: Ursachen, Folgen und Möglichkeiten der Intervention", S. 14-15

Wie ist die Rechtslage?

Auf internationaler Ebene verbieten die Menschenrechtsabkommen der UN und des Europarats Racial Profiling. Auf nationaler Ebene verstoßen rassistische Polizeikontrollen gegen Artikel 3 des Grundgesetzes. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen 2018 klargestellt. Der Grundgesetz-Artikel besagt, dass "niemand wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner RasseDer Begriff "Rasse" ist problematisch. Er impliziert, dass es unterschiedliche "Rassen" von Menschen gäbe. Daher fordern Juristinnen, den Begriff im Grundgesetz zu ersetzen. Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte (2010): "Ein Grundgesetz ohne 'Rasse' – Vorschlag für eine Änderung von Artikel 3 Grundgesetz", seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt [...] werden [darf]." Zugleich gibt es jedoch Gesetze, die Racial Profiling begünstigen:QuelleVereinte Nationen: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Art. 2; Europäische Menschenrechtskonvention (1953), Art. 14; Oberverwaltungsgericht Nordrhein Westfalen: Urteil vom 07.08.2018 (5 A 294/16); Deutsches Grundgesetz, Art. 3, Abs. 3; Deutsches Institut für Menschenrechte (2013): "'Racial Profiling' – Menschenrechtswidrige Personenkontrollen nach § 22 Abs. 1 a Bundespolizeigesetz: Empfehlungen an den Gesetzgeber, Gerichte und die Polizei", S. 7

  • Laut §22 Bundespolizeigesetz soll die Bundespolizei unerlaubte Einreisen verhindern. Dafür darf sie in Zügen, an Bahnhöfen und Flughäfen Personen kontrollieren und mitgeführte Sachen wie Gepäck in Augenschein nehmen. In der Praxis greifen Beamt*innen oft auf äußerliche Merkmale wie die Haut- oder Haarfarbe zurück, um vermeintlich unerlaubte Einreisen festzustellen.QuelleBundespolizeigesetz §22 Abs. 1a; Deutsches Institut für Menschenrechte (2013): "'Racial Profiling' – Menschenrechtswidrige Personenkontrollen nach §22 Abs. 1a Bundespolizeigesetz: Empfehlungen an den Gesetzgeber, Gerichte und Polizei", S. 27 ff.
  • Daneben erlauben §23 des Bundespolizeigesetzes und verschiedene LandespolizeigesetzeEin prominentes Beispiel ist das Polizeiaufgabengesetz in Bayern., dass Polizeibeamt*innen Personen an "gefährlichen Orten"Die Polizei stuft Orte, an denen viele Straftaten geschehen, als "gefährliche Orte" ein. nach dem Ausweis fragen, ohne dass es einen konkreten Verdacht gegen sie gibt. Anwohner*innen und Passant*innen sind an diesen Orten besonders oft von Racial Profiling betroffen.QuelleBundespolizeigesetz §23; Polizeiaufgabengesetz Bayern, Art. 13; Hendrik Cremer (2019): "Verbot rassistischer Diskriminierung – Methode des Racial Profiling ist grund- und menschenrechtswidrig", in Deutsches Polizeiblatt für Aus- und Fortbildung 3/2019, S. 23

Wie häufig werden Personen durch die Polizei diskriminiert?

Repräsentative Befragungen zeigen: Angehörige ethnischer oder religiöser Minderheiten erleben in Deutschland häufiger Diskriminierung durch die Polizei als weiße Personen. Im Rassismusmonitor (2025) gaben 19 Prozent der muslimischen Männer an, im vorangegangenen Jahr Diskriminierung durch die Polizei erlebt zu haben (Muslimas: 17 Prozent). Unter Schwarzen Männern waren es 18, unter deutschen Männern mit Migrationshintergrund 16 Prozent. Unter Männern, die keiner ethnischen oder religiösen Minderheit angehören, waren es 5 Prozent (Frauen: 2 Prozent). In einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2025) gaben Menschen aus Einwandererfamilien viermal so häufig an (14 Prozent), dass sie schon einmal von der Polizei diskriminiert wurden wie Menschen ohne Migrationsbezüge (3 Prozent).QuelleDeZIM (2025): "Verborgene Muster, sichtbare Folgen", S. 31, LINK ; Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2025): "Diskriminierung durch den Staat", S. 20f, LINK

Wie verbreitet ist Rassismus in der Polizei?

