Aktuell befinden sich rund 42.000 Menschen aus den acht häufigsten Asylherkunftsländern und knapp 11.000 aus der Ukraine (häufig Geflüchtete) in einer Ausbildung (Stand: Juni 2025). Während die Zahl der deutschen Auszubildenden zurückgeht, wächst sie bei den ausländischen Auszubildenden. Ihre Zahl hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. Ohne sie würde die Zahl der Auszubildenden insgesamt zurückgehen, wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilte.
Die häufigsten Herkunftsländer von Auszubildenden mit Fluchthintergrund sind:
- Syrien (16.600)
- Ukraine (10.600)
- Afghanistan (8.500)
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Irak (7.900).
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) zählte 2024 rund 36.100 Bewerber mit Fluchthintergrund und 11.500 neue Ausbildungsverträge bei dieser Gruppe. Der Frauenanteil unter den Bewerber*innen ist in den vergangenen Jahren angestiegen und lag 2024 bei knapp 37 Prozent - und damit erstmals etwa auf einem Niveau mit den Bewerberinnen ohne Fluchthintergrund. Vergleichsweise viele Auszubildende aus Asylherkunftsländern beenden ihre Ausbildung ohne Abschluss: Die Auflösungs-Quote liegt bei 40 Prozent (bei Deutschen: 28 Prozent).
Wer darf eine Ausbildung machen?
Wann Flüchtlinge eine Ausbildung anfangen dürfen, hängt von ihrem Aufenthaltsstatus ab und ist ähnlich wie bei der Arbeitsaufnahme geregelt:
- Anerkannte Flüchtlinge dürfen ohne Einschränkung in Deutschland eine Ausbildung beginnen.
- Asylbewerberinnen und -bewerber können nach drei Monaten eine schulische Ausbildung beginnen. Das gilt jedoch nicht für Asylsuchende aus "sicheren Herkunftsländern": Sie dürfen während des gesamten Verfahrens weder eine Arbeit aufnehmen noch eine Ausbildung beginnen.
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Für Geduldete gilt: Seit dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes im August 2016 haben sie einen Anspruch darauf, für die Zeit einer dreijährigen Ausbildung in Deutschland zu bleiben. Finden sie nach erfolgreichem Abschluss Arbeit, die ihrer Qualifikation entspricht, können sie weitere zwei Jahre bleiben ("3+2-Regelung"). Die Bundesländer sind für die Umsetzung verantwortlich. Bewerber*innen aus “sicheren Herkunftsstaaten” dürfen auch mit einer Duldung unter Umständen keine Ausbildung beginnen und sind grundsätzlich von der 3+2-Regelung ausgenommen.
• Regelmäßige aktuelle Zahlen zum Thema bietet die Bundesagentur für Arbeit in ihrer Publikation "Beschäftigte nach Staatsangehörigkeiten". Sie erscheint quartalsweise, immer mit etwa 6 Monaten Verzögerung.
• Viele Zahlen zu Auszubildenden mit Fluchthintergrund bietet das Bundesinstitut für Berufsbildung in dieser Tabelle (Bewerbungen, Verträge, etc., Tabellenblatt 2) (Download)
• Übersicht mit den Regeln für Unternehmen, die Geflüchtete einstellen wollen, finden sich bei der DIHK-Initiative "Unternehmen integrieren Flüchtlinge", Link
Welche Statistiken gibt es?
Ausbildungsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit
Die Ausbildungsmarktstatistik erfasst alle Menschen, die sich über die Bundesagentur für Arbeit für eine Ausbildungsstelle bewerben. Sie erhält jedoch nur Angaben zur Staatsbürgerschaft der Bewerberinnen und Bewerber – nicht aber zum Migrationshintergrund.
BA/BIBB-Bewerberbefragung
Detailliertere Informationen bietet die "Bewerberbefragung" des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Alle zwei Jahre zieht das Institut dafür eine Stichprobe aller Ausbildungs-Bewerberinnen und -Bewerber. Am Ende des Vermittlungsjahres wird erhoben, wie erfolgreich sie bei der Ausbildungssuche waren. Bei dieser Befragung wird auch der Migrationshintergrund erfasst – wobei die Definition teilweise von der des Statistischen Bundesamtes abweicht. In der Stichprobe enthalten sind auch Geflüchtete, die sich um eine Ausbildung beworben haben. 2018 wurde diese Gruppe erstmals gesondert befragt, in der "BA/BIBB-Fluchtmigrationsstudie". Die Ergebnisse der Befragungen werden im Datenreport zum Berufsbildungsbericht veröffentlicht.
Mikrozensus
Auch aus dem Mikrozensus wurden bislang Zahlen zur Ausbildung abgeleitet – unter anderem die "Ausbildungsanfängerquote" und die " Ausbildungsabsolventenquote". Für die Jahre nach dem Flüchtlingssommer" 2015 sind diese Zahlen jedoch nur wenig aussagekräftig. Der Grund: Seit 2015 sind viele Geflüchtete nach Deutschland zugewandert, von denen nur wenige kurzfristig einen Ausbildungsplatz gefunden haben. Das führte dazu, dass die "Ausbildungsabsolventenquote" deutlich gesunken ist. Die niedrigere Quote bedeutet aber nicht, dass sich die Bedingungen am Ausbildungsmarkt verschlechtert haben, sondern lediglich, dass sich die Altersgruppe anders zusammensetzt. Inzwischen ist der Effekt schwächer und die Quote wieder etwas aussagekräftiger