Gesundheitsversorgung von Menschen in der Illegalität

Illegalisierte Menschen haben Anspruch auf medizinische Grundversorgung. Viele meiden jedoch Ärzte, weil sie Sorge haben, dass ihre Daten weitergegeben werden könnten.

Eigentlich sollten Menschen, die ohne Papiere in Deutschland leben, im Falle einer Krankheit zum Arzt gehen können. Sie sind zwar von der regulären Krankenversicherung ausgeschlossen – ihnen steht aber laut Asylbewerberleistungsgesetz AsylbLG § 1 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. §§ 4 und 6 eine Basis-Gesundheitsversorgung zu.

Das Problem: De facto können Papierlose diese Gesundheitsversorgung in den meisten Fällen nicht in Anspruch nehmen. Denn die medizinische Leistung müssen sie zunächst beim Sozialamt beantragen. Das Sozialamt unterliegt in diesen Fällen allerdings der Übermittlungspflicht an die Ausländerbehörde. Das heißt: Beantragt eine Person ohne Aufenthaltsstatus beim Sozialamt eine medizinische Leistung, gibt das Amt die Daten an die Ausländerbehörde weiter. Die Ausländerbehörde erlangt dadurch Kenntnis über die aufenthaltsrechtliche Illegalität . Viele Papierlose vermeiden es, zum Arzt zu gehen, weil sie befürchten, abgeschoben zu werden. § 87 Aufenthaltsgesetz; Informationsportal von Medibüros/Medinetzen:  „ Einschränkung im Zugang zum Gesundheitssystem durch behördliche Übermittlungspflichten für Menschen ohne rechtlichen Aufenthaltsstatus”; Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität (2018):  „Krank und ohne Papiere”. Fallsammlung , S. 4.

Eine Ausnahme gibt es nur für medizinische Notfälle. Hier beantragen Papierlose nicht vorher die medizinische Leistung beim Sozialamt, sondern werden direkt behandelt. Für die Kostenerstattung wenden sich anschließend die Ärzte oder das Krankenhaus direkt an die Sozialbehörde. In diesen Fällen unterliegt das Sozialamt dem verlängerten Geheimnisschutz. Das heißt, es darf die Daten nicht an die Ausländerbehörde weiterleiten. Doch auch hier gibt es Probleme – unter anderem weil die Anforderungen für eine Kostenübernahme hoch sind. Manche Krankenhäuser behandeln Papierlose deswegen auch in Notfällen nicht. Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität (2018): „Krank und ohne Papiere”. Fallsammlung , S. 5; Katholisches Forum Leben in der Illegalität: „Forderung der Gewährleistung der Gesundheitsversorgung für Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität in Deutschland". Positionspapier , S. 5

Zivilgesellschaftliche Akteure setzen sich schon lange für die Abschaffung der Übermittlungspflicht im Gesundheitsbereich ein. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte und der Verein Ärzte der Welt argumentieren in einer Studie , dass die Übermittlungspflicht das internationale Menschenrecht auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu Gesundheitsversorgung verletze und daher verfassungswidrig sei. Gesellschaft für Freiheitsrechte; Ärzte der Welt (2021): „ Ohne Angst zum Arzt – Das Recht auf Gesundheit von Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus in Deutschland”; Gesellschaft für Freiheitsrechte (2023): Ohne Angst zum Arzt ; Katholisches Forum Leben in der Illegalität (2022): „Gesundheitsversorgung ohne Angst in Anspruch nehmen”.

Wo finden Papierlose in der aktuellen Situation Hilfe?

In mehreren Bundesländern bieten karitative Einrichtungen wie der Malteser Hilfsdienst oder die Organisation Ärzte der Welt anonyme medizinische Versorgung und Sprechstunden für Papierlose an. Die bundesweiten Medibüros oder Medinetze vermitteln ebenfalls Patienten anonym an kooperierende Ärzt*innen. Informationsportal von Medibüros/Medinetzen: Einschränkung im Zugang zum Gesundheitssystem durch behördliche Übermittlungspflichten für Menschen ohne rechtlichen Aufenthaltsstatus

Mancherorts gibt es zudem erste staatlich finanzierte Projekte: In Thüringen läuft seit 2017 das landesweite Pilotprojekt „Anonymer Krankenschein”. Dort können Betroffene an 30 Ausgabestellen einen Krankenschein für eine anonyme und kostenlose Behandlung erhalten. In einigen Bundesländern gibt es Clearingstellen , an die sich Papierlose im Krankheitsfall für eine Beratung und mögliche Übernahme von Behandlungskosten wenden können. Anonymer Krankenschein Thüringen: Informationen für Behandelnde; Bundesarbeitsgemeinschaft Anonymer Behandlungsschein und Clearingstellen für Menschen ohne Krankenversicherung (2023): Präsentation zum Fachtag der Nationalen Armutskonferenz 2023, Aktuelle Versorgungsangebote und geographische Übersicht , S.10