Arbeitsmarkt
Ob eingewandert oder nicht – einen Beruf und eine Arbeit zu haben, ist eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe von Menschen an der Gesellschaft. Hier sind allerdings deutliche Unterschiede zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zu erkennen.
Arbeitsmarkt
Hier finden Sie in Kürze Informationen zum Thema Arbeitsmarkt.
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Rund 2,9 Millionen Menschen in Deutschland haben ihren Beruf im Ausland gelernt. In vielen Bereichen werden ausländische Qualifikationen jedoch nicht automatisch anerkannt und die Betroffenen können ihren Beruf nicht ausüben. Damit sich das ändert, gibt es seit dem 1. April 2012 das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen”, kurz Anerkennungsgesetz. Zwar konnte man schon vorher einen Antrag auf Anerkennung stellen, doch oftmals lag es im Ermessen der Prüfstellen, ob der Antrag bearbeitet wurde. Mit dem Gesetz gibt es einen Anspruch auf Prüfung. Aktuelle Zahlen zur Anerkennung liegen nicht vor. Für 2013 meldet das Statistische Bundesamt, dass rund 16.700 Anträge gestellt wurden, fast drei Viertel davon wurden anerkannt. Die meisten Anträge stammten demnach von Menschen, die in medizinischen Gesundheitsberufen arbeiten möchten. Seit Inkrafttreten des Gesetzes gab es laut Bundesamt rund 26.500 Anträge, pro Monat waren es 2013 durchschnittlich 16 Prozent mehr Anträge als 2012. Die Umsetzung des Gesetzes untersucht das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Die Ergebnisse der ersten Untersuchungsphase wurden im April 2014 in einem Bericht veröffentlicht, der bisher noch wenig Aufschluss über den Erfolg gibt. Allerdings sei die Beratungsnachfrage groß, teilte das Portal "Anerkennung in Deutschland" mit.Wenn jemand als Flüchtling unter schwierigen Umständen nach Deutschland kommt, kann er häufig keine schriftlichen Nachweise über Abschlüsse oder Arbeitserfahrung vorlegen. Um die Anerkennung seiner Berufsqualifikationen dennoch zu ermöglichen, können auch Arbeitsproben oder Fachgespräche als Nachweis ienen. Das Projekt "Prototyping Transfer" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Handwerkskammern und andere zuständige Stellen dabei.
Das am 1. April in Kraft getretene Gesetz betrifft nur Berufe im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Es gibt jedoch zahlreiche Berufe, deren Gleichstellung und Anerkennung über Ländergesetze zu regeln sind – dazu gehören etwa Lehrer, Erzieher, Ingenieure, Architekten, Sozialpädagogen und berufsfachschulische Abschlüsse. 13 Bundesländer haben inzwischen eigene Anerkennungsgesetze mit umfassenden Rechtsansprüchen eingeführt. Die restlichen drei sollen folgen, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesbildungsministeriums (Stand: April 2014).
Unterschiede in Ost und West
Nach wie vor ist der Anteil der "Ausländern" in der Gesamtbevölkerung in Westdeutschland mit 12,8 Prozent deutlich größer als in Ostdeutschland (4,2 Prozent). Auch Menschen mit Migrationshintergrund sind in den neuen Bundesländern (ohne Berlin) mit 6,8 Prozent deutlich unterdurchschnittlich vertreten.
Gleichzeitig weist eine Statistik von 2015 auf schlechtere Arbeitsmarktchancen für Migranten und ihre Nachkommen in Ostdeutschland hin: So betrug die Erwerbslosenquote bei Menschen mit Migrationshintergrund dort 2014 rund 16 Prozent, gegenüber 7,8 Prozent im Westen.
Anzahl der Selbstständigen mit Migrationshintergrund
In Deutschland gibt es 760.000 Selbstständige aus Einwandererfamilien, die rund zwei Millionen Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen. Quelle Die Zahl der Unternehmensgründer und Arbeitgeber ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist in den vergangenen Jahrzehnten konstant gestiegen: Quelle