Drittstaatsangehörige, die keinen Aufenthaltsstatus haben, sowie Asylbewerber*innen, deren Antrag abgelehnt wurde, werden ausreisepflichtig. Das heißt: Sie müssen das Bundesgebiet unverzüglich oder innerhalb einer bestimmten Frist verlassen. Im Fall von abgelehnten Asylbewerbern beträgt diese Frist 30 Tage– beziehungsweise eine Woche, wenn sie aus sicheren Herkunftsstaatenkommen.
Wenn sie der Aufforderung, das Land zu verlassen, nicht nachkommen, können sie abgeschoben werden. Für den Vollzug der Abschiebung sind die Bundesländer zuständig. Zunächst prüfen die lokalen Ausländerbehörden, ob es Abschiebungshindernisse gibt. Ist dies nicht der Fall, wird ein Abschiebetermin festgesetzt, der dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird.
Wenn ein Ausreisepflichtiger sich zuvor der Abschiebung entzogen hat oder eine erhebliche Fluchtgefahr anzunehmen ist, kann er in Haft genommen werden.
Für abgeschobene Ausländer*innen gilt ein Wiedereinreiseverbot, dessen Dauer von der zuständigen Ausländerbehörde festgelegt wird. Das Einreiseverbot darf nicht länger als fünf Jahre gelten – es sei denn, dass der Ausländer "auf Grund einer strafrechtlichen Verurteilung ausgewiesen worden ist oder wenn von ihm eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht."
Einige Ausreisepflichtige werden einzeln abgeschoben, andere im Rahmen von sogenannten Sammelabschiebungen. Auch können die Abschiebungen in Begleitung von Polizisten oder von privatem Sicherheitspersonal stattfinden.
Sammelabschiebungen
Von den rund 22.800 Abschiebungen, die 2025 vollzogen wurden, fanden etwa 7.600 mittels Charterflüge statt. Sammelabschiebungen werden zum Teil von deutschen Behörden, zum Teil von der EU-Grenzschutzagentur Frontex koordiniert. Rund 8.000 Abschiebungen fanden in Begleitung von Beamt*innen der Bundespolizei statt, rund 1.800 in Begleitung von Sicherheitskräfte der Zielstaaten – und etwa 12.100 ohne Begleitung.
Kosten
Sammelabschiebungen mit Charterflügen sind teuer. 2025 hat die Bundesregierung dafür knapp 33 Millionen Euro ausgegeben. Die Kosten können jedoch je nach Zielland stark variieren: Eine Person zum Beispiel nach Somalia abzuschieben, kostet mehr als 89.000 Euro – in den Jemen mehr als 100.000 Euro. Die Grenzschutzagentur Frontex beteiligt sich an einem Teil der Kosten.