Wie funktioniert eine Abschiebung?

Wenn Ausreisepflichtige der Aufforderung nicht nachkommen, Deutschland zu verlassen, können sie abgeschoben werden. Für den Vollzug sind die Bundesländer zuständig. Ein Überblick über die Verfahren, Sammelabschiebungen und Kosten.

Drittstaatsangehörige, die keinen Aufenthaltsstatus haben, sowie Asylbewerber*innen, deren Antrag abgelehnt wurde, werden ausreisepflichtig. Das heißt: Sie müssen das Bundesgebiet unverzüglich oder innerhalb einer bestimmten Frist verlassen. Im Fall von abgelehnten Asylbewerbern beträgt diese Frist 30 TageAsylG §38 – beziehungsweise eine Woche, wenn sie aus sicheren HerkunftsstaatenAsylG §36 kommen.

Wenn sie der Aufforderung, das Land zu verlassen, nicht nachkommen, können sie abgeschoben werden. Für den Vollzug der Abschiebung sind die Bundesländer zuständig. Zunächst prüfen die lokalen Ausländerbehörden, ob es Abschiebungshindernisse gibt. Ist dies nicht der Fall, wird ein Abschiebetermin festgesetzt, der dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird.QuelleBundesregierung, Wie funktioniert eine Abschiebung?

Wenn ein Ausreisepflichtiger sich zuvor der Abschiebung entzogen hat oder eine erhebliche Fluchtgefahr anzunehmen ist, kann er in Haft genommen werden.

Für abgeschobene Ausländer*innen gilt ein WiedereinreiseverbotAufenthG §11, Absätze 1-3, dessen Dauer von der zuständigen Ausländerbehörde festgelegt wird. Das Einreiseverbot darf nicht länger als fünf Jahre gelten – es sei denn, dass der Ausländer "auf Grund einer strafrechtlichen Verurteilung ausgewiesen worden ist oder wenn von ihm eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht."

Einige Ausreisepflichtige werden einzeln abgeschoben, andere im Rahmen von sogenannten Sammelabschiebungen. Auch können die Abschiebungen in Begleitung von Polizisten oder von privatem Sicherheitspersonal stattfinden.

Sammelabschiebungen

Von den rund 20.100 Abschiebungen, die 2024 vollzogen wurden, fanden etwa 7.300 mittels Charterflüge statt. Sammelabschiebungen werden zum Teil von deutschen Behörden, zum Teil von der EU-Grenzschutzagentur Frontex koordiniert. Rund 7.600 Abschiebungen fanden in Begleitung von Beamt*innen der Bundespolizei statt, rund 2.000 in Begleitung von Sicherheitskräfte der Zielstaaten – und etwa 9.700 ohne Begleitung.QuelleBundestagsdrucksache 20/14946, Seiten 14 ff.

Kosten
Sammelabschiebungen mit Charterflügen sind teuer. 2024 hat die Bundesregierung dafür mehr als 25 Millionen Euro ausgegeben. Die Kosten können jedoch je nach Zielland stark variieren: Eine Person zum Beispiel nach Nigeria abzuschieben, kostet mehr als 21.000 Euro. Die Grenzschutzagentur Frontex beteiligt sich an einem Teil der Kosten.QuelleBundestagsdrucksache 20/14946, Anlage Seite 31 ff