Rassismus auf dem Wohnungsmarkt

Rassismus auf dem Wohnungsmarkt ist in Deutschland Alltag. Menschen mit Migrationsgeschichte haben oft schlechtere Chancen auf Wohnungen, zahlen höhere Mieten und leben auf weniger Fläche.

Rassismus ist am Wohnungsmarkt weit verbreitet. Von Rassismus betroffene Personen werden seltener zu Wohnungsbesichtigungen eingeladen, bekommen öfter eine Absage und müssen schlechtere Wohnungen annehmen als nicht von Rassismus Betroffene.

Schwarze und muslimische Personen haben geringere Chancen auf Wohnraum

Eine repräsentative BefragungRassismusmonitor des DeZIM Instituts des DeZIM-Instituts aus dem Jahr 2025 zeigt, dass Personen, die von Rassismus betroffen sind, deutlich schlechtere Chancen auf dem Wohnungsmarkt haben:

  • 50 Prozent der muslimischen Personen und 49 Prozent der Schwarzen Personen schätzen ihre eigenen Erfolgschancen, eine Wohnung zu finden, als sehr gering ein – gegenüber 25 Prozent unter nicht rassistisch markierten Personen.
  • Rassistisch markierte Bewerber*innen werden seltener zu Wohnungsbesichtigungen eingeladen. Ein Feldexperiment  zeigt: Personen mit deutsch klingenden Namen haben mit 22 Prozent die höchste Wahrscheinlichkeit, eingeladen zu werden; bei Personen aus der MENA-Region Middle East und Nordafrikaliegt sie bei 16 Prozent, bei Personen mit Namen aus afrikanischen Ländern (ohne Nordafrika) bei 17 Prozent. Zudem haben 55 Prozent der Bewerber*innen mit typisch deutsch klingenden Namen eine höhere Wahrscheinlichkeit, eine Rückmeldung auf ihre Wohnungsanfragen zu erhalten – gegenüber 48 Prozent bei Personen aus der MENA-Region und 49 Prozent bei Bewerber*innen mit Namen aus afrikanischen Ländern (ohne Nordafrika).DeZIM (2025): “Gewohnt ungleich. Rassismus und Wohnverhältnisse - NaDiRa-Monitoringbericht mit Schwerpunkt Wohnen,” s. 38,51,60; LINK

Eine qualitative Studie über die Situation in Berlin, Düsseldorf und Hamburg 2018-2019 hat gezeigt, dass Wohnungsunternehmen und -verwaltungen keine transparenten Kriterien für die Wohnungsvergabe haben – und sich stattdessen auf Konzepte wie "gesunde Mischung" beziehen. Das erschwere den Zugang von Migrantinnen und Migranten zum Wohnungsmarkt. Zudem ist der Zugang zu Informationen über freie Mietwohnungen begrenzt, besonders für Menschen mit eingeschränkten Sprach- und Systemkenntnissen.Immobilienwirtschaft - Hanhörster, H. Ramos Lobato, I. et al. (2020): Faire Wohnraumversorgung und „gesunde Mischung“? s. 98-99, LINK.

Eine Pairing-Studievergleicht Bewerber*innen, die sich für dieselbe Wohnung interessieren und sich nur in einem zugeschriebenen Migrationshintergrund oder sichtbaren muslimischen bzw. jüdischen Merkmalen unterscheiden. der ADS in Berlin, Leipzig und Nürnberg (2015) zeigt, dass Personen ohne wahrgenommenen Migrationshintergrund etwa doppelt so häufig eine Zusage für eine Wohnung erhielten (45,8 Prozent) wie Personen mit einem wahrgenommenen Migrationshintergrund (25,4 Prozent). Zudem weist die Studie darauf hin, dass Menschen mit sichtbaren muslimischen und/oder jüdischen Merkmalen besonders häufig benachteiligt werden: Rund 60 Prozent der Personen ohne diese Merkmale erhielten eine Zusage, während dies nur auf etwa 18 Prozent der Bewerber*innen mit entsprechenden Merkmalen zutraf.Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2015): “Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt - Strategien zum Nachweis rassistischer Benachteiligungen;” LINK.

Eine ähnliche Testing-StudieVergleichbare Bewerber*innen mit deutsch respektive ausländisch klingenden Namen bewarben sich parallel auf 117 Wohnungsanzeigen in 10 Städten des Kreises Mettmann. der Beratungsstelle gegen Alltagsrassismus 2022 zeigte Diskriminierung von als Migrant*innen wahrgenommenen Personen bei einer Besichtigungsanfrage für eine 3-Zimmer-Wohnung: 50 Prozent der Anbieter*innen reagierten ausschließlich auf Anfragen deutscher Personen.Beratungsstelle gegen Alltagsrassismus im Kreis Mettmann (2022): "Testingstudie. Rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt im Kreis Mettmann", S.8, LINK

