Zahl rassistischer Straftaten

2024 zählten die Behörden fast 20.000 rassistische Straftaten. Die meisten waren politisch rechts motiviert.

2024 zählte das Bundesinnenministerium 19.481 sogenannte fremdenfeindlicheDamit sind Delikte gemeint, die sich gegen die (zugeschriebene) Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe oder Religionszugehörigkeit der Opfer richten. Straftaten, darunter 1.275 Körperverletzungen. Die Gesamtzahl ist um 29 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (15.087) gestiegen und hat einen neuen Höchststand erreicht. Bereits im Jahr 2023 war die Gesamtzahl gestiegen. Drei Viertel der "fremdenfeindlichen" Straftaten waren 2024 politisch rechts motiviert.QuelleBundesinnenministerium (2025): "Fallzahlen politisch motivierter Kriminalität", S. 11f, Link (Download)

2023 zählte das Bundesinnenministerium 15.087 "fremdenfeindliche"Damit sind Delikte gemeint, die sich gegen die (zugeschriebene) Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe oder Religionszugehörigkeit der Opfer richten. Straftaten. Das ist ein deutlicher Anstieg um 50 Prozent im Vergleich zu 2022 (10.038) und ein neuer Höchststand. Bereits im Vorjahr war die Zahl gestiegen. Rund 77 Prozent der "fremdenfeindlichen" Straftaten waren 2023 politisch rechts motiviert.Quelle Bundesinnenministerium (2024): "Bundesweite Fallzahlen 2023 Politisch motivierte Kriminalität", S.11, LINK; Bundesinnenministerium (2023): "Politisch Motivierte Kriminalität im Jahr 2022, S.10, LINK; Bundesinnenministerium (2023): Übersicht „Hasskriminalität“: Entwicklung der Fallzahlen 2001 – 2022, S. 4, LINK

Die Bezeichnung "fremdenfeindlich" wird von Fachleuten kritisiert, da es sich bei Betroffenen von Rassismus nicht notwendigerweise um "Fremde" (etwa Ausländer*innen) handelt, sondern zum Beispiel um Schwarze Deutsche oder Deutsche mit Einwanderungsgeschichte. Der Begriff grenze aus, weil er vorgibt, dass die Personen, gegen die sich die feindliche Einstellung richtet, fremd und nicht Teil der deutschen Gesellschaft seien. Korrekter wäre der Begriff "rassistische" Straftaten. Das Bundesinnenministerium benutzt den Begriff der "rassistischen" Straftaten zwar auch. Darunter fallen aber nur ein Teil der "fremdenfeindlichen" Straftaten: nämlich solche, bei denen sich die Motivlage auf die zugeschriebene oder tatsächliche ethnische Zugehörigkeit und/oder Hautfarbe des Opfers bezieht.QuelleGlossar der Neuen deutschen Medienmacher: "Ausländerhass, Fremdenfeindlichkeit"; Themenfeldkatalog der PMK; BKA auf Anfrage des MEDIENDIENSTES

Wie aussagekräftig sind behördliche Zahlen?
In einer Expertise für den MEDIENDIENST schreibt die Rechtsanwältin Kati Lang: Viele rassistische Straftaten tauchen in der Statistik des BMI nicht auf. Das liege unter anderem daran, dass viele Betroffene Vorfälle nicht anzeigen. Zudem seien Polizeibehörden nicht ausreichend für Rassismus sensibilisiert, um rassistische Straftaten als solche zu erkennen. Opferberatungsstellen erfassen daher deutlich mehr Delikte als die Behörden, so Lang.QuelleKati Lang (2018): "Rassistische Straftaten – Warum behördliche Statistiken nicht aussagekräftig sind", Expertise für den MEDIENDIENST

Zahlen zu rassistischen Gewalttaten veröffentlicht auch der "Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt" (VBRG). 2024zählte der VBRG 1.794 rassistische Gewalttaten – ein Anstieg um fast ein Viertel (24 Prozent) im Vergleich zum VorjahrAllerdings sind im Vergleich zum Vorjahr Zahlen für das Bundesland Hessen hinzugekommen, das zuvor nicht erfasst wurde. (1.446). Erfasst sind hier aber nur Taten in zwölf BundesländernBaden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.QuelleVBRG (2025): "Rechte, rassistische und antisemitische Gewalt 2024", S. 5, LINK

Wer rassistische Diskriminierung erlebt, kann ich sich auch an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) wenden. Die Stelle erhielt von 2006 bis 2024 rund 21.600 Anfragen wegen Diskriminierung aufgrund von "ethnischer Herkunft, Rassismus und Antisemitismus", wie Medien berichteten. 2024 verzeichnete die ADS zu diesem Themenfeld rund 3.900 Beratungsanfragen - das waren etwa 43 Prozent aller Anfragen bei der Stelle. In den vergangenen fünf Jahren hat sich die Zahl der Beratungsanfragen wegen rassistischer Diskriminierung mehr als verdreifacht.QuelleAntidiskriminierungsstelle des Bundes (2025): "Jahresbericht 2024", S. 12 & 15, LINK

Wie können Betroffene reagieren?

Eine Studie des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) zeigt: Betroffene von Rassismus können sich oft nicht richtig zur Wehr setzen. Für die Studie wurden 2.528 Fälle rassistischer Diskriminierung ausgewertet. Nur knapp ein Viertel der Betroffenen hat die Diskriminierung bei einer Antidiskriminierungsstelle gemeldet, öffentlich auf die Diskriminierung aufmerksam gemacht oder Klage eingereicht. Als mögliche Ursachen nennen die Forscher*innen strukturellen Rassismus und die Angst der Betroffenen, als "Problemverursacher" zu gelten.Quelle DeZIM (2021): "Reaktionsmöglichkeiten bei Rassismus"; ZEIT (2021): "Opfer von Diskriminierung wehren sich selten"