Resettlement und humanitäre Aufnahme nach Deutschland

Resettlement-Programme bieten Geflüchteten einen legalen Weg nach Deutschland. Die Programme wurden im April 2025 ausgesetzt.

2024 kamen 1.859 Personen über das Resettlement-Programm nach Deutschland – vorwiegend aus Syrien (799 Personen), dem Sudan, (232) und dem Südsudan (224). Seit 2015 waren es insgesamt etwa 12.000 Personen – die meisten aus Syrien (ca. 6.900 Personen), dem Sudan (1.200), Somalia (1.000), Eritrea (770) und dem Südsudan (690). Das Resettlement-Programm wurde in Deutschland im April 2025 bis auf Weiteres eingestellt.QuelleAngaben des Bundesinnnenministeriums auf Anfrage des Mediendienstes sowie Medienberichte zur Einstellung

Das Resettlement-Programm : Geflüchtete haben wenige Möglichkeiten legal nach Deutschland einzureisen. Es gibt die Möglichkeit eine Aufenthaltserlaubnis "aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen§ 22 AufenthG " zu erhalten. Diese wird allerdings nur in Ausnahmefällen erteilt – 2024 an 4.358 PersonenAntwort des Bundesinnenministeriums auf Anfrage des Mediendienstes . Unter den Personen, die mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §22 AufenthGBundestagsdrucksache 21/192, Seite 12 LINK in Deutschland leben sind vor allem "Ortskräfte" aus Afghanistan (rund 34.300 Personen) sowie Dissidenten und Oppositionelle aus Russland (ca. 1.600), Syrien (294) und Belarus (292) — Stand: Dezember 2024).

Eine weitere Möglichkeit ist das sogenannte Neuansiedlungs-Programm (Resettlement). Es ermöglicht besonders schutzbedürftigen Menschen, legal in einen aufnahmebereiten Staat einzureisen. Voraussetzung dafür ist, dass die Personen durch das UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) als Flüchtlinge anerkannt sind. In Deutschland wird das Resettlement-Verfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Kooperation mit dem UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) verwaltet. Geflüchtete, die über das Resettlement-Programm nach Deutschland einreisen, bekommen eine Aufenthaltserlaubnis – und zwar ohne, dass sie einen Asylantrag stellen müssen (§23 Abs. 4 AufenthG). Unter den neu-angesiedelten PersonenBundestagsdrucksache 21/192, Seite 17 LINK kommen die meisten aus Syrien (6.100 Personen), dem Sudan (1.100), Somalia (906) und Eritrea (688) – Stand: Dezember 2024.QuelleBundesinnenministerium (2025), Resettlement - Neuansiedlung von Schutzbedürftigen LINK, UNHCR (2025), Resettlement und humanitäre Aufnahme LINK, AufenthG §24 Abs. 4 LINK

Resettlement International

Auch weltweit ist die Zahl der erfolgten Resettlements sehr gering im Verhältnis zum Bedarf nach Resettlement-Plätzen nach Schätzungen des UNHCR: 2024 wurden weltweit rund 188.800 Personen im Rahmen von Resettlement-Programmen erfolgreich umgesiedelt (arrivals). Hätte man alle schutzbedürftigen Personen umsiedeln wollen, wären 2,5 Millionen Plätze nötig gewesen. Die Länder, die weltweit die meisten Resettlement-Flüchtlinge 2024 aufgenommen haben waren die USA (ca. 105.500 Personen), Kanada (49.300 Personen) und Australien (17.200).QuelleUNHCR (2025), UNHCR, Refugee Data Finder – Solutions, Resettlement (abgerufen am 27.8.2025) LINK