Staatenlose begegnen im Alltag einer Vielzahl von Hürden, unabhängig davon, wie lange sie schon in Deutschland leben oder ob sie hier zur Welt gekommen sind. Sie können beispielsweise nicht an Wahlen teilnehmen. Oftmals fragen Behörden, Bildungseinrichtungen und Firmen bei alltäglichen Leistungen die Staatsbürgerschaft ab, die Option "staatenlos" fehlt meist.
Das erschwert es Staatenlosen und Personen mit ungeklärter Staatsbürgerschaft, Vorgänge auszuführen wie etwa ein Konto zu eröffnen und benachteiligt sie bei Bewerbungen um Wohnungen, den Kita-, Studien- oder Arbeitsplatz. Um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, müssen Betroffene ihre Situation immer wieder neu erklären und hoffen, auf Mitarbeitende zu treffen, die ihren Ermessensspielraum im Sinne der Betroffenen nutzen.Quelle
Viele Staatenlose und insbesondere Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit haben keine Geburtsurkunde. Das kann mehrere Gründe haben – geflüchtete Staatenlose etwa können diese auf der Flucht verloren haben. Aber: Auch hierzulande geborene Staatenlose bekommen anstatt einer Geburtsurkunde meist nur einen Auszug aus dem Geburtenregister, wenn die Identität ihrer Eltern nicht geklärt ist. Auch wenn die Bundesregierung klarstellt, dass der Auszug als Nachweis für eine Einbürgerung ausreichen sollte, fordern einige Behörden und Institutionen von Betroffenen richtige Geburtsurkunden. Das kann zu verschiedenen Problemen führen, u.a. können Personen ohne die Urkunde nicht heiraten.Quelle
Mit Ersatzreiseausweisen können Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit eigentlich ins Ausland zu reisen. Einige Länder akzeptieren solche Ausweise aber nicht oder nur eingeschränkt. Betroffene berichten davon, von Grenzbeamten in Deutschland oder im Ausland aufgehalten und an der Weiterreise gehindert zu werden.Quelle