Eigentlich sollten Menschen, die ohne Papiere in Deutschland leben, im Falle einer Krankheit zum Arzt gehen können. Sie sind zwar von der regulären Krankenversicherung ausgeschlossen – ihnen steht aber laut Asylbewerberleistungsgesetz eine Basis-Gesundheitsversorgung zu.
Das Problem: De facto können Papierlose diese Gesundheitsversorgung in den meisten Fällen nicht in Anspruch nehmen. Denn die medizinische Leistung müssen sie zunächst beim Sozialamt beantragen. Das Sozialamt unterliegt in diesen Fällen allerdings der Übermittlungspflicht an die Ausländerbehörde. Das heißt: Beantragt eine Person ohne Aufenthaltsstatus beim Sozialamt eine medizinische Leistung, gibt das Amt die Daten an die Ausländerbehörde weiter. Die Ausländerbehörde erlangt dadurch Kenntnis über die aufenthaltsrechtliche Illegalität . Viele Papierlose vermeiden es, zum Arzt zu gehen, weil sie befürchten, abgeschoben zu werden.
Eine Ausnahme gibt es nur für medizinische Notfälle. Hier beantragen Papierlose nicht vorher die medizinische Leistung beim Sozialamt, sondern werden direkt behandelt. Für die Kostenerstattung wenden sich anschließend die Ärzte oder das Krankenhaus direkt an die Sozialbehörde. In diesen Fällen unterliegt das Sozialamt dem verlängerten Geheimnisschutz. Das heißt, es darf die Daten nicht an die Ausländerbehörde weiterleiten. Doch auch hier gibt es Probleme – unter anderem weil die Anforderungen für eine Kostenübernahme hoch sind. Manche Krankenhäuser behandeln Papierlose deswegen auch in Notfällen nicht.
Zivilgesellschaftliche Akteure setzen sich schon lange für die Abschaffung der Übermittlungspflicht im Gesundheitsbereich ein. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte und der Verein Ärzte der Welt argumentieren in einer Studie , dass die Übermittlungspflicht das internationale Menschenrecht auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu Gesundheitsversorgung verletze und daher verfassungswidrig sei.
Wo finden Papierlose in der aktuellen Situation Hilfe?
In mehreren Bundesländern bieten karitative Einrichtungen wie der Malteser Hilfsdienst oder die Organisation Ärzte der Welt anonyme medizinische Versorgung und Sprechstunden für Papierlose an. Die bundesweiten Medibüros oder Medinetze vermitteln ebenfalls Patienten anonym an kooperierende Ärzt*innen.
Mancherorts gibt es zudem erste staatlich finanzierte Projekte: In Thüringen läuft seit 2017 das landesweite Pilotprojekt „Anonymer Krankenschein”. Dort können Betroffene an 30 Ausgabestellen einen Krankenschein für eine anonyme und kostenlose Behandlung erhalten. In einigen Bundesländern gibt es Clearingstellen , an die sich Papierlose im Krankheitsfall für eine Beratung und mögliche Übernahme von Behandlungskosten wenden können.