Dürfen Lehrerinnen an öffentlichen Schulen ein Kopftuch tragen? In Deutschland wird diese Frage seit Jahren kontrovers diskutiert. Auslöser der Debatte war ein Rechtsstreit in Baden-Württemberg: Die muslimische Haupt- und Grundschullehrerin Fereshta Ludin klagte vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht, weil sie aufgrund ihres Kopftuchs nicht in den Schuldienst eingestellt wurde. Der Fall ging vor das Bundesverfassungsgericht. Dieses entschied am 24. September 2003: Es gibt keine rechtliche Grundlage, eine Lehrerin aufgrund ihres Kopftuchs vom Schuldienst auszuschließen.Im Anschluss an das Urteil verabschiedeten acht der 16 Bundesländer Gesetzesänderungen, die Lehrerinnen an öffentlichen Schulen das Tragen eines Kopftuchs verbieten. In ihrer Begründung berufen sich die Länder auf das sogenannte Neutralitätsgebot, welches dem Staat eine Positionierung zugunsten eines „religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses“ (Artikel 4 Grundgesetz) untersagt. Für christliche Symbole gelten in einigen Bundesländern Ausnahmeregelungen: So argumentieren Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und das Saarland, aufgrund der christlich-abendländischen Tradition seien sie mit der staatlichen Neutralität vereinbar.Da sich das Kopftuch-Urteil zum zehnten Mal jährt, lud der Mediendienst Integration am 13. September Journalisten zu einer Informationsveranstaltung ein, um mit Experten über die Hintergründe und Folgen der Entscheidung zu diskutieren. Mit dabei waren auch drei junge Frauen mit Kopftuch, die von ihren Erfahrungen aus der Arbeitswelt berichteten.Die Diskussionen zeigten: Obwohl das Urteil und die gesetzlichen Verbote ausschließlich für den Öffentlichen Dienst gelten, haben sie sich auch auf den privatwirtschaftlichen Arbeitsmarkt ausgewirkt. Lydia Nofal, Koordinatorin des Berliner Netzwerks gegen Diskriminierung von Muslimen, erklärte: „Die Kopftuchverbote haben einem Klima Vorschub geleistet, in dem Arbeitgeber ohne Unrechtsbewusstsein Frauen den Zugang zum Arbeitsmarkt verwehren. Dies betrifft sowohl hochqualifizierte Fachkräfte wie Ärztinnen, aber auch junge Frauen, die einen Ausbildungsplatz suchen.“Sowohl bei der Praktikumssuche als auch beim Einstieg ins Berufsleben seien viele Kopftuch tragende Frauen auf Hilfe durch Bekannte oder Freunde angewiesen. Viele ließen sich auch von ihren Arbeitgebern überreden, ihr Kopftuch während der Arbeitszeit abzulegen. Oder resignierten einfach.Als Grund für ihre Ablehnung verweisen einige Arbeitgeber auf die Symbolik des Kopftuchs für die Unterdrückung der Frau – eine laut Nofal nicht nur oftmals falsche, sondern auch höchst widersprüchliche Argumentation: „Indem sie die Frauen vom Arbeitsmarkt ausschließen, tun Arbeitgeber genau das, was sie angeblich verhindern möchten: Sie verwehren ihnen ein selbstbestimmtes Leben.“ Viele Arbeitgeber im Dienstleistungsbereich befürchten dagegen, ein Kopftuch könne potenzielle Kunden abschrecken.
10 Jahre Kopftuch-Urteil
"Ein demotivierendes Signal"
Näherin in Leipzig: Schwierige Suche auf dem Arbeitsmarkt. Foto: picture alliance / Robert B. Fishman