Aufenthaltsrecht

Fragen und Antworten zur Scheinvaterschaft

Ein neues Gesetz soll missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen verhindern. Was sind "Scheinvaterschaften", wie groß ist das Problem und was sieht der Gesetzentwurf vor?

Ein Mann kann die Vaterschaft für ein Kind anerkennen, wenn er der leibliche oder der soziale Vater des Kindes ist. (Foto: picture alliance | Christian Ohde)

Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals am 8. Mai 2024 veröffentlicht und am 19. Januar 2026 anlässlich des neuen Gesetzesenwurfes umfänglich aktualisiert.

Die Bundesregierung will stärker gegen sogenannte Scheinvaterschaften vorgehen. Innen- und Justizministerium haben dazu einen Gesetzesentwurf vorgelegt.

Was sind Vaterschaftsanerkennungen?

Vaterschaftsanerkennung bedeutet, dass ein Mann die Vaterschaft für ein Kind anerkennt. Das kann er tun, wenn er der leibliche oder soziale Vater des Kindes ist. Die leibliche Vaterschaft kann mit einem DNA-Test nachgewiesen werden, die soziale Vaterschaft zeigt sich etwa am Umgang mit dem Kind, Verantwortungsübernahme oder Unterhaltszahlungen.§ 1592 Nr. 2, § 1594ff. BGB.

Wann führt eine Vaterschaftsanerkennung zu einem Aufenthaltsrecht?

Die Anerkennung der Vaterschaft für ein ausländisches Kind durch einen deutschen Mann kann ein Aufenthaltsrecht sowohl für das Kind als auch für die Mutter des Kindes kreieren: Das Kind ist nach Anerkennung das Kind eines Deutschen und bekommt ebenfalls den deutschen Pass. Die Mutter bekommt wiederum als Mutter dieses Kindes ein Aufenthaltsrecht. Das Gleiche gilt auch, wenn die Mutter Deutsche ist und der Vater Nicht-Deutscher. Beides ergibt sich aus Artikel 6 des Grundgesetzes, das die Familie schützt und unter anderem vorsieht, dass Familienmitglieder das Recht haben, beieinander zu leben.Art. 6 GG, § 4 StAG, §27ff. AufenthG.

Wie viele Vaterschaftsanerkennungen mit Auslandsbezug gibt es jährlich?

Die Zahl der jährlichen Vater- oder Mutterschaftsanerkennungen mit Auslandsbezug ist nicht bekannt. Auf Anfrage des Mediendienstes teilte das Bundesjustizministerium mit, dass keine Zahlen vorliegen. In dem Gesetzesentwurf gehen Bundesinnenministerium und Bundesjustizministerium davon aus, dass es jährlich circa 65.000 Fälle gibt, die vom neuen Gesetz betroffen sein werden. Antwort des Bundesjustizministeriums vom 16. Januar 2026 auf Anfrage des Mediendienst Integration; Bundesministerium des Innern und für Heimat und Bundesministerium der Justiz: Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft, Seite 29, Link.

Wann ist eine Vaterschaftsanerkennung missbräuchlich?

Von einer missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung – einer sogenannten Scheinvaterschaft – spricht man, wenn ein deutscher Staatsangehöriger ein ausländisches Kind anerkennt, obwohl er weder der biologische noch der soziale Vater des Kindes ist. Der Missbrauch liegt darin, dass in diesen Fällen die Anerkennung lediglich dem Zweck dient, ein Aufenthaltsrecht für das Kind und/oder für die Mutter des Kindes zu kreieren.

Wie viele Fälle von Missbrauch gibt es?

In den vier Jahren zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2021 haben die Ausländerbehörden in Deutschland laut Bundesinnenministerium (BMI) und Bundesjustizministerium (BMJV) 290 missbräuchliche Vaterschaften festgestellt. Im selben Zeitraum wurde laut BMI und BMJV auch an deutschen Auslandsvertretungen eine „sehr geringe Quote an festgestellten Missbräuchen“ verzeichnet. Aktuellere Zahlen wurden nicht vorgelegt.Antwort des Bundesjustizministeriums sowie Antwort des Bundesinnenministeriums jeweils vom 16. Januar 2026 auf Anfrage des Mediendienst Integration.

Warum braucht es ein neues Gesetz?

