2024 lag die Zahl der "Zuwanderer", die einer Straftat verdächtigt wurden, bei 172.203 Personen. Die Zahl aller Zuwanderer in Deutschland lag zum Stichtag 31.12.2023 bei rund 3,26 Millionen. Somit wurden rund 5 % der Zuwanderer mindestens einmal straffällig. Hierbei ist zu beachten, dass zu den Zuwanderern auch solche Personen zählen, die gar nicht in Deutschland leben, sondern etwa gezielt zur Begehung einer Straftat einreisen.Quelle
Demografische Aspekte
Ein gewisser Teil der häufigeren Registrierung von Ausländern ist darauf zurückzuführen, dass diese Bevölkerungsgruppe anteilig mehr junge Männer aufweist als die deutsche Bevölkerung: Über die Hälfteder tatverdächtigen Zuwanderer sind unter 30 Jahre altund über drei Viertel männlich. Bei Männern im Übergang vom Jugend- zum Erwachsenenalter sind in allen Gesellschaften und zu allen Zeiten die höchsten Kriminalitätsraten zu beobachten. Besonders bedeutsam ist dieser Umstand bei der Einordnung der Registrierungshäufigkeit von in den letzten Jahren zugezogenen Asylsuchenden, unter denen sich mehr Männer in einem "kriminologisch relevanten" Alter befanden als in der Gesamtbevölkerung. Weitere Gründe für die vergleichsweise hohe Kriminalitätsrate finden Sie im vorigen Abschnitt hier.Quelle
Einzelne Nationalitäten über- oder unterrepräsentiert
Für das Jahr 2023 liegen bereits nach Nationalitäten ausdifferenzierte Zahlen vor. Darin zeigt sich: Der Anteil von Ukrainern an den tatverdächtigen Zuwanderern ist unterproportional, der Anteil an Personen aus Algerien, Marokko, Tunesien, Georgien und Moldawien überproportional. Der vergleichsweise geringe Anteil von Ukrainern könnte zum einen an der demografischen Zusammensetzung der Ukrainer in Deutschland liegen: 63 Prozent der erwachsenen Flüchtlinge aus der Ukraine sind Frauen. Für die nordafrikanischen Staaten hat eine Untersuchung 2019 ergeben, dass überproportional viele junge Männer unter den Asylsuchenden sind.
Neben Alter und Geschlecht ist laut kriminologischer Forschung vor allem die sozioökonomische Lage entscheidend für die Frage, ob eine Person kriminell wird oder nicht. So dürfen etwa Flüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland sofort arbeiten. Personen aus sogenannten "Sicheren Herkunftsstaaten" wie Moldawien und Georgien dürfen nicht arbeiten. Eine weitere Studie hat den Zusammenhang zwischen Aufenthaltsstatus und Kriminalität untersucht: Demnach sind die Kriminalitätsraten von Menschen, die einen unsicheren Aufenthalt haben (Aufenthaltsgestattung und Duldung) deutlich höher als die Kriminalitätsraten von Menschen mit sicherem Aufenthalt (Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis). Auch hier lässt sich ein Verbindung zu den Nationalitäten ziehen: Alle Ukrainer bekommen automatisch ein Bleiberecht, Personen aus Marokko, Tunesien, Georgien und Moldawien durchlaufen nur selten erfolgreich ein Asylverfahren.Quelle
Gewalttaten in Flüchtlingsunterkünften und zwischen Flüchtlingen
Eine Studie von 2018 hat die Opfer aufgeklärter Fälle von Gewaltkriminalität mit tatverdächtigen Flüchtlingen untersucht. Darin zeigt sich: Die Gewalttaten der Flüchtlinge haben sich ganz überwiegend unter Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit abgespielt. So waren unter den 45 Tötungsdelikten 4 deutsche Opfer, 19 Flüchtlinge als Opfer und 22 anderweitige nichtdeutsche Opfer. Quelle
Einige Bundesländer veröffentlichen in Polizeilichen Kriminalstatistiken den Tatort Asylbewerberunterkunft. Eine Studie aus 2020 hat diese Zahlen untersucht. Demnach zeigte etwa die Polizeistatistik für Bayern für das Jahr 2018, dass die meisten Straftaten von „Zuwanderern“ innerhalb der Unterkunft begangen wurden, und dass in der "Tatörtlichkeit Unterkunft" die größte Anzahl an zugewanderten Opfern erfasst wurde. Ein ähnliches Bild gab es für Hessen.Quelle
Als Gründe für die Kriminalität in Flüchtlingsunterkünften vermuten Forscher: die beengten Wohnverhältnisse in Flüchtlingsunterkünften, Spannungen zwischen einzelnen Gruppen und die schwierigen Lebensbedingungen, wenn die Flüchtlinge über Monate hinweg, teils mit wachsender Frustration, darauf warten, ob und mit welchem Ergebnis über ihren Aufenthalt in Deutschland entschieden worden ist. Quelle