Wie viele Flüchtlinge leben in Deutschland?

In Deutschland leben über drei Millionen Flüchtlinge. Die meisten kommen aus der Ukraine und Syrien. Je nach Statistik fallen die Zahlen unterschiedlich aus.

In Deutschland leben zwischen 3,3 und 3,4 Millionen Personen, die unter unterschiedlichen Bedingungen Schutz bekommen oder beantragt haben. Die Zahl hängt davon ab, welche Personen mitgezählt werden. Dazu gibt es zwei Statistiken:

  • 1. Das Innenministerium veröffentlicht regelmäßig Zahlen auf Anfrage der Linksfraktion zu Personen, die einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen besitzen oder beantragt haben, darunter auch abgelehnte Asylbewerber. Die Zahlen basieren auf dem Ausländerzentralregister (AZR). Demnach leben in Deutschland rund 3,4 Millionen FlüchtlingeIn dieser Rechnung werden jüdische Zuwandernde aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion nicht berücksichtigt. (Stand Mitte 2025, mehr siehe unten).QuelleAntwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger u. a. und der Linksfraktion BT-Drucksache 21/1640 Seite 3 ff, eigene Berechnungen LINK
  • 2. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht jährlich die Statistik zu "Schutzsuchenden"; das sind alle Ausländer*innen, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Dazu zählen auch Asylbewerber im Verfahren sowie abgelehnte Asylbewerber. Die Zahlen basieren auf einer Sonderauswertung des Ausländerzentralregisters. Demnach leben in Deutschland rund 3,3 Millionen Schutzsuchende (Stand Ende 2024, mehr siehe unten).QuelleStatistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 234 vom 30. Juni 2025 LINK

1. Zahlen des Ausländerzentralregisters

Zum Stichtag 31. Juli 2025 lebten Angaben des Innenministeriums zufolge in Deutschland rund 3,4 Millionen Flüchtlinge (3.388.900 Personen), davon rund 1,6 Millionen MenschenIn dieser Rechnung werden folgende Schutzformen berücksichtigt: Rechtstellung als Flüchtling nach §3 AsylG, Anerkennung als Asylberechtigte*r nach GG Art. 16, subsidiärer Schutz, Abschiebeverbot nach §60 AufenthG, Duldung nach § 60a Absatz 1 AufenthG, § 18a und § 19d (neue Fassung) AufenthG, § 22 AufenthG, § 23a AufenthG, § 23 Absatz 1 AufenthG, § 23 Absatz 2 AufenthG, § 23 Absatz 4 AufenthG, §§ 104a oder 104b AufenthG, § 25 Absatz 4 AufenthG, § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG, § 25 Absatz 5 AufenthG, § 25a AufenthG, §60a Abs. 2b, §25b AufenthG, die in Deutschland Schutz bekommen haben – abzüglich Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine (s. unten). Etwa ein Drittel von ihnen (29 Prozent) sind Minderjährige, ungefähr 61 Prozent leben seit mehr als sechs Jahren in Deutschland. Die Gesamtzahl der in Deutschland lebenden Flüchtlinge ist im Vergleich zu Ende 2024 um etwa ein Prozent zurückgegangen.QuelleAntwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger u. a. und der Linksfraktion BT-Drucksache 21/1640 Seite 3 ff, eigene Berechnungen LINK

Unter den Personen mit Schutzstatus sind:

  • 42.831 Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes
  • 688.518 Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention
  • 381.525 subsidiär Schutzberechtigte
  • 193.931 Menschen, für die ein Abschiebeverbot gilt.
  • Weitere 322.984 Menschen haben Schutz aufgrund unterschiedlicher UmständeDazu zählen Aufenthaltserlaubnisse nach §§ 18a, 19d, 22, 23, 23a, 25, 25a, 60, 104a und 104b AufenthG, eigene Berechnungen bekommen – etwa, weil sie einem Beruf nachgehen oder weil sie aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden können.QuelleAntwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger u. a. und der Linksfraktion BT-Drucksache 21/1640 Seite 3 ff, eigene Berechnungen LINK

Hinzu kommen rund 1,27 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine, die Stand 31. Juli 2025 im AZR erfasst sind. Etwa 28 Prozent von ihnen sind minderjährig. Von den Geflüchteten aus der Ukraine haben 87 Prozent eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG (vorübergehender Schutz). Vier Prozent haben eine sogenannte Fiktionsbescheinigung; drei Prozent haben einen Asylantrag gestellt. Rund drei Prozent haben noch keinen Aufenthaltstitel bekommen. Die aktuellen Zahlen zu ukrainischen Geflüchteten finden Sie hier.QuelleAntwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger u. a. und der Linksfraktion BT-Drucksache 21/1640 Seite 18 ff, eigene Berechnungen LINK

Zudem lebten Ende Juli 2025 in Deutschland rund 303.300 Asylbewerber*innen mit offenem Schutzstatus und etwa 132.761 "ausreisepflichtige" Personen mit einem abgelehnten Asylantrag, die sich aus unterschiedlichen Gründen noch in Deutschland aufhalten.QuelleAntwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger u. a. und der Linksfraktion BT-Drucksache 21/1640 Seite 36 ff, eigene Berechnungen LINK

2. Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts

Die Zahlen des Innenministeriums basieren auf Einträgen im Ausländerzentralregister (AZR). Die können jedoch veraltet oder unvollständig sein. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht deshalb eine Sonderauswertung"Durch die Einbeziehung und Abgrenzung von verschiedenen Kategorien von Schutzsuchenden liefert die amtliche Statistik zu Schutz­suchenden in Deutschland ein ganzheitliches Bild über die Immigration aus humanitären Gründen." Statistisches Bundesamt (2025), Häufig gestellt fragen LINK der AZR-Daten. Demnach lebten zum Stichtag 31.12.2024 etwa 3,3 Millionen Schutzsuchende in Deutschland. Als Schutzsuchende gelten laut Statistischem Bundesamt alle Ausländer*innen, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Dazu zählen auch Asylbewerber*innen im Verfahren sowie abgelehnte Asylbewerber. Ihre Zahl stieg im Vergleich zum Vorjahr um etwa vier Prozent.QuelleStatistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 234 vom 30. Juni 2025 LINK

Rund 2,7 Millionen von ihnen (ca. 82 Prozent) verfügten über einen humanitären Aufenthaltstitel, also einen anerkannten Schutzstatus.QuelleStatistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 234 vom 30. Juni 2025 LINK

Seit 2022 ist die häufigste Schutzform der "vorübergehende Schutz" gemäß der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie der Europäischen Union (EU-Richtlinie 2001/55/EG). Ende 2024 hatten diesen Schutzstatus 1.039.225 Personen – fast ausschließlich Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine.QuelleStatistisches Bundesamt (2025): Schutzsuchende: Deutschland, Stichtag, Geschlecht, Schutzstatus LINK

Weitere Schutzformen sind Schutz nach Artikel 16 des Grundgesetzes, Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiärer Schutz und das Abschiebeverbot. In Deutschland lebten zum 31.12.2024 (Zahlen gerundet):

  • 14.500Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes.
  • 539.300 Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Die meisten von ihnen kommen aus Syrien und dem Irak und sind überwiegend in den letzten zehn Jahren nach Deutschland gekommen.
  • 381.300subsidiär Schutzberechtigte. Auch von ihnen kommen die meisten aus Syrien und dem Irak.
  • 197.200 Menschen, für die ein Abschiebeverbot gilt. Die meisten von ihnen kommen aus Afghanistan.QuelleStatistisches Bundesamt (2024), Tabelle 12531-0007 Schutzsuchende: Deutschland, Stichtag, Geschlecht, Schutzstatus

Schutzbedürftige Ausländer*innen können auch ohne einen positiven Asylbescheid Schutz in Deutschland erhalten. Zu den rund 3,3 Millionen Menschen, die Schutz bekommen haben, gehören auch:

  • 95.300 Personen, die eine Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen nach 5 Jahren Aufenthalt haben (§ 26 Abs.4 AufenthG),                   
  • 25.000Personen, denen eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis "zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland" erteilt wurde (AufenthG §23 Absatz 2). Die meisten von ihnen leben schon seit langem in Deutschland und kommen aus der ehemaligen Sowjetunion.
  • 20.000 Menschen, denen die Bundesländer aus besonderen humanitären GründenAufenthG §23 Absatz 1 Schutz gewährt haben. Das ist zum Beispiel der Fall bei Syrern, die im Rahmen der Aufnahmeprogramme der Länder eingereist sind.
  • 37.700ausreisepflichtigen Ausländer, deren Ausreise „aus rechtlichen oder tatsächlichen GründenAufenthG §25 Absatz 5“ seit mehr als 18 Monaten nicht möglich ist. Die meisten von ihnen sind abgelehnte Asylbewerber.QuelleStatistisches Bundesamt (2025), Schutzsuchende: Deutschland, Stichtag, Geschlecht, Schutzstatus LINK

Darüber hinaus lebten Ende 2024 rund 353.300 Personen in Deutschland mit einem offenen Schutzstatus – 97 Prozent von ihnen haben eine "Aufenthaltsgestattung", das heißt: sie haben einen Asylantrag gestellt. Die anderen haben entweder einen "Ankunftsnachweis" oder ihr Asylgesuch geäußert aber noch keinen Antrag gestellt. Auch leben in der Bundesrepublik rund 171.000Dazu zählen Personen, die sich nach §60a AufenthG (geduldet ausreisepflichtig: 136.200), §50 Abs.1 AufenthG (latent ausreisepflichtig: 14.600) und §58 Abs.2 AufenthG (vollziehbar ausreisepflichtig: 20.200) in Deutschland aufhalten. Aufgrund unterschiedlicher Erfassungsmethoden weichen die Daten der Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts von den Daten des Bundesinnenministeriums zu ausreisepflichtigen Personen ab.. Personen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde oder die ihren Schutzstatus verloren haben. 80 Prozent von ihnen leben als sogenannte Geduldete in Deutschland.QuelleStatistisches Bundesamt (2025), Schutzsuchende: Deutschland, Stichtag, Geschlecht, Schutzstatus LINK