Flüchtlinge haben wenige Möglichkeiten, legal nach Deutschland einzureisen - daher gelten die meisten von ihnen als “irreguläre Einwanderer". Zu den legalen Fluchtwegen zählen das Resettlement und die humanitäre Aufnahme. Die schwarz-rote Bundesregierung hat 2025 beide Fluchtwege weitestgehend geschlossen. Die Zahl der Aufnahmeerklärungen geht stark zurück:
Humanitäre Aufnahme
Bei humanitären Krisen wie in Syrien oder Afghanistan kann Deutschland größere Aufnahmeprogramme für Personengruppen auflegen (§ 23 II AufenthG). Daneben gibt es humanitäre Aufnahmeverfahren für besonders gefährdete Einzelpersonen (§ 22 AufenthG). Beide Wege der humanitären Aufnahme hat die schwarz-rote Bundesregierung nach ihrem Amtsantritt im Mai 2025 fast vollständig eingestellt:
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Das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (nach § 23 II AufenthG) richtete sich an politisch verfolgte Afghanen wie etwa Journalisten und Menschenrechtsanwälte. Die schwarz-rote Bundesregierung hat das Programm im Mai 2025 beendet. Zu diesem Zeitpunkt warteten noch tausende Afghanen mit Aufnahmeerklärung auf ihre Einreiseerlaubnis nach Deutschland. Die Bundesregierung erklärte, sie trotz Aufnahmeerklärung nicht aufzunehmen. Gerichtlich wurde danach jedoch entschieden: Die bereits erteilten Aufnahmezusagen sind rechtsverbindlich und einklagbar, die betroffenen Personen dürfen also einreisen.
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Das Verfahren zur humanitären Aufnahme nach § 22 AufenthG richtet sich eigentlich an besonders gefährdete Einzelpersonen aus dem Ausland - beispielsweise an politisch gefährdete Dissidenten aus Russland, Belarus und dem Iran. Aber: Die ersten Aufnahmeprogramme für afghanische „Ortskräfte“ sowie Menschenrechtler waren ebenfalls auf diese Rechtsgrundlage gestützt - anstatt auf die eigentlich für Personengruppen vorgesehene Rechtsgrundlage des § 23 II AufenthG (humanitäre Aufnahmeprogramme). Auch die humanitäre Aufnahme für Einzelpersonen nach § 22 AufenthG hat die schwarz-rote Bundesregierung nach Amtsantritt im Mai 2025 weitgehend ausgesetzt. Zusätzlich erklärte sie den Widerruf der bereits an Afghanen erteilten Aufnahmeerklärungen. Ob die bis dahin auf dieser Grundlage erteilten Aufnahmeerklärungen rechtsverbindlich sind und die Betroffenen aufgenommen werden müssen, ist umstritten: Im September 2025 urteilte das OVG Berlin, dass die Erklärungen nicht verbindlich seien. Anfang 2026 beurteilten die Kammern des Verwaltungsgericht Berlins diese Frage unterschiedlich.
Das Bundesinnenministerium erklärte auf Anfrage des Mediendienst Integration, dass die humanitäre Aufnahme nach § 22 AufenthG nur noch in besonders gelagerten Einzelfällen erfolgen werde. Zu den genauen Kriterien für die Aufnahme gab das Ministerium keine Auskunft.
Resettlement nach Deutschland
Das Resettlement ist ein humanitäres Aufnahmeprogramm, koordiniert vom UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR). Es richtet sich an Flüchtlinge, die ihr Heimatland verlassen mussten und die nicht in dem Land bleiben können, das sie zunächst aufgenommen hat. Sie werden in ein aufnahmebereites Drittland wie etwa Deutschland überstellt, um ihnen dauerhaften Schutz und eine Bleibeperspektive zu bieten. Die Überstellten sind besonders schutzbedürftige Personen wie Minderjährige, Folterüberlebende oder Behinderte. Nach Deutschland kamen darüber in den vergangenen Jahren vor allem syrische, sudanesische und somalische Flüchtlinge. Die schwarz-rote Bundesregierung hat das Resettlement-Programm nach ihrem Amtsantritt ausgesetzt.
Im ersten Halbjahr 2025 wurden weltweit rund 28.600 Personen via Resettlement in aufnahmebereite Länder überstellt. Die Zahl ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um etwa zwei Drittel gesunken. Der Bedarf ist bei Weitem nicht gedeckt: Laut Schätzung des UNHCR vom Januar 2026 wären im Jahr 2025 rund 2,9 Millionen Plätze benötigt worden.
Die Bedeutung von legalen Fluchtwegen
Wer aus seiner Heimat flieht, kann dazu nicht etwa in ein Flugzeug steigen und nach Deutschland fliegen - hierfür bräuchte man ein Visum. Wenn Personen aus Kriegsländern ein Visum für Deutschland beantragen, bleibt dies meist erfolglos, denn: Ein allgemeines humanitäres Visum für Menschen, die Schutz suchen, gibt es nicht. Würde ein Flüchtling stattdessen ein Touristenvisum beantragen, so würde dies an der sogenannten Rückkehrbereitschaft scheitern.
Für Beförderungsunternehmen ist es zudem verboten, Menschen ohne Aufenthaltsstatus nach Deutschland zu bringen. So würde etwa eine Fluggesellschaft sanktioniert werden, wenn sie Flüchtlinge ohne Aufenthaltstitel nach Deutschland brächte. Die meisten Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, können daher nur irregulär einreisen. Das bedeutet in vielen Fällen eine langwierige und gefährliche Flucht. Viele Geflüchtete erleiden auf ihrem Weg Misshandlungen oder überleben ihn nicht.
"Legale Fluchtwege wie der Familiennachzug, das Resettlement oder die humanitäre Aufnahme bedeuten dagegen Sicherheit und Planbarkeit", erläutert die Rechtswissenschaftlerin Dr. Dana Schmalz gegenüber dem Mediendienst. Sie arbeitet schwerpunktmäßig zum Flüchtlings- und Asylrecht: "Die humanitären Aufnahmeprogramme waren bislang Wege, wie Menschen auf geregelte, geordnete Weise nach Deutschland kommen konnten. Oft war das verbunden mit erheblichen Wartezeiten, aber es bedeutete viel mehr Sicherheit für die Schutzsuchenden, die dann nicht auf gefährliche und irreguläre Wege angewiesen waren", so Schmalz. Für Deutschland als Aufnahmestaat sei es zudem so möglich gewesen, vorab zu kontrollieren, um wen es genau gehe, und die Aufnahme geordnet zu gestalten. Genau diese Wege, die Kontrolle und Regularität ermöglichten, würden nun gekappt.