Wie verbreitet Rassismus in der Polizei ist, untersuchen verschiedene Studien auf Bundes- und Länderebene.

  • BundBundespolizei und Bundeskriminalamt und 14 Länderalle bis auf Baden-Württemberg und Hamburg: Die Studie MEGAVO (2024) ist das größte Forschungsprojekt46.000 Befragte; aber nur ca. 15 Prozent aller angeschriebenen Polizist*innen nahmen teil. zu rassistischen Einstellungen bei der Polizei. Es zeigt teils deutliche Zustimmung zu rassistischen Aussagen. 14 Prozent stimmen etwa der Aussage "Es leben zu viele Ausländer in Deutschland" zu. 21 Prozent sehen das teilweise so und distanzieren sich damit nicht eindeutig von der Aussage.Quelle Deutsche Hochschule der Polizei (2024): "MEGAVO-Studie", Seite 105 und 109, LINK
  • Hamburg: Eine Studie der Hochschule in der Akademie der Polizei Hamburg, Polizeiakademie Niedersachsen und Universität Münster (2024) ergab: Jeder fünfte Polizist denkt, dass Sinti und Roma zu Kriminalität neigen. 14 Prozent stimmen der Aussage zu "Die meisten Asylbewerberinnen und Asylbewerber kommen nur hierher, um das Sozialsystem auszunutzen."QuelleClasen, J. et al. (2025): "Demokratiebezogene Einstellungen und Werthaltungen in der Polizei Hamburg, Erste Befunde aus Befragungswelle 1", S. 47f, LINK
  • Rheinland-Pfalz: Eine Studie der Universitäten Trier und Mainz (2024) zeigt: 18 Prozent der befragten Polizeibeamt*innen stimmen antimuslimischen Aussagen zu, 26 Prozent lehnen sie nicht eindeutig ab. Die Mehrheit der befragten Polizeibeamt*innen (60 Prozent) lehnt eine kritische Auseinandersetzung mit Rassismus ab, weitere 29 Prozent lehnen das teilweise ab.QuelleAntoni, Conny et al. (2024): "Innere Sicherheit und Demokratische Resilienz. Bedingungen und Wechselwirkungen polizeilichen Handelns in der pluralen Gesellschaft [INSIDER]", S. 219, 223f, 228f, LINK
  • Niedersachsen: Eine Studie der Polizeiakademie Niedersachsen zeigt Routinen im Polizeialltag, die zu Diskriminierung führen. Um vor einem Einsatz die Gefahr einzuschätzen, berücksichtigt die Polizei beispielsweise die Nationalität der involvierten Personen. Dabei gelten etwa Menschen, die die Polizei für russisch hält, als gewaltbereit. Die Beamt*innen sind dann geneigt, allein aufgrund der Herkunft Härte zu demonstrieren.QuelleJacobsen, A.; Bergmann, J. (2024): "Rassismus in der Polizei?", S. 5f , LINK
  • Berlin: In der Berliner Polizeistudie berichten Expert*innen, dass Schwarze Personen und Menschen of Colour im öffentlichen Raum öfter von der Polizei kontrolliert werden als weiße Personen. Die Autor*innen empfehlen der Polizei regelmäßige diskriminierungssensible Reflexion.QuelleHowe, Christiane et al. (2022): "Bericht zur Berliner Polizeistudie", LINK

