Wer erhält eine Duldung?

Eine Duldung gewährt ausreisepflichtigen Personen in Deutschland einen vorübergehenden Aufschub der Abschiebung. Oft fehlen ihre Ausweisdokumente.

Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltsstatus bekommen eine Aufforderung, Deutschland zu verlassen. Wenn sie dieser Aufforderung binnen der vorgesehenen Frist (sieben bis 30 Tagen) nicht nachkommen, können sie abgeschoben werden.

Die Abschiebung kann aufgeschoben oder gar ausgesetzt werden und eine "Duldung" erteilt werden, wenn:

  • die Landesbehörde die Abschiebung "aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen" für maximal drei Monate aussetzt, 
  • der/die Ausländer*in eine qualifizierte Berufsausbildung absolviert,
  • sie/er ein minderjähriges Kind hat, das im Besitz einer AufenthaltserlaubnisSiehe hierzu AufenthG §25a ist,
  • sie/er mit einem anderen Geduldeten eng verwandt ist,
  • ein/e Arzt/Ärztin bescheinigen kann, dass die Person, die abgeschoben werden muss, eine schwerwiegende Erkrankung hat, die die Abschiebung beeinträchtigen kann oder
  • rechtliche Gründe vorliegen, die eine Ausreise nicht möglich machen – wie etwa fehlende Reisedokumente.RechtsgrundlageAufenthaltsgesetz §60a

Um Identitäten schneller festzustellen und die nötigen Reisedokumente zu beschaffen, hat die Bundesregierung Rückübernahmeabkommen mit etlichen Ländern unterschrieben (darunter mehrere Balkanstaaten, Algerien und Marokko).

 

Was ist eine Duldung?
Duldung heißt: Ausreisepflichtige dürfen vorübergehend in Deutschland bleiben, weil sie nicht abgeschoben werden können. Das liegt meist daran, dass sie keine Ausweisdokumente nachweisen können oder eine Krankheit haben, die im Herkunftsland nicht behandelt werden kann. Geduldete haben somit keinen gesicherten Aufenthalt, rein rechtlich können sie jederzeit abgeschoben werden.RechtsgrundlageAufenthG §60aDie Duldung ist befristet. Die Dauer wird von der zuständigen Ausländerbehörde je nach Fall und Belastung der Behörde festgelegt. Nach dem Ablauf dieser Frist können Ausreisepflichtige eine weitere Duldung bekommen – dabei spricht man oft von "Kettenduldungen".

Was ist die "Duldung light"?

Mit der "Duldung light" werden Geduldete, die bei der Beschaffung von Pässen oder anderen Identitätsdokumenten nicht mitwirken, mit LeistungskürzungenAsylbLG §1a Absatz 3, einem Arbeitsverbot und einer WohnsitzpflichtAufenthG §60b, Abs. 5 sanktioniert. Die Zeit, in der eine ausreisepflichtige Person mit einer "Duldung light" in Deutschland gelebt hat, wird nicht angerechnet, wenn sie ihren Aufenthaltsstatus etwa durch eine "Ausbildungsduldung" oder "Beschäftigungsduldung" regularisieren will.