Für eine effektive Missbrauchskontrolle reicht die aktuelle Gesetzeslage nach Ansicht der Bundesregierung nicht aus. Diese Einschätzung beruht laut Bundesjustizministerium auf Erkenntnissen der Ausländerbehörden, Standesämter, Auslandsvertretungen und Notariaten sowie auf Einzelerkenntnissen aus Gesprächen mit Ausländerbehörden, einem Standesamt und einem Jugendamt und einen Workshop des BMI mit Ausländerbehörden.Antwort des Bundesjustizministeriums vom 16. Januar 2026 auf Anfrage des Mediendienst Integration

Was sieht der Gesetzesentwurf vor?

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Standesämter einen Antrag auf Vaterschaftsanerkennung zu einem „Prüffall“ erklären müssen, wenn ein sogenanntes Aufenthaltsrechtsgefälle zwischen den beteiligten Personen besteht. Ein Beispiel: Der Mann ist Deutscher, während das Kind und die Mutter keinen oder nur einen vorläufigen Aufenthaltstitel – wie etwa ein Visum oder eine Duldung – haben. Die Standesämter sollen die Prüfung in diesen Fällen nicht selbst vornehmen, dies soll Aufgabe der Ausländerbehörden werden. 

Vom Zustimmungsverfahren befreit sind Fallgruppen, die eindeutig nicht missbräuchlich sind, wie etwa, wenn die leibliche Verschaft durch Vorlage eines abstammungsrechtlichen Gutachtens feststeht, es Geschwisterkinder gibt oder Anerkennender und Mutter nach der Geburt heiraten oder bereits seit 18 Monate unter einem Hauptwohnsitz gemeldet sind.§ 85a Bundesministerium des Innern und für Heimat und Bundesministerium der Justiz: Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft, Seite 7, Link.

Was bedeutet der Gesetzesentwurf für binationale Paare?

Alle familiären Konstellationen, bei denen das beschriebene “aufenthaltsrechtliche Gefälle” vorliegt und bei denen keine der Ausnahmen greift, sind von der Neuregelung betroffen. Der Verband binationaler Familien weist in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf auf mögliche Folgen für internationale Paare hin, die zum Zeitpunkt der Schwangerschaft in unterschiedlichen Ländern leben: In diesen Konstellationen werde die für den Aufenthaltstitel nötige Voraussetzung des gemeinsames Wohnens nicht erfüllt - das gemeinsame Wohnen sei aber wiederum nicht möglich, weil dem Elternteil kein Aufenthaltstitel erteilt wird. Dies würde dazu führen, dass Eltern und Kind auf längere Zeit voneinander getrennt würden.Verband binationaler Familien und Partnerschaften (2025): “Stellungnahme des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft des BMI und BMJV vom 27.10.2025”

Der Notar Dirk Siegfried ist seit Jahren in der Beurkundung von Elternschaftsanerkennungen tätig. Seiner Einschätzung nach läuft die Gesetzesänderung dem grundgesetzlichen Schutz der Familie zuwider: Es sei gerade Sinn und Zweck des Artikel 6 Grundgesetzes (Recht auf Familie), dass bei Familiengründung ein Aufenthaltstitel erteilt würde - damit Familien zusammen leben können. Das neue Gesetz wird laut Siegfried nicht nur Missbrauchsfälle, sondern fast alle familiären Konstellationen mit einem „aufenthaltsrechtlichen Gefälle“ betreffen. Das betroffene Kind würde in der Folge in unsicheren und unklaren Verhältnissen aufwachsen müssen. "Schon jetzt ist es für diese Paare schwierig, ihre Elternschaft anerkennen zu lassen, weil es in manchen Gebieten Deutschlands kaum Termine bei Beurkundungsstellen gibt. Die Gesetzesänderung wird diese Lage weiter verschärfen“, so Siegfried.

Was wäre die Alternative?

Die Alternative zur geplanten Gesetzesverschärfung, die auf alle binationalen Paare mit „Aufenthaltsrechtsgefälle“ abzielt, wäre die effektivere Sanktionierung der Fälle, in denen tatsächlich missbräuchlich agiert wurde. In einem Beschluss zur Vaterschaftsanerkennung wies das Bundesverfassungsgericht 2013 darauf hin, dass mit der Vaterschaftsanerkennung eine Unterhaltszahlungspflicht für das Kind einhergeht, die staatlich durchgesetzt werden könne. Die Verletzung der Unterhaltspflicht sei nach § 170 StGB strafbewehrt. Das Bundesjustizministerium bezeichnet dies allerdings als “keine sachgerechte Alternative”.BVerfG, Beschluss - 1 BvL 6/10 - 17. Dezember 2013, Rn 72 und 73, Link, Antwort des Bundesjustizministeriums vom 16. Januar 2026 auf Anfrage des Mediendienst Integration

Von Donata Hasselmann