Was ist Racial Profiling?
Von Racial Profiling spricht man, wenn die Polizei Menschen wegen ihrer Hautfarbe, Haarfarbe oder anderer äußerer Merkmale kontrolliert, ohne dass es einen konkreten Anlass gibt. Es ist auch dann Racial Profiling, wenn das Aussehen einer von mehreren Anhaltspunkten für die Kontrolle ist.
Mehrere Studien deuten darauf hin, dass die Polizei in Deutschland Menschen auch aufgrund äußerer Merkmale kontrolliert:
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Eine repräsentative Studie aus dem Jahr 2023 zeigt: 8 Prozent der Personen, die angeben, dass man sie aufgrund ihres Körpers oder ihrer Kleidung als ausländisch wahrnimmt, wurden im Vorjahr von der Polizei kontrolliert. Unter den Menschen, die schätzen, dass man sie nicht als fremd wahrnimmt, waren es nur halb so viele (4 Prozent). Am höchsten ist die Wahrscheinlichkeit einer Polizeikontrolle für junge Männer, die als ausländisch wahrgenommen werden.
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Eine repräsentative Studie aus dem Jahr 2023 zeigt: 33 Prozent der Schwarzen Menschen in Deutschland wurden in den vorangegangenen fünf Jahrenvon der Polizei kontrolliert. Mehr als die Hälfte von ihnen (57 Prozent) empfanden die letzte Polizeikontrolle als diskriminierendes Racial Profiling.
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Im Afrozensus – einer nicht-repräsentativen Befragung von rund 6.000 Schwarzen, afrikanischen und afrodiasporischen Menschen in Deutschland – aus dem Jahr 2020 gab mehr als die Hälfte der Befragten (56,7 Prozent) an, in ihrem Leben mindestens einmal ohne erkennbaren Grund von der Polizei kontrolliert worden zu sein.
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Mehr als ein Drittel (38 Prozent) der Menschen in Deutschland stimmen der Aussage zu "Die Polizei kontrolliert Schwarze Menschen häufiger als andere Menschen". Das geht aus einer repräsentativen Befragung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2025) hervor.
Der unabhängige Polizeibeauftragte des Bundes leitete 2024/25 19 Untersuchungen wegen Beschwerden über Racial Profiling oder Diskriminierung durch die Bundespolizei ein. Es war das erste Jahr nach Einführung seines Amtes. Er erhielt darüber hinaus weitere Beschwerden über Racial Profiling, die er nicht näher untersuchen konnte: Weil es um Vorfälle bei den Polizeien der Bundesländer ging, für die er nicht zuständig ist. Oder weil die Betroffenen aus Sorge vor negativen Konsequenzen nicht wollten, dass er die Bundespolizei mit ihren Fällen konfrontiert.
Eine nicht-repräsentative Studie legt zudem nahe: Wenn People of Color mit der Polizei in Kontakt kommen, ist der Anlass oft eine Personenkontrolle. Die Studie untersuchte Polizeigewalt, Betroffene wurden befragt. Das Ergebnis: Betrachtet man alle Befragten im Durchschnitt, so kamen die meisten Betroffenen bei Großveranstaltungen wie Demonstrationen oder Fußballspielen mit der Polizei in Kontakt. People of Color kommen dagegen öfter außerhalb von Großveranstaltungen mit der Polizei in Kontakt, am häufigsten wegen Personenkontrollen.
Repräsentative Befragungen zeigen: Angehörige ethnischer oder religiöser Minderheiten erleben in Deutschland häufiger Diskriminierung durch die Polizei als weiße Personen:
- Im Rassismusmonitor (2025) gaben 19 Prozent der muslimischen Männer an, im vorangegangenen Jahr Diskriminierung durch die Polizei erlebt zu haben (Muslimas: 17 Prozent). Unter Schwarzen Männern waren es 18, unter deutschen Männern mit Migrationshintergrund 16 Prozent. Unter Männern, die keiner ethnischen oder religiösen Minderheit angehören, waren es 5 Prozent (Frauen: 2 Prozent).