Rassismus nimmt mit Berufserfahrung zu

Wenn Polizist*innen wiederholt negative Erfahrungen mit Angehörigen von Minderheiten machen, kann das bestehende Vorurteile verstärken. Eine Studie zeigt: Je öfter Polizist*innen im Dienst Kontakt mit Menschen haben, die sie für Muslime halten, desto negativer nehmen sie diese Kontakte wahr. Die Untersuchung zeigt auch: Unter Polizeistudierenden sind rassistische Einstellungen weniger verbreitet. Eine weitere Studie deutet darauf hin, dass rassistische Einstellungen mit zunehmender Berufspraxis ansteigen. Fachleute plädieren daher für regelmäßige Supervision, Reflexion und Fortbildungen für Polizist*innen.QuelleGutschmidt, Czudnochowski (2022): "Von Einstellungen zu polizeilichen Praxen", S. 208f, LINK; Espín Grau, Klaus (2022): "Rassistische Diskriminierung im Kontext polizeilicher Gewaltanwendung", S. 370f, LINK; Antoni, Conny et al. (2024): "Innere Sicherheit und Demokratische Resilienz. Bedingungen und Wechselwirkungen polizeilichen Handelns in der pluralen Gesellschaft [INSIDER]", S. 221, 240f, LINK; Krott et al. (2018): "Xenophobic attitude in German police officers: ", S. 8, LINK

Was tun Bund und Länder gegen Rassismus bei der Polizei?

Der MEDIENDIENST INTEGRATION hat Bund und Länder zwischen Juli 2023 und Januar 2024 befragt, welche Maßnahmen sie gegen Rassismus in der Bundespolizei und den Landespolizeien ergreifen.

Den Artikel dazu sowie die vollständige MEDIENDIENST-Recherche "Rassismus und Antisemitismus bei der Polizei: Was tun Bund und Länder?" finden Sie hier (Stand: April 2024).

  • Polizeibeschwerdestellen: Neun BundesländerBaden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen (Stelle unbesetzt), Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen (Stelle noch nicht besetzt), Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein und der Bund haben unabhängigeDas heißt, sie unterstehen nicht der Polizei oder der Landesregierung. Sie sind meist bei den Parlamenten angesiedelt. Polizeibeschwerdestellen. Vielen fehlt es allerdings an Befugnissen und Personal. Sie erhalten bislang wenig Beschwerden über Rassismus bei der Polizei – vermutlich, weil sie nicht bekannt genug sind. Mehrsprachiges Informationsmaterial über die Polizei-Beschwerdestelle gibt es bisher nur in Rheinland-Pfalz.
  • Kontrollquittungen: Personen, die als fremd wahrgenommen werden, werden in Deutschland doppelt so oft von der Polizei kontrolliert wie andere. Kontrollquittungen könnten Racial Profiling reduzieren. Diese Quittungen gibt es nur in Bremen und nur auf Verlangen. Betroffene nehmen das nur selten in Anspruch.
  • Kennzeichnungspflicht:Damit Betroffene sich bei diskriminierendem Polizeiverhalten beschweren oder Anzeige erstatten können, müssen Polizist*innen identifizierbar sein. In sechsBerlin, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen Bundesländern gibt es eine allgemeine Kennzeichnungspflicht. In fünfBaden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein weiteren Bundesländern gilt die Kennzeichnungspflicht nur bei Großeinsätzen oder in Ausnahmefällen wie an Infoständen.
  • Rassistische und antisemitische Verdachtsfälle bei der Polizei werden im Bund und in den Ländern nicht einheitlich erfasst. Lediglich drei Bundesländer geben an, rassistische Verdachtsfälle systematisch separat zu erfassen. Viele Länder fassen diese mit rechtsextremen Verdachtsfällen zusammen. Drei Länder können keine Zahlen nennen.

Todesfälle in polizeilichem Gewahrsam

Die Kampagne "Death in Custody" zählt Todesfälle von Schwarzen Menschen, People of Color und von Rassismus betroffenen Personen in Gewahrsam und aufgrund tödlicher Polizeigewalt. Bisher sind seit 1990 in Deutschland 264 Todesfälle aufgelistet (Stand 31.12.2024). Damit die Fälle gelistet werden, müssen staatliche Institutionen oder Akteure ursächlich am Tod beteiligt gewesen sein: Entweder durch die räumlichen Bedingungen der Haft oder physisches Einwirken. Dazu zählt auch der Tod auf der unmittelbaren Flucht vor der Polizei. Die Dokumentation der Todesfälle ist keine wi