Die Berlinerinnen und Berliner stimmen am 20. September 2026 über die Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses (AGH) und der Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) für die kommenden fünf Jahre ab. Das Wahlalter wurde inzwischen auf 16 Jahre abgesenkt.
Bei der Wahl des Abgeordnetenhauses dürfen nur deutsche Staatsangehörige mitwählen. Bei der gleichzeitig stattfindenden BVV-Wahl ist es anders: An dieser können neben Deutschen auch EU-Bürger*innen teilnehmen. In Berlin wohnhafte Drittstaatsangehörige dürfen weder bei der AGH- noch bei der BVV-Wahl abstimmen.
Ein Viertel von der Wahl des Abgeordnetenhauses ausgeschlossen
Berlin hat nach Angaben des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg 3.917.196 melderechtlich registrierte Einwohner*innen (Stand 30.06.2026). Davon sind 2.497.240 Deutsche ab 16 Jahren, die an den Wahlen zu AGH und BVV teilnehmen dürfen. Bei der BVV-Wahl sind zusätzlich 248.179 EU-Bürger*innen wahlberechtigt.
864.145 Ausländer*innen dürfen nicht an den AGH-Wahlen teilnehmen. Das sind 25,7 Prozent aller melderechtlich registrierten Berliner*innen ab 16 Jahren. Bei den BVV-Wahlen sind es abzüglich der Unionsbürger*innen 615.966 Ausländer*innen, die nicht wahlberechtigt sind. Das entspricht 18,3 Prozent aller Berliner*innen ab 16, die an keiner Wahl teilnehmen dürfen.
In Mitte sind fast 40 Prozent nicht wahlberechtigt
In einigen Berliner Bezirken liegt der Anteil der Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit deutlich über dem Durchschnitt. In Mitte leben mit 38,8 Prozent anteilig zur Einwohnerzahl des Bezirks die meisten Ausländer*innen über 16 Jahren (134.741 Personen). Wenn man Unionsbürger*innen rausrechnet, dürfen hier rund 27 Prozent der Einwohner*innen an keiner Wahl teilnehmen. In Friedrichshain-Kreuzberg sind es 32,5 Prozent, in Neukölln 30,8 Prozent (nur Drittstaatsangehörige: jeweils ca. 22 Prozent).
Die wenigsten Ausländer*innen ab 16 Jahren leben im Bezirk Steglitz-Zehlendorf (48.834 Personen). Das entspricht 18,3 Prozent der dortigen Einwohner*innen, die mindestens 16 Jahre alt sind (nur Drittstaatsangehörige: 13,1 Prozent).