Eine Statistik der Deutschen Rentenversicherung (RV) zeigt: Rund 4,2 Millionen Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit waren 2011 "aktiv rentenversichert", zahlten also Beiträge in die Rentenkasse. Im Vergleich zu 2010 nahm ihre Zahl um rund fünf Prozent zu. Dies hat nach Angaben der RV vor allem zwei Gründe:
- Am 1. Mai 2011 wurde die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit auf weitere acht EU-Mitgliedstaaten ausgeweitet. Seitdem können Arbeitnehmer aus diesen Mitgliedstaaten unter gleichen Voraussetzungen eine Beschäftigung aufnehmen wie deutsche Staatsbürger. Gut die Hälfte (54,3 Prozent) der erstmals 2011 aktiv Versicherten kommt aus EU-Mitgliedstaaten, für die die Arbeitnehmerfreizügigkeit neu gilt.
- Auch mehr Arbeitnehmer aus den europäischen Krisenländern, den sogenannten GIPS-Staaten zahlen in die Rentenkasse ein, wie aus einem Beitrag des Fachmagazins RVaktuell hervorgeht. Die Wirtschafts- und Staatsschuldenkrise wirke in einigen Ländern immer noch nach, heißt es dort.
Viele Neu-Versicherte kommen aus Osteuropa
Unter den Mitgliedstaaten, für die die Arbeitnehmerfreizügigkeit neu gilt, stellen polnische Arbeitnehmer mit insgesamt 305.000 aktiv Versicherten die größte Gruppe. Allein im Jahr 2011 kamen 75.000 Personen hinzu. Im Verhältnis zum Vorjahr sind höhere Zuwachsraten nur aus Staaten wie Lettland (58 Prozent), Littauen (42 Prozent) und Ungarn (47 Prozent) zu verzeichnen. Laut Rentenversicherung sind auch "beträchtliche Zuwächse" aus Staaten wie Bulgarien (27 Prozent) und Rumänien (23 Prozent) zu verzeichnen, die noch nicht die volle Arbeitsnehmerfreizügigkeit in Anspruch nehmen können.
Nicht alle der "neuen" Versicherten mit ausländischer Staatsbürgerschaft sind nach Angaben der Rentenversicherung 2011 auch nach Deutschland eingewandert. Neu als Versicherte erfasst werden auch in Deutschland geborene oder bereits vorher in Deutschland lebende Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die erst 2011 in ein Arbeitsverhältnis eintraten.
Eine aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung betont: "Bereits in der Vergangenheit ergaben sich in Deutschland erhebliche Gewinne für den Sozialstaat durch Zuwanderung." Das Rentenversicherungssystem werde demnach auch zukünftig von Einwanderung profitieren, vor allem durch den jungen Altersdurchschnitt unter Arbeitnehmern mit Migrationshintergrund. Nicht nur für die Rentenversicherung, auch für andere beitragsfinanzierte Systeme wie die gesetzliche Pflegeversicherung und die Krankenversicherungen ergeben sich erhebliche Einnahmen. Kurz: Einwanderung ist fester Bestandteil des deutschen Sozialsystems.
Von Lea Hoffmann