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In einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS, 2025) gaben Menschen aus Einwandererfamilien viermal so häufig an (14 Prozent), dass sie schon einmal von der Polizei diskriminiert wurden wie Menschen ohne Migrationsbezüge (3 Prozent). Eine weitere Studie der ADS (2026) zeigt ebenfalls ein hohes Diskriminierungsrisiko für Menschen mit Migrationshintergrund, für Muslime und Personen, die als nicht-deutsch wahrgenommen werden:
- Laut einer repräsentativen Studie in Hamburg haben 40 Prozent der Muslim*innen schon einmal Diskriminierung durch die Polizei erlebt. Unter Menschen, die als nicht deutsch aussehend wahrgenommen werden, waren es 28 Prozent.
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Das nicht-repräsentative Forschungsprojekt KviAPol untersucht Gewalterfahrungen mit der Polizei. Es zeigt: Menschen, die nicht der weißen Mehrheitsgesellschaft angehören, fühlen sich in mutmaßlichen Gewaltsituationen deutlich öfter von der Polizei diskriminiert, als weiße Personen. Fast zwei Drittel der befragten People of Color (PoC)gaben an, dass sie sich in mutmaßlichen Gewaltsituationen von der Polizei diskriminiert fühlten (62 Prozent). Bei Personen ohne Migrationshintergrund waren es halb so viele (31 Prozent).
Die Ergebnisse des KviAPol-Forschungsprojekts finden Sie in dieser MEDIENDIENST-Expertise.
Welche Folgen hat Racial Profiling für die Betroffenen?
Eine Studie aus der Schweiz zeigt: Betroffene von Racial Profiling können chronische Angst vor Kontrollen entwickeln und verlieren Vertrauen in die Polizei. Viele schämen sich oder fühlen sich bloßgestellt. Zudem berichten Betroffene, dass sie bestimmte Orte meiden oder sich zurückziehen. Eine Person gab an, sie habe ihren Beruf verloren, weil sie durch ein Polizeiverhör zu spät zur Arbeit gekommen sei. In Deutschland berichten Menschen von ähnlichen Erfahrungen.
Racial Profiling: Wie ist die Rechtslage?
Auf internationaler Ebene verbieten die Menschenrechtsabkommen der UN und des Europarats Racial Profiling. Auf nationaler Ebene verstoßen rassistische Polizeikontrollen gegen Artikel 3 des Grundgesetzes. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen 2018 klargestellt. Der Grundgesetz-Artikel besagt, dass "niemand wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt [...] werden [darf]." Zugleich gibt es jedoch Gesetze, die Racial Profiling begünstigen:
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Laut §22 Bundespolizeigesetz soll die Bundespolizei unerlaubte Einreisen verhindern. Dafür darf sie in Zügen, an Bahnhöfen und Flughäfen Personen kontrollieren und mitgeführte Sachen wie Gepäck in Augenschein nehmen. In der Praxis greifen Beamt*innen oft auf äußerliche Merkmale wie die Haut- oder Haarfarbe zurück, um vermeintlich unerlaubte Einreisen festzustellen.
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Daneben erlauben §23 des Bundespolizeigesetzes und verschiedene Landespolizeigesetze, dass Polizeibeamt*innen Personen an "gefährlichen Orten" nach dem Ausweis fragen, ohne dass es einen konkreten Verdacht gegen sie gibt. Anwohner*innen und Passant*innen sind an diesen Orten besonders oft von Racial Profiling betroffen.
Wie verbreitet ist Rassismus in der Polizei?
Wie verbreitet Rassismus in der Polizei ist, untersuchen verschiedene Studien auf Bundes- und Länderebene.
