Rund eine Million Syrer und Syrerinnen haben in Folge des syrischen Bürgerkriegs in Deutschland Zuflucht gefunden. Nun plant das Bundesinnenministerium, den Schutzstatus zahlreicher Syrer zu widerrufen und vermehrt nach Syrien abschieben zu wollen. Wer Arbeit gefunden hat, soll bleiben dürfen. Der Asylrechtsanwalt Jens Dieckmann beantwortet im Mediendienst-Hintergrundgespräch Fragen dazu: Wer ist von den Widerrufen betroffen und wie laufen diese ab? Welche Aufenthaltstitel kommen für die Syrer in Frage, die bleiben dürfen?
Zum Format: Das gesamte Hintergrundgespräch ist unter drei, es werden keine Zitate freigegeben. Herr Dieckmann beginnt mit einem 10-minütigen Input. Anschließend ist Raum für Fragen.
Mit
Jens Dieckmann, seit 1996 als Rechtsanwalt bundesweit im Asyl- und Ausländerrecht tätig. Seit 2003 wiederholt berufen als Verteidiger, Zeugenbeistand und Opferanwalt am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien und dem Internationalen Strafgerichtshof. Dieckmann arbeitet schwerpunktmäßig zu syrischen Asylsuchenden in Deutschland
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Das Hintergrundgespräch wird gefördert von der Stiftung Mercator.