Diese Testing-Verfahren können als Beweis für Diskriminierung am Wohnungsmarkt gelten. So bewarb sich eine Wohnungssuchende mit gleichen Angaben, aber unterschiedlich klingenden Namen auf die gleiche Wohnung. Mit deutsch klingendem Namen wurde sie eingeladen, mit ausländisch klingendem nicht. Der Bundesgerichtshof bestätigte, dass der Makler die Wohnungsinteressentin wegen ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert habe.Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2010): “Die Anwendbarkeit von Testing-Verfahren im Rahmen der Beweislast, § 22 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz,”38, LINK; Bundesgerichtshof (2025): “Pressmitteilung - 025/2026 - Wohnungsmakler schuldet Schadensersatz wegen Benachteiligung einer Mietinteressentin aus ethnischen Gründen," LINK; Der Spiegel (2025): “Orientalischer Name? Keine Chance. Was der Fall Waseem für Wohnungssucher bedeutet,” LINK.

Weniger Wohnfläche, höhere Mietsteigerung

Ausländer*innen in Deutschland zahlen im Durchschnitt höhere Mieten und leben auf weniger Wohnfläche als Deutsche – das zeigen sowohl Daten des Zensus 2022 als auch von Eurostat.

  • Ausländer*innen zahlten 2022 durchschnittlich ca. 9,5 Prozent mehr Miete pro Quadratmeter als deutsche Mieter*innen – auch bei einer Wohndauer von mehr als 20 Jahren zahlten sie im Schnitt 9,1 Prozent mehr.
  • 25 Prozent der Menschen ohne deutschen Pass lebten in Wohnungen mit weniger als 60 Quadratmeter - bei Menschen mit deutschen Pass waren es 12 Prozent.Statistisches Bundesamt (2025): "Pressemitteilung Nr. N026 vom 21. Mai 2025," LINK

Auch Haushalte mit Migrationshintergrund haben im Schnitt weniger Wohnfläche zur Verfügung und geben einen höheren Anteil ihres Einkommens für Miete aus (Mietbelastungsquote).Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2024). "Wohnen in Deutschland 2022", LINK

Das bestätigt auch der RassismusmonitorEine repräsentative Befragung in Deutschland mit zusätzlichen qualitativen Studien.:

  • Rassistisch markierten Mensche wohnen durchschnittlich in kleineren Räumen (47m² pro Person) als nicht rassistisch markierte Personen (69 m² pro Person). 
  • Zudem schätzen sich rassistisch markierte Befragte durch die Mietzahlungen stärker finanziell belastet ein als nicht rassistisch markierte Befragte: 27 Prozent der muslimischen, 23 Prozent der Schwarzen und 22 Prozent der osteuropäischen Befragten fühlen sich durch die Mietkosten finanziell sehr belastet. 9 Prozent der nicht rassistisch markierten Befragten schätzten sich als finanziell belastet ein.

DeZIM (2025): “Gewohnt ungleich. Rassismus und Wohnverhältnisse - NaDiRa-Monitoringbericht mit Schwerpunkt Wohnen,” s. 73, 95; LINK.

  • Die Wahrscheinlichkeit, dass rassistisch markierte Mieter*innen mindestens 40 Prozent ihres Einkommens für Wohnkosten ausgeben, liegt bei 37 Prozent – gegenüber 30 Prozent bei nicht rassistisch markierten Personen. Dadurch ist auch das Wohnarmutsrisikowenn das Einkommen nach Abzug der Wohnkosten unterhalb der Armutsgrenze liegt.höher: 36 Prozent im Vergleich zu 19 Prozent bei nicht rassistisch markierten Menschen.

DeZIM (2025): “Gewohnt ungleich. Rassismus und Wohnverhältnisse - NaDiRa-Monitoringbericht mit Schwerpunkt Wohnen,” s. 104; LINK.

Der FRA-Bericht "Being Muslim in the EU" zeigt, dass 2022 EU-weit 40 Prozent der befragten Muslim*innen in überbelegten Wohnungen lebten, im Vergleich zu 17 Prozent in der allgemeinen Bevölkerung. In Deutschland betrifft es 39 Prozent der Muslim*innen, besonders hoch ist der Wert unter befragten Muslim*innen aus afrikanischen Ländern südlich der Sahara (54 Prozent) und Syrien (53 Prozent).European Union Agency for Fundamental Rights (2024): "Bein Muslilm in the EU - Experiences of Muslims".S. 107, LINK.

Eine Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (2025) zeigt, dass sich die MietbelastungsquotenBerechnung basiert auf Individuen, nicht auf Haushalten, Kosten der Warmmiete und ihrem Nettoeinkommen. von Zugewanderten und Einheimischen mit niedrigem und hohem Einkommen angenähert haben – und sich aktuell auf ähnlichem Niveau befinden:

  • Bei hohem Einkommen lag die Quote 2020 bei 18 Prozent für Zugewanderte und 17 Prozent für Einheimische.
  • Bei niedrigem Einkommen lag sie bei 45 Prozent für Zugewanderte und bei 44 Prozent für Einheimische.

