Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2024) dokumentiert von 2021 bis 2023 insgesamt 1.168 Beschwerden wegen Diskriminierung im Bereich Miete und Wohnen. Davon bezogen sich 5,6 Prozent auf rassistische Diskriminierung.Quelle
In einer Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2019 berichten Betroffene besonders häufig davon, dass sie keine Wohnung bekommen haben.Quelle
Eine Testing-Studie der Beratungsstelle gegen Alltagsrassismus 2022 zeigte Diskriminierung von migrantisierten Personen bei einer Besichtigungsanfrage für eine 3-Zimmer-Wohnung: 50 Prozent der Anbieter*innen reagierten ausschließlich auf Anfragen deutscher Personen.Quelle
Eine qualitative Studie über die Situation in Berlin, Düsseldorf und Hamburg 2018-2019 hat gezeigt, dass Wohnungsunternehmen und -verwaltung keine transparente Kriterien für die Wohnungsvergabe haben – und sich stattdessen auf Konzepte wie "gesunde Mischung" beziehen. Das erschwere den Zugang von Migrantinnen und Migranten zum Wohnungsmarkt. Zudem ist der Zugang zu Informationen über freie Mietwohnungen begrenzt, besonders für Menschen mit eingeschränkten Sprach- und Systemkenntnissen.Quelle .
Weniger Wohnfläche, höhere Mietsteigerung
Ausländer*innen in Deutschland zahlen im Durchschnitt höhere Mieten und leben auf weniger Wohnfläche als Deutsche – das zeigen sowohl Daten des Zensus 2022 als auch von Eurostat.
- Ausländer*innen zahlten 2022 durchschnittlich ca. 9,5 Prozent mehr Miete pro Quadratmeter als deutsche Mieter*innen – auch bei einer Wohndauer von mehr als 20 Jahren zahlten sie im Schnitt 9,1 Prozent mehr.
- 25 Prozent der Menschen ohne deutschen Pass lebten in Wohnungen mit weniger als 60 Quadratmeter - bei Menschen mit deutschen Pass waren es 12 Prozent.Quelle
Auch Haushalte mit Migrationshintergrund haben im Schnitt weniger Wohnfläche zur Verfügung und geben einen höheren Anteil ihres Einkommens für Miete aus (Mietbelastungsquote).Quelle
Der FRA-Bericht "Being Muslim in the EU" zeigt, dass 2022 EU-weit 40 Prozent der befragten Muslim*innen in überbelegten Wohnungen lebten, im Vergleich zu 17 Prozent in der allgemeinen Bevölkerung. In Deutschland betrifft es 39 Prozent der Muslim*innen, besonders hoch ist der Wert unter befragten Muslim*innen aus afrikanischen Ländern südlich der Sahara (54 Prozent) und Syrien (53 Prozent).Quelle
Eine Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (2025) zeigt, dass sich die Mietbelastungsquoten von Zugewanderten und Einheimischen mit niedrigem und hohem Einkommen angenähert haben – und sich aktuell auf ähnlichem Niveau befinden:
- Bei hohem Einkommen lag die Quote 2020 bei 18 Prozent für Zugewanderte und 17 Prozent für Einheimische.
- Bei niedrigem Einkommen lag sie bei 45 Prozent für Zugewanderte und bei 44 Prozent für Einheimische.
Unter Zugewanderten sind die Mietkosten zwischen 1990 und 2020 dennoch deutlich stärker angestiegen als bei Einheimischen: Die Mietsteigerung lag bei Zugewanderten – je nach Einkommensgruppe – bei 50 bis 80 Prozent, bei Einheimischen bei 25 bis 40 Prozent.Quelle
Laut dem letzten Statistikbericht des Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe sindMenschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit und mit Migrationshintergrund überproportional häufig von Wohnungsnot betroffen. Rund 40 Prozent der Personen, die Hilfeeinrichtungen wegen Wohnungsnot aufsuchten, hatten 2023 einen Migrationshintergrund. 38,3 Prozent hatten nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, die meisten kamen aus Staaten außerhalb der EU (61,7 Prozent).Quelle
FehlenderSchutz vor Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Betroffene vor Diskriminierung unter anderem auf dem Wohnungsmarkt schützen. Verbände kritisieren, dass das Gesetz unzureichend sei: Betroffene Personen können oft keine angemessenen rechtlichen Schritte gegen Diskriminierung unternehmen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Vermieter*innen mit weniger als 50 Wohnungen weniger strengen Regeln unterliegen:Quelle
- Kritik gibt es an §19 (3) AG, der unterschiedliche Behandlung bei der Vermietung von Wohnraum ermöglicht, um "ausgeglichene wirtschaftliche, soziale und kulturelle Verhältnisse" zu schaffen. Diese Bestimmung könne jedoch auch als Rechtfertigung für Diskriminierung dienen.Quelle
- Weiterhin lässt §19 (5) AGG Ungleichbehandlung in Ausnahmen zu. Vermieter*innen könnten etwa eine*n Mieter*in aufgrund eines "besonderen Nähe- oder Vertrauensverhältnisses" aussuchen, ohne klare Kriterien dafür festzulegen.Quelle
Dies ist besonders relevant, da kommunale oder landeseigene Wohnungsunternehmen lediglich knapp 12 Prozent der Wohnungen in Deutschland verwalten, während zwei Drittel aller Mietwohnungen von privaten Kleinvermietern vermietet werden.Quelle