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Bund und 14 Länder: Die Studie MEGAVO (2024) ist das größte Forschungsprojekt zu rassistischen Einstellungen bei der Polizei. Es zeigt teils deutliche Zustimmung zu rassistischen Aussagen. 14 Prozent stimmen etwa der Aussage "Es leben zu viele Ausländer in Deutschland" zu. 21 Prozent sehen das teilweise so und distanzieren sich damit nicht eindeutig von der Aussage.
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Bund: Eine Studie (2026) im Auftrag des Bundesinnenministeriums zeigt: Rassistische Einstellungen sind unter Bundespolizist*innen etwas stärker verbreitet als unter Beschäftigten anderer Behörden wie etwa der Bundesagentur für Arbeit. Wie auch in der MEGAVO-Studie zeigt sich, dass rassistische Einstellungen in der Polizei ähnlich stark verbreitet sind, wie in der Gesamtbevölkerung. Laut den Forschenden ist Rassismus demnach kein spezifisches Problem von Behörden, sondern ein gesamtgesellschaftliches. Polizeiforscher weisen darauf hin, dass rassistische Haltungen unter Polizist*innen problematischer sind, da die Beamten hoheitliche Aufgaben erfüllen, Staatsgewalt gegen Bürger ausüben dürfen und Waffen tragen. Die Befragungen zeigen laut den Forschenden jedoch, dass die Polizei nicht besser gegen Rassismus “immunisiert” ist als die Bevölkerung. Das Ausmaß rassistischer Einstellungen könnte zudem höher liegen, als Umfragen zeigen: Eine weitere Untersuchung zeigte ein “beachtliches Selbstzensurverhalten” unter Bundespolizist*innen - dass einige also etwaige rassistische Einstellungen verschweigen.
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Hamburg: Eine Studie der Hochschule in der Akademie der Polizei Hamburg, Polizeiakademie Niedersachsen und Universität Münster (2024) ergab: Jeder fünfte Polizist denkt, dass Sinti und Roma zu Kriminalität neigen. 14 Prozent stimmen der Aussage zu “Die meisten Asylbewerberinnen und Asylbewerber kommen nur hierher, um das Sozialsystem auszunutzen.”
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Rheinland-Pfalz: Eine Studie der Universitäten Trier und Mainz (2024) zeigt: 18 Prozent der befragten Polizeibeamt*innen stimmen antimuslimischen Aussagen zu, 26 Prozent lehnen sie nicht eindeutig ab. Die Mehrheit der befragten Polizeibeamt*innen (60 Prozent) lehnt eine kritische Auseinandersetzung mit Rassismus ab, weitere 29 Prozent lehnen das teilweise ab.
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Niedersachsen: Eine Studie der Polizeiakademie Niedersachsen zeigt Routinen im Polizeialltag, die zu Diskriminierung führen. Um vor einem Einsatz die Gefahr einzuschätzen, berücksichtigt die Polizei beispielsweise die Nationalität der involvierten Personen. Dabei gelten etwa Menschen, die die Polizei für russisch hält, als gewaltbereit. Die Beamt*innen sind dann geneigt, allein aufgrund der Herkunft Härte zu demonstrieren.
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Berlin: In der Berliner Polizeistudie berichten Expert*innen, dass Schwarze Personen und Menschen of Colour im öffentlichen Raum öfter von der Polizei kontrolliert werden als weiße Personen. Die Autor*innen empfehlen der Polizei regelmäßige diskriminierungssensible Reflexion.
