Im Jahr 2025 nahmen rund 307.000 Personen neu an einem Integrationskurs teil – etwa 16 Prozent weniger als im Vorjahr (2024: 363.466).
Wer darf einen Integrationskurs besuchen?
- Verpflichtete ( nach § 44a AufenthG ): Einige Personen werden vom Jobcenter oder von der Ausländerbehörde zur Teilnahme an den Kursen verpflichtet.
- Freiwillige ( nach § 44 AufenthG ): Zu freiwilligen Teilnehmern gehören zwei Gruppen: Erstens direkt Berechtigte ( § 44 Abs. 1 AufenthG ) wie Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten, für den Familiennachzug, aus humanitären Gründen oder nach § 38a AufenthG. Zweitens können Personen, die weder verpflichtet noch direkt teilnahmeberechtigt sind, beim BAMF eine Zulassung beantragen ( § 44 Abs. 4 AufenthG ). Dazu gehören beispielsweise Asylbewerber*innen im laufenden Verfahren, Geduldete, Menschen aus der Ukraine sowie EU-Bürger*innen. Personen aus Gruppen, die freiwillig teilnehmen können, können auch zur Teilnahme verpflichtet werden. Die Regelung für die Zulassung freiwilliger Teilnehmender ohne Berechtigung hat sich seit Anfang 2026 geändert (siehe unten).
Für diese Gruppen werden die Kosten für die Teilnahme an Integrationskursen übernommen.
Zulassungen für freiwillige Teilnehmende wiedereingeführt
Im Februar 2026 stoppte das BAMF die Kurszulassungen für freiwillige Teilnehmende, also für Asylsuchende, Geduldete, Geflüchtete aus der Ukraine und EU-Bürger*innen. Ab Juni 2026 sollen einige Personengruppen wieder zugelassen werden. Das geht aus einer Anfrage des Mediendienstes beim Bundesinnenministerium hervor. Es soll ein Kontigent für freiwillige Teilnehmer*innen (ohne direkte Berechtigung) mit einer BAMF-Zulassung zu Integrationskursen eingeführt werden - allerdings nur für Gruppen mit „dauerhafter positiver Bleibeperspektive„. Das sind etwa Geflüchtete aus der Ukraine ( 24§ AufenthG ) und EU-Bürger*innen. Asylsuchende und Geduldete bleiben ausgeschlosen.
Das BAMF bearbeitet weiter die bis zum Zulassungsstopp eingegangenen Anträge. Es sei jedoch möglich, dass Kursträger Interessierte, die keine Zulassung erhalten, als Selbstzahlende in die Kurse aufnehmen. Um kostenlos daran teilnehmen zu können, werden Freiwillige ohne Teilnahmeberechtigung (nach § 44 Abs. 4 AufenthG) voraussichtlich durch die Ausländerbehörde, das Jobcenter oder das Sozialamt zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet (auf Grundlage von § 44a AufenthG ) werden müssen.
Bis Ende Februar 2026 lagen dem BAMF insgesamt 25.762 Zulassungsanträge ( nach § 44 AufenthG ) zur Entscheidung vor. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage hervor. Vom 1. Januar bis 24. Februar lehnte das BAMF rund 29.600 Zulassungsanträge ab. Etwa 70 Prozent davon wurden wegen fehlender Kursplätze abgelehnt (21.400).
Im Jahr 2025 belegten rund 41 Prozent aller Teilnehmer*innen die Integrationskurse mittels einer BAMF-Zulassung. 2024 waren es etwa 39 Prozent. Für das Jahr 2026 schätzte das BAMF den Anteil auf 41 Prozent (129.500 Personen) – bevor der Zulassungsstopp beschlossen war.
Zielgruppe für Zulassungen auf Antrag mehrfach erweitert
Für Personen, die nicht zur Teilnahme an Integrationskursen berechtigt sind, haben sich die Voraussetzungen für eine Zulassung auf Antrag seit 2015 mehrfach verändert. Bis Oktober 2015 standen Integrationskurse nur Personen offen, denen bereits ein Asylstatus, ein Flüchtlingsstatus oder subsidiärer Schutz zuerkannt worden war. Ab Oktober 2015 konnten auch Asylbewerber*innen im laufenden Asylverfahren mit „guter Bleibeperspektive” teilnehmen. Ab August 2019 wurde der Zugang weiter geöffnet, sodass auch andere Asylbewerber*innen teilnehmen konnten, insbesondere solche, die bereits vor August 2019 eingereist waren und zum Beispiel arbeiteten oder arbeitssuchend waren. Seit 2022 konnten zudem Geflüchtete aus der Ukraine ( § 24 AufenthG ) nach § 44 Abs. 4 teilnehmen. Ab 2023 konnten alle Asylbewerber*innen im Asylverfahren, bestimmte Geduldete (§ 44 Abs. 4 AufenthG), Geflüchtete aus der Ukraine sowie Unionsbürger*innen Integrationskurse besuchen.
Woher kommen die Teilnehmenden?
2025 kam ein Drittel der neu an Integrationskursen teilnehmenden Personen aus der Ukraine. Knapp 16 Prozent waren Syrer*innen. Rund sieben Prozent kamen aus Afghanistan und aus der Türkei. Im Vorjahr war die Verteilung ähnlich.
Rund neun Prozent der Teilnehmenden kamen im Jahr 2025 aus EU-Ländern (26.867 Teilnehmende) – etwa zwei Prozentpunkte mehr als im Vorjahr (2024: 26.262). Die häufigsten EU-Herkunftsländer waren Rumänien, Bulgarien, Polen und Italien.
Finanzierung der Integrationskurse
Im Haushalt 2026 sind für Integrationskurse rund 1,06 Milliarden Euro vorgesehen. 2025 waren 1,07 Milliarden Euro eingeplant - über 1,3 Milliarden Euro wurden tatsächlich ausgegeben.
Welche Arten von Kursen gibt es?
In Integrationskursen werden Deutschkenntnisse und Informationen zum deutschen Rechtssystem sowie zur Geschichte vermittelt. Sie bestehen aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Der Sprachkurs soll Kenntnisse bis zum Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens ( GER ) für Sprachen vermitteln. Der Sprachkurs umfasst in der Regel 600 Unterrichtseinheiten und schließt mit dem „Deutsch-Test für Zuwanderer” ( DTZ ) ab. Der Orientierungskurs behandelt die Themen Rechtsordnung, Geschichte und Kultur. Er umfasst 100 Unterrichtseinheiten und schließt mit dem Test „ Leben in Deutschland ” ab.
Manche Integrationskurse sind auf bestimmte Zielgruppen ausgerichtet. Unter anderem gibt es Alphabetisierungskurse. Nach den Integrationskursen können Migrant*innen, die Arbeit suchen bzw. bereits arbeiten, Berufssprachkurse besuchen ("Berufsbezogene Deutschsprachförderung ").
Personen, die nicht an Integrationskursen teilnehmen können, können sogenannte Erstorientierungskurse besuchen – etwa neu Zugewanderte und Asylsuchende im laufenden Verfahren oder Geduldete. Die Kurse umfassen 300 Unterrichtseinheiten und vermitteln erste Deutschkenntnisse und grundlegende Informationen zum Alltag in Deutschland. Laut einer Pressemitteilung des BAMF von Februar 2026 sollen diese Kurse ab November 2026 deutlich ausgebaut werden.
Das BAMF veröffentlicht einmal im Jahr die Integrationskursgeschäftsstatistik . Vorläufige Zahlen gibt es in der Statistik für das erste Halbjahr.