Abschiebungen nach Afghanistan

Seit 2024 gibt es wieder Abschiebungen nach Afghanistan. Dafür muss die Bundesregierung Absprachen mit den Taliban treffen.

Abschiebungen

Seit 2024 gibt es wieder Abschiebungen nach Afghanistan. Bis Juli 2026 wurden ausschließlich ausreisepflichtige Straftäter abgeschoben. Zwischen August 2024 und Juni 2026 sollen das mindestens 200 Personen28 Personen wurden im August 2024 nach Afghanistan abgeschoben . 2025 wurden 81 straffällige Personen mit einem Charterflug nach Afghanistan abgeschoben , 20 Personen im Februar 2026 , 25 Personen im April 2026 und 32 im Juni 2026 . 2025-2026 wurden auch einzelne Straftäter nach Afghanistan abgeschoben.  gewesen sein – davon 87 Personen im ersten Halbjahr 2026. Bundestagsdrucksache 21/6802 , Seite 2; Bundestagsdrucksache 20/13262 Seite 2; Tagesschau (2024): Was mit den Abgeschobenen passiert ist (6.9.2024); Bundesinnenministerium (2025): Weiterer Abschiebeflug nach Afghanistan gestartet (Pressemitteilung 18.7.2025); Bundesinnenministerium (2026): 20 Straftäter nach Kabul ausgeflogen (Pressemitteilung 26.2.2026); Bundesinnenministerium (2025): Straftäter nach Syrien und Afghanistan abgeschoben (Pressemitteilung 23.12.2025); Zeit (2026): Zwei afghanische Straftäter aus Hamburg abgeschoben ; Spiegel (2026): Dobrindt lässt erneut Afghanen nach Kabul abschieben ; Infomigrants (2026): Germany deports 32 Afghans to Taliban-controlled Afghanistan

Seit Juli 2026 können nicht mehr nur Straftäter, sondern alle ausreisepflichtigen, volljährigen, männlichen, alleinstehenden Afghanen zur Identifizierung und Passersatzbeschaffung zum Zweck der Abschiebung bei der afghanischen Botschaft vorgeführt werden. Hessisches Ministerium des Inneren (2026): Identifizierung und Passersatzbeschaffung Afghanistan

Zum Stichtag 30. Juni 2026 sind laut Ausländerzentralregister 15.343 afghanische Staatsangehörige in Deutschland ausreisepflichtig – davon rund 86 Prozent Männer (13.178), etwa 14 Prozent Frauen (2.151). Unter den Ausreisepflichtigen sind 1.536 Minderjährige. Das teilte das Bundesinnenministerium dem Mediendienst auf Anfrage mit. Bundesinnenministerium (24. Juli 2026) auf Anfrage des Mediendienst Integration.

Das Bundesinnenministerium hatte nach der Machtübernahme der Taliban im August 2021 alle Rückführungen nach Afghanistan ausgesetzt . Offiziell unterhält die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zum Taliban-Regime. Die Bundesregierung spricht von Kontakten auf " technischer Ebene " mit den Taliban, etwa für die Identitätsfeststellung und die operative Vorbereitung von Rückführungen. Bundestagsdrucksache 21/6632, Seite 2 LINK  

Freiwillige Rückkehr

Nach der Machtübernahme durch die Taliban im Jahr 2021 hat die Internationale Organisation für Migration (IOM) die REAG/GARP-Förderprogramme für Rückkehrer eingestellt. In Deutschland verwalteten die zuständigen Stellen der Länder zwischen 2022 und 2025 das sogenannte Refinanzierungsverfahren für Rückkehrer. 2025 hat die Bundesregierung das REAG/GARP-Programm für Afghanistan wieder aktiviert – allerdings ohne Beteiligung der IOM. Durch das Refinanzierungsverfahren sind 142 Personen seit 2023 nach Afghanistan zurückgekehrt – im Rahmen des REAG/GARP-Programms waren es 88 Personen (Stand: März 2026). Bundestagsdrucksache 21/5996, Seiten 2-5 LINK

Situation in Afghanistan

Die Rückkehr von rund sechs Millionen afghanischen Flüchtlingen (vor allem aus Pakistan und dem Iran) zwischen 2023 und 2026 (fast drei Millionen Menschen allein im Jahr 2025) hat die bestehende Wirtschafts- und Sicherheitskrise im Land deutlich verschlimmert. Das zeigt ein Bericht des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP 2025). Drei Viertel der Bevölkerung (29 Millionen Menschen) können ihre Grundbedürfnisse nicht decken. IOM (2026): Afghanistan — Returnee Resilience Overview (Round 2, June 2026); UNDP (2026): Afghanistan Socioeconomic Review LINK

Nichtregierungsorganisationen haben zahlreiche Menschenrechtsverletzungen dokumentiert:

  • Das Taliban-Regime verwehrt Frauen den Zugang zu Schulen der Sekundarstufe.
  • Kleidungsnormen für Frauen wurden verschärft.
  • Frauen dürfen sich ohne Begleitung eines männlichen Verwandten nicht frei bewegen.
  • Rund 1.000 Personen wurden im Jahr 2025 Opfer von körperlicher Züchtigung und Folter – u.a. durch öffentliche Auspeitschung. Human Rights Watch (2026): Afghanistan , Events of 2025; United Nations Assistance Mission in Afghanistan (2026): UNAMA Human Rights Monitoring and Reporting 

Mitarbeitern der ehemaligen Regierung sowie Ortskräften der internationalen Militärmissionen drohen Folter und Hinrichtungen – sowohl durch die Taliban als auch von anderen bewaffneten Gruppen. Der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte riet im Mai 2026 erneut davon ab, Personen nach Afghanistan abzuschieben. EUAA (2026): Country Guidance Afghanistan ; OHCHR (2026): Türk : States must halt involuntary returns to Afghanistan; Wissenschaftliche Dienste des Bundestags (2024), Die Ausweisung von straffällig gewordenen Flüchtlingen nach Afghanistan und Syrien im Lichte des Völkerrechts, Seite 8 ff LINK

Einige deutsche Oberverwaltungsgerichte haben sich seit 2021 mit der Frage beschäftigt, ob die Bedingungen für ein Abschiebeverbot nach Afghanistan gegeben sind: Die Urteile der Gerichte fielen unterschiedlich aus. Tanja Podolski (2024), Ist Abschieben nach Afghanistan rechtlich möglich? in Legal Tribune Online (Juni 2024) LINK