Resettlement und humanitäre Aufnahme nach Deutschland

Resettlement-Programme bieten Geflüchteten einen legalen Weg nach Deutschland. Die Programme wurden im April 2025 ausgesetzt.

2024 kamen 1.859 Personen über das Resettlement-Programm nach Deutschland – vorwiegend aus Syrien (799 Personen), dem Sudan, (232) und dem Südsudan (224). Seit 2015 waren es insgesamt etwa 12.000 Personen – die meisten aus Syrien (ca. 6.900 Personen), dem Sudan (1.200), Somalia (1.000), Eritrea (770) und dem Südsudan (690). Das Resettlement-Programm wurde in Deutschland im April 2025 bis auf Weiteres eingestellt.QuelleAngaben des Bundesinnnenministeriums auf Anfrage des Mediendienstes sowie Medienberichte zur Einstellung

Das Resettlement-Programm: Geflüchtete haben wenige Möglichkeiten legal nach Deutschland einzureisen. Es gibt die Möglichkeit eine Aufenthaltserlaubnis "aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen§ 22 AufenthG" zu erhalten. Diese wird allerdings nur in Ausnahmefällen erteilt – 2024 an 4.358 PersonenAntwort des Bundesinnenministeriums auf Anfrage des Mediendienstes. Unter den Personen, die mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §22 AufenthGBundestagsdrucksache 21/192, Seite 12 LINK in Deutschland leben sind vor allem "Ortskräfte" aus Afghanistan (rund 34.300 Personen) sowie Dissidenten und Oppositionelle aus Russland (ca. 1.600), Syrien (294) und Belarus (292) — Stand: Dezember 2024).

Eine weitere Möglichkeit ist das sogenannte Neuansiedlungs-Programm (Resettlement). Es ermöglicht besonders schutzbedürftigen Menschen, legal in einen aufnahmebereiten Staat einzureisen. Voraussetzung dafür ist, dass die Personen durch das UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) als Flüchtlinge anerkannt sind. In Deutschland wird das Resettlement-Verfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Kooperation mit dem UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) verwaltet. Geflüchtete, die über das Resettlement-Programm nach Deutschland einreisen, bekommen eine Aufenthaltserlaubnis – und zwar ohne, dass sie einen Asylantrag stellen müssen (§23 Abs. 4 AufenthG). Unter den  neu-angesiedelten PersonenBundestagsdrucksache 21/192, Seite 17 LINK kommen die meisten aus Syrien (6.100 Personen), dem Sudan (1.100), Somalia (906) und Eritrea (688) – Stand: Dezember 2024.QuelleBundesinnenministerium (2025), Resettlement - Neuansiedlung von Schutzbedürftigen LINK, UNHCR (2025), Resettlement und humanitäre Aufnahme LINK, AufenthG §24 Abs. 4 LINK

Resettlement International

Auch weltweit ist die Zahl der erfolgten Resettlements sehr gering im Verhältnis zum Bedarf nach Resettlement-Plätzen nach Schätzungen des UNHCR: 2024 wurden weltweit rund 188.800 Personen im Rahmen von Resettlement-Programmen erfolgreich umgesiedelt (arrivals). Hätte man alle schutzbedürftigen Personen umsiedeln wollen, wären 2,5 Millionen Plätze nötig gewesen. Die Länder, die weltweit die meisten Resettlement-Flüchtlinge 2024 aufgenommen haben waren die USA (ca. 105.500 Personen), Kanada (49.300 Personen) und Australien (17.200).QuelleUNHCR (2025), UNHCR, Refugee Data Finder – Solutions, Resettlement (abgerufen am 27.8.2025) LINK