Einbürgerung: Ausweg aus der Staatenlosigkeit

Einbürgerung ist der einzige Ausweg aus Staatenlosigkeit. Seit 2004 wurden rund 20.000 Staatenlose und 12.000 Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit in Deutschland eingebürgert.

Eine Einbürgerung ist der einzige Ausweg aus der Staatenlosigkeit. Deswegen gibt es internationale Übereinkommen, die vorsehen, Staatenlosen die Einbürgerung zu erleichtern.QuelleBundesministerium des Inern: "Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen", LINK

Wie viele Staatenlose werden eingebürgert?

2024 wurden 4.135 anerkannte Staatenlose (2023: 3.595) und 1.825 Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit (2023: 1.545) in Deutschland eingebürgert. Sie lebten zuvor im Durschnitt knapp über acht Jahre in Deutschland.QuelleStatistisches Bundesamt (2025) "Statistischer Bericht - Einbürgerungen - 2024"; Statistisches Bundesamt (2024): "Statisticher Bericht - Einbürgerungen - 2023", Tabelle 12511-07 LINK.

Seit 2004 wurden rund 20.000 anerkannte Staatenlose und 12.000 Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit eingebürgertmeistens nach §§ 8 und 10 StAG.Quelle SVR-Studie (2024): "Kein Pass. Nirgends? Politische, rechtliche und verwaltungspraktische Ansätze im Umgang mit Staatenlosigkeit", S. 20, LINK.

Keine gesonderte Erleichterung für Staatenlose im neuen Staatsangehörigkeitsrecht

Seit der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts 2024 können sich Staatenlose – genau wie alle Drittstaatler*innen – nach fünf statt bisher acht Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland einbürgern lassen. Ist eine Einbürgerung nach §10 StAG(sog. Anspruchseinbürgerung) nicht möglich, da nicht alle Kriterien für eine Einbürgerung erfüllt sind, besteht die Möglichkeit einer Ermessenseinbürgerung nach §8 StAG.

Während Staatenlose im alten Staatsangehörigkeitsrecht jedoch noch rechtlich besserSie konnten ihren Einbürgerungsanspruch bereits nach sechs - anstatt von acht Jahren für andere Drittstaatler*innen- rechtmäßiger Aufenthaltszeit geltend machen, StAR-VwV Nr. 8.1.3.1; VAH-StAG Nr. 8.1.3.9.1, 10.2.1.2.gestellt waren, sind im neuen Staatsangehörigkeits-Modernisierungsgesetz keine gesonderten Erleichterungen für Staatenlose mehr verankert.QuelleSVR-Studie (2024): "Kein Pass. Nirgends? Politische, rechtliche und verwaltungspraktische Ansätze im Umgang mit Staatenlosigkeit", S. 8; LINK.

Dem Sachverständigenrat für Integration und Migration zufolge müsste eine Erleichterung für Staatenlose jedoch explizit festgeschriebenDies könnte im Rahmen der Verwaltungsvorschriften (StAR-VwV) oder Anwendungshinweisen (VAH-StAG) des Bundesinnenministeriums geregelt werden. sein, damit Deutschland seinen Pflichten gerecht wird, die sich aus dem ratifizierten UNO-Übereinkommen über die Rechtsstellung Staatenloser (StaatenlÜbk) ergeben.QuelleSVR-Studie (2024): "Kein Pass. Nirgends? Politische, rechtliche und verwaltungspraktische Ansätze im Umgang mit Staatenlosigkeit",S. 8; 19;LINK

Hürde vor allem für ungeklärte Staatsangehörigkeit:

Bevor jemand eingebürgert werden kann, muss die eigene Identität abschließend geklärt sein. Deswegen haben es anerkannte Staatenlose im Gegensatz zu Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit in der Regel leichter, eingebürgert zu werden – denn Behörden haben ihre Identität bereits festgestellt. Auch erhalten anerkannt Staatenlose tendenziell eher einen Ersatzausweis als StaatenloseMehr dazu in diesem Dossier, unter: "Rechtliche Situation Staatenloser", oben in diesem Dossier. Auch anerkannt Staatenlose haben hier jedoch keine Rechtssicherheit und müssen im Zweifelsfall nochmals ein Identitätsfeststellungsverfahren durchlaufen. Das kann passieren, wenn die Einbürgerungsbehörde eine Entscheidung der Ausländerbehörde, eine Person als staatenlos anzuerkennen, anders sieht und die Identität als nicht geprüft zurückstuft., den Behörden im Einbürgerungsverfahren wie einen ausländischen Pass werten sollen.QuelleBundesinnenministerium (2019) Einbürgerungsvoraussetzungen, LINK; Statefree e.V. (2023) ‚Stellungnahme von Statefree e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts‘, Juni, LINK.

Expert*innen aus der Zivilgesellschaft und Forschung fordern unter anderem, dass Staatenlose unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach drei Jahren einbürgert und die Nachweishürden insbesondere für in Deutschland geborene Staatenlose gesenkt werden sollten, auch wenn die Identität der Eltern zu dem Zeitpunkt noch ungeklärt ist.QuelleStatefree e.V. (2023) ‚Stellungnahme von Statefree e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts‘, Juni, S. 14 ff. LINK; DIM (2023) 'Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts', S. 7-8, LINK.