Im Jahr 2025 begannen rund 307.000 Personen einen Integrationskurs – etwa 16 Prozent weniger als im Vorjahr (2024: 363.466).
Woher kommen die Teilnehmenden?
2025 kam ein Drittel der neuen Teilnehmer in Integrationskursen aus der Ukraine. Knapp 16 Prozent waren Syrer*innen. Rund sieben Prozent kamen aus Afghanistan und aus der Türkei. Im Vorjahr war die Verteilung ähnlich.
Rund neun Prozent der Teilnehmenden kamen im Jahr 2025 aus EU-Ländern (26.867 Teilnehmende). Die häufigsten EU-Herkunftsländer waren Rumänien, Bulgarien, Polen und Italien.
Finanzierung der Integrationskurse
Im Bundeshaushalt 2027 sind für Integrationskurse rund 590 Millionen Euro vorgesehen – rund 45 Prozent weniger als im Vorjahr (2026: 1,06 Milliarden Euro). Gründe dafür sind u.a. Kürzungen und eine geringere Zahl an Teilnehmer*innen (siehe oben).
Wer darf einen Integrationskurs besuchen?
Die Integrationskurse besuchen sowohl „verpflichtete” als auch „freiwillige” Teilnehmer:
- Verpflichtet (nach § 44a AufenthG): Einige Personen werden vom Jobcenter oder von der Ausländerbehörde zur Teilnahme an den Kursen verpflichtet, zum Beispiel wegen unzureichender Deutschkenntnisse.
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Freiwillige (nach § 44 AufenthG): Personen mit bestimmten längerfristigen Aufenthaltstiteln haben einen Anspruch auf die Teilnahme, etwa Fachkräfte, nachgezogene Familienangehörige und anerkannte Flüchtlinge (§ 44 Abs. 1 AufenthG). Daneben können Menschen aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG sowie deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger*innen mit einer Zulassung des BAMF freiwillig teilnehmen. Die Regelung für die Zulassung freiwilliger Teilnehmender hat sich seit Anfang 2026 geändert (siehe unten).
Freiwillige Teilnahme wieder möglich
Im Februar 2026 stoppte das BAMF die Kurszulassungen für freiwillige Teilnehmende, also für Asylsuchende, Geduldete, Geflüchtete aus der Ukraine und EU-Bürger*innen. Seit August 2026 können manche Gruppen wieder eine Zulassung zu einem Integrationskurs beantragen, so Geflüchtete aus der Ukraine (nach 24§ AufenthG), deutsche Staatsbürger*innen mit geringen Deutschkenntnissen und EU-Bürger*innen (nach § 44a Absatz 1 und § 44 Absatz 1 AufenthG). Asylsuchende und Geduldete bleiben ausgeschlossen. Wie viele Zulassungen es geben wird, ist noch unklar.
Einen großen Teil der Teilnehmer*innen belegten einen Integrationskurs mit einer solchen Zulassung: 2025 waren es rund 41 Prozent. Für das Jahr 2026 schätzte das BAMF den Anteil ebenso auf 41 Prozent (129.500 Personen) – bevor der Zulassungsstopp (Februar 2026) beschlossen war.
Zuvor wurden der Kreis an Personen, die Integrationskurse besuchen können, immer wieder erweitert: Bis Oktober 2015 standen Integrationskurse nur Personen offen, denen bereits ein Asylstatus, ein Flüchtlingsstatus oder subsidiärer Schutz zuerkannt worden war. Ab Oktober 2015 konnten auch Asylbewerber*innen im laufenden Asylverfahren mit „guter Bleibeperspektive” teilnehmen. Ab August 2019 wurde der Zugang weiter geöffnet für andere Asylbewerber*innen, insbesondere solche, die bereits vor August 2019 eingereist waren und zum Beispiel arbeiteten oder arbeitssuchend waren. Seit 2022 konnten zudem Geflüchtete aus der Ukraine (§ 24 AufenthG) nach § 44 Abs. 4 teilnehmen. Ab 2023 konnten alle Asylbewerber*innen im Asylverfahren, bestimmte Geduldete (§ 44 Abs. 4 AufenthG), Geflüchtete aus der Ukraine sowie Unionsbürger*innen Integrationskurse besuchen.
Welche Arten von Kursen gibt es?
In Integrationskursen werden Deutschkenntnisse und Informationen zum deutschen Rechtssystem sowie zur Geschichte vermittelt. Sie bestehen aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Der Sprachkurs soll Kenntnisse bis zum Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen vermitteln. Der Sprachkurs umfasst in der Regel 600 Unterrichtseinheiten und schließt mit dem „Deutsch-Test für Zuwanderer” (DTZ) ab. Der Orientierungskurs behandelt die Themen Rechtsordnung, Geschichte und Kultur. Er umfasst 100 Unterrichtseinheiten und schließt mit dem Test „Leben in Deutschland” ab.
Manche Integrationskurse sind auf bestimmte Zielgruppen ausgerichtet. Unter anderem gibt es Alphabetisierungskurse. Nach den Integrationskursen können Migrant*innen, die Arbeit suchen bzw. bereits arbeiten, Berufssprachkurse besuchen ("Berufsbezogene Deutschsprachförderung").
Personen, die nicht an Integrationskursen teilnehmen können, können sogenannte Erstorientierungskurse besuchen – etwa neu Zugewanderte und Asylsuchende im laufenden Verfahren oder Geduldete. Die Kurse umfassen 300 Unterrichtseinheiten und vermitteln erste Deutschkenntnisse und grundlegende Informationen zum Alltag in Deutschland. Laut einer Pressemitteilung des BAMF von Februar 2026 sollen diese Kurse ab November 2026 deutlich ausgebaut werden.
Das BAMF veröffentlicht einmal im Jahr die Integrationskursgeschäftsstatistik. Vorläufige Zahlen gibt es in der Statistik für das erste Halbjahr.