Bayern wählt am 8. Oktober 2023 einen neuen Landtag. Am selben Tag werden auch die bayerischen Bezirkstage sowie mehrere Landrat- und Bürgermeister*innen gewählt. Mehr als 1,7 Millionen volljährige Personen, die im Freistaat leben, dürfen nicht an der Landtagswahl teilnehmen, weil sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben (Stand 31.12.2022). Das entspricht etwa 14,4 Prozent der Bevölkerung ab 18 Jahren. Jede*r siebte Erwachsene im Land darf also nicht wählen. Diese fehlende politische Teilhabe wird immer wieder kritisiert, zum Beispiel von NGOs.
In einigen Städten liegt der Anteil der Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit deutlich über dem Durchschnitt. In München hat etwa ein Drittel der volljährigen Bevölkerung eine ausländische Staatsbürgerschaft – diese Personen können nicht an der Wahl teilnehmen. In Nürnberg sind es etwa 27 Prozent der Bevölkerung ab 18 Jahren, in Augsburg etwa 26 Prozent.
Bevölkerung
Insgesamt haben laut dem Statistischen Bundesamt 2022 rund 3,2 Millionen Menschen im Bundesland Bayern eine Einwanderungsgeschichte. Das entspricht rund einem Viertel der Gesamtbevölkerung des Bundeslandes. 2,5 Millionen Menschen sind selbst eingewandert. 710.000 Personen sind "direkte Nachkommen" - das heißt, dass beide Elternteile zugewandert sind. 627.000 Menschen haben eine sogenannte "einseitige Einwanderungsgeschichte", bei ihnen ist nur ein Elternteil eingewandert.
Wenn es um die Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte geht, liegt Bayern in etwa im Bundesdurchschnitt:
Die größte ausländische Community in Bayern bilden die rund 193.000 Menschen aus Rumänien. Darauf folgen die türkische Community (177.000), die ukrainische (156.000), die kroatische (123.700) und die polnische (105.900).
Geflüchtete
Insgesamt leben in Bayern etwa 379.400 Schutzsuchende, also Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben, Schutz bekommen haben, noch auf eine Entscheidung warten oder deren Antrag abgelehnt wurde.
Zwischen Januar und August 2023 wurden in Bayern 31.200 Asylerstanträge gestellt. Das entspricht rund 15 Prozent aller Asylerstanträge in Deutschland. Im Gesamtjahr 2022 wurden in Bayern etwa 28.900 Erstanträge gestellt – 13,3 Prozent aller Anträge. Damit wurden in Bayern etwas weniger Asylerstanträge gestellt als vom Königsteiner Schlüssel vorgesehen (15,6 Prozent).
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine wurden in Bayern rund 150.000 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine im Ausländerzentralregister (AZR) registriert (Stand: Juni 2023). Mehr als 40.000, das heißt etwas mehr als ein Viertel, sind in Bayern in staatlichen Unterkünften untergebracht, der Rest ist privat untergekommen.
Bayern lag Anfang 2023 auf Platz zwei der Bundesländer, die die meisten Geflüchteten aus der Ukraine und Asylbewerber*innen aus anderen Ländern aufgenommen haben – hinter Nordrhein-Westfalen. Werden die Geflüchteten ins Verhältnis zur Zahl der Einwohner*innen gesetzt, so landet Bayern im Bundesländervergleich auf einem der hinteren Plätze. Noch weniger Schutzsuchende bemessen auf 1.000 Einwohner*innen finden sich nur in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.
Einbürgerungen
Im Jahr 2022 wurden in Bayern 28.336 Menschen eingebürgert. Davon kam die größte Gruppe mit 5.803 Personen aus Syrien. Gefolgt von Rumänien mit 2.374, der Türkei (2.365), dem Kosovo (1.533), Irak (1.418) und der Ukraine (1.157).
Abgeordnete mit Migrationshintergrund
Eine Expertise der Hochschule München für den MEDIENDIENST zeigte: Im bayerischen Landtag waren 2021 nur 8 Abgeordnete mit Migrationshintergrund - 197 hatten keinen. Das entspricht rund 5 Prozent der Abgeordneten. In der bayerischen Bevölkerung sind es viel mehr Menschen mit Migrationshintergrund, nämlich rund ein Viertel. Fachleute kritisieren das als "Repräsentationslücke".
Von Narges Bartetzko
Sie sind Journalist*in und haben weitere Fragen oder suchen Fachleute zum Thema? Dann können Sie uns gern kontaktieren. Wir helfen schnell und unkompliziert. Unsere Texte und Grafiken können kostenfrei unter den Regeln der Creative Commons und unserer Namensnennung verwendet werden. Dies gilt nicht für Bilder und Fotos, die wir von Dritten erworben haben.