Unter Zugewanderten sind die Mietkosten zwischen 1990 und 2020 dennoch deutlich stärker angestiegen als bei Einheimischen: Die Mietsteigerung lag bei Zugewanderten – je nach Einkommensgruppe – bei 50 bis 80 Prozent, bei Einheimischen bei 25 bis 40 Prozent.Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (2025): "Zunehmend ungleiche Mietkostenbelastung." S. 5 -7, LINK.

Menschen ohne deutschen Pass oder mit Migrationshintergrund sind nicht nur häufiger von hohen Wohnkosten betroffen, sondern auch öfter von Wohnungsnot. Das zeigen die Ergebnisse des letzten Statistikbericht (2024) des Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe. Rund 40 Prozent der Personen, die Hilfeeinrichtungen wegen Wohnungsnot aufsuchten, hatten 2023 einen Migrationshintergrund. 38,3 Prozent hatten nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, die meisten kamen aus Staaten außerhalb der EU (61,7 Prozent).Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe:"Statistikbericht - Zu Lebenslagen wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen in Deutschland -Leenlagenbericht," s. 18-19; LINK

Prekäre Mietverhältnisse

Rassistisch markierte Mieter*innen leben überdurchschnittlich oft in unsicheren Mietverhältnissen. Diese Verhältnisse halten bestehende Ungleichheiten nicht nur aufrecht, sondern verstärken sie. Laut dem RassismusmonitorEine repräsentative Befragung in Deutschland mit zusätzlichen qualitativen Studien. haben rassistisch markierte Mieterinnen häufiger befristete Verträge, Staffel- oder Indexmieten sowie möblierte Kurzzeitwohnungen oder Untermietverträge.DeZIM (2025): “Gewohnt ungleich. Rassismus und Wohnverhältnisse - NaDiRa-Monitoringbericht mit Schwerpunkt Wohnen,” s. 84; LINK.

Rassistisch markierte Personen sind zudem häufiger von schlechteren Wohnbedingungen wie Schimmel, schlechter Isolierung oder höherem Sanierungsbedarf betroffen: 57 Prozent der rassistisch markierten Mieter*innen berichteten von Qualitätsmängeln in der Wohnung – gegenüber 48 Prozent bei nicht rassistisch markierten Mieter*innen.DeZIM (2025): “Gewohnt ungleich. Rassismus und Wohnverhältnisse - NaDiRa-Monitoringbericht mit Schwerpunkt Wohnen,” s. 12-14; LINK.

Mangelnder Schutz vor Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Betroffene vor Diskriminierung unter anderem auf dem Wohnungsmarkt schützen. 2026 entschied der Bundesgerichtshof, dass ein Immobilienmarkler eine Mietinteressentin aufgrund ihrer ethnischen Herkunft gemäß dem AGG (§19 Abs. 2 AGG) diskriminiert hatte und sprach ihr Schadensersatz zu. Verbände kritisieren, dass das Gesetz unzureichend sei: Betroffene Personen können oft keine angemessenen rechtlichen Schritte gegen Diskriminierung unternehmen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Vermieter*innen mit weniger als 50 Wohnungen weniger strengen Regeln unterliegen:Mediendienst Integration (2023):"Mehr Klarheit für Betroffene", LINK; Bundesgerichtshof (2025): “Pressmitteilung - 025/2026 - Wohnungsmakler schuldet Schadensersatz wegen Benachteiligung einer Mietinteressentin aus ethnischen Gründen," LINK.

  • Kritik gibt es an §19 (3) AGG, der unterschiedliche Behandlung bei der Vermietung von Wohnraum ermöglicht, um "ausgeglichene wirtschaftliche, soziale und kulturelle Verhältnisse" zu schaffen. Diese Bestimmung könne jedoch auch als Rechtfertigung für Diskriminierung dienen.DeZIM Working Papers +(2023): "Diskriminierungsschutz zwischen Kontinuität und Wandel", S.17, LINK

  • Weiterhin lässt §19 (5) AGG Ungleichbehandlung in Ausnahmen zu. Vermieter*innen könnten etwa eine*n Mieter*in aufgrund eines "besonderen Nähe- oder Vertrauensverhältnisses" aussuchen, ohne klare Kriterien dafür festzulegen.Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2015): "Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt Strategien zum Nachweis rassistischer Benachteiligungen", S. 17, LINK

Dies ist besonders relevant, da kommunale oder landeseigene Wohnungsunternehmen lediglich knapp 12 Prozent der Wohnungen in Deutschland verwalten, während zwei Drittel aller Mietwohnungen von privaten Kleinvermietern vermietet werden.Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2024): "Diskriminierung in Deutschland. Erkenntnisse und Empfehlungen" S. 145; LINK.