Rassismus nimmt mit Berufserfahrung zu
Bei der Arbeit von Polizisten geht es oft um Aufklärung möglicher Straftaten. Kontakte zu Bürgern sind daher oft negativ geprägt. Wenn Polizist*innen wiederholt negative Erfahrungen mit Angehörigen von Minderheiten machen, kann das bestehende Vorurteile verstärken. Eine Studie zeigt: Beschäftigte der Bundespolizei empfinden Begegungen mit Menschen aus ethnisch-kulturellen Minderheiten öfter negativ als Mitarbeiter anderer Behörden. Und: Je negativer sie die Kontakte wahrnehmen, desto unsympathischer finden sie Minderheitenangehörige. Das Ergebnis einer anderen Studie: Je öfter Polizist*innen im Dienst Kontakt mit Menschen haben, die sie für Muslime halten, desto negativer nehmen sie diese Kontakte wahr. Unter Polizeistudierenden, also zu Beginn der Laufbahn, sind rassistische Einstellungen weniger verbreitet als unter erfahreneren Kolleg*innen. Eine weitere Studie deutet darauf hin, dass rassistische Einstellungen mit zunehmender Berufspraxis ansteigen. Fachleute plädieren daher für regelmäßige Supervision, Reflexion und Fortbildungen für Polizist*innen. Studien in der Bundespolizei zeigen jedoch: Bei Nachbesprechungen von Einsätzen fehlt oft ein “rassismuskritischer Fokus”.
Was tun Bund und Länder gegen Rassismus bei der Polizei?
Der MEDIENDIENST INTEGRATION hat Bund und Länder zwischen Juli 2023 und Januar 2024 befragt, welche Maßnahmen sie gegen Rassismus in der Bundespolizei und den Landespolizeien ergreifen.
Den Artikel dazu sowie die vollständige MEDIENDIENST-Recherche "Rassismus und Antisemitismus bei der Polizei: Was tun Bund und Länder?" finden Sie hier (Stand: April 2024).
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Polizeibeschwerdestellen: Neun Bundesländer und der Bund haben unabhängigePolizeibeschwerdestellen. Vielen fehlt es allerdings an Befugnissen und Personal. Sie erhalten bislang wenig Beschwerden über Rassismus bei der Polizei – vermutlich, weil sie nicht bekannt genug sind. Mehrsprachiges Informationsmaterial über die Polizei-Beschwerdestelle gibt es bisher nur in Rheinland-Pfalz.
- Kontrollquittungen: Personen, die als fremd wahrgenommen werden, werden in Deutschland doppelt so oft von der Polizei kontrolliert wie andere. Kontrollquittungen könnten Racial Profiling reduzieren. Diese Quittungen gibt es nur in Bremen und nur auf Verlangen. Betroffene nehmen das nur selten in Anspruch.
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Kennzeichnungspflicht: Damit Betroffene sich bei diskriminierendem Polizeiverhalten beschweren oder Anzeige erstatten können, müssen Polizist*innen identifizierbar sein. In sechs Bundesländern gibt es eine allgemeine Kennzeichnungspflicht. In fünf weiteren Bundesländern gilt die Kennzeichnungspflicht nur bei Großeinsätzen oder in Ausnahmefällen wie an Infoständen.
- Rassistische und antisemitische Verdachtsfälle bei der Polizei werden im Bund und in den Ländern nicht einheitlich erfasst. Lediglich drei Bundesländer geben an, rassistische Verdachtsfälle systematisch separat zu erfassen. Viele Länder fassen diese mit rechtsextremen Verdachtsfällen zusammen. Drei Länder können keine Zahlen nennen.
Todesfälle in polizeilichem Gewahrsam
Die Kampagne "Death in Custody" zählt Todesfälle von Schwarzen Menschen, People of Color und von Rassismus betroffenen Personen in Gewahrsam und aufgrund tödlicher Polizeigewalt. Bisher sind seit 1990 in Deutschland 264 Todesfälle aufgelistet (Stand 31.12.2024). Damit die Fälle gelistet werden, müssen staatliche Institutionen oder Akteure ursächlich am Tod beteiligt gewesen sein: Entweder durch die räumlichen Bedingungen der Haft oder physisches Einwirken. Dazu zählt auch der Tod auf der unmittelbaren Flucht vor der Polizei. Die Dokumentation der Todesfälle ist keine wissenschaftliche Untersuchung.