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Folge 12: Rassismus bei der Wohnungssuche
Rassismus bei der Wohnungssuche ist für viele Menschen Alltag. In unserer neuen Podcast-Folge geht es darum, wie Forscher das wissenschaftlich nachweisen konnten, um die geltende Rechtslage und mögliche Gegenstrategien. Darüber sprechen wir mit der Stadtforscherin Jun.-Professorin Heike Hanhörster von der Technischen Universität Berlin.
Zitate Jun. Professorin Heike Hanhörster (TU Berlin)
- “Rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist Alltag. Es ist eindeutig, dass entsprechende Benachteiligungen stattfinden. Und es ist auch eindeutig, dass es bestimmte Gruppen ganz besonders trifft. Das bedeutet, dass Personen, die eine Schwarze Hautfarbe haben oder ein Kopftuch tragen oder eine andere Sprache sprechen, es deutlich schwerer haben.”
- “Diskriminierung findet an verschiedenen Stellen im Bewerbungsprozess statt. Der erste Schritt ist die schriftliche Bewerbung. Da sagen viele der von uns Befragten, sie haben 100 Bewerbungen geschrieben und nie irgendwas gehört. Der zweite Schritt ist die Wohnungsbesichtigung. Hier findet es etwas versteckter statt. Da erleben dann viele, dass sie so zwischen Tür und Angel hören: ‘Sie passen hier leider nicht so richtig in die Nachbarschaft rein’.”
- “Wenn wir über Rassismus sprechen, denken viele an den unmittelbaren Rassismus. Es gibt aber auch die institutionelle Diskriminierung. Also es gibt Sachbearbeitende, mit denen wir gesprochen haben, die nach bestem Wissen und Gewissen versuchen, eine Nachbarschaft zu stabilisieren und damit ausgehend von ihrem Bauchgefühl bestimmte Personen ablehnen.”
- "Es wird hier vielfach beklagt, dass Migranten segregiert wohnen, also das heißt unter sich bleiben. Es werden ja so Begriffe genannt wie Parallelgesellschaft Ghetto. Das Gefährliche daran ist, dass vermutet wird, die Personen wollen unter sich bleiben. In echt ist es aber so und das stellen wir in unserer Forschung immer wieder fest, dass die Segregation, also die Konzentration bestimmter Migranten in bestimmten Vierteln, auch durch Belegungspolitiken beeinflusst wird."
- "Wir sehen, dass digitalisierte [Wohnungs-] Vergabe und Algorithmen zunehmend genutzt werden. Das sagen auch viele Wohnungsunternehmen, auch als Argument, dass das für eine faire Wohnungsvergabe zuträglich ist. Aber unklar ist das natürlich, wenn wir nicht die Algorithmen kennen, die genau solchen Lotterieverfahren zugrunde liegen."
- "In den Niederlanden gibt es eine größere Transparenz mit Blick darauf, welche Wohnungsangebote es gibt. Dort wird viel stärker mit Portalen gearbeitet. … Und die Personen erhalten danach eine Rückmeldung, wer die Wohnung bekommen hat und warum."
Was zeigt die Forschung zum Thema?
Rassismus ist am Wohnungsmarkt weit verbreitet. Das zeigen zahlreiche Studien:
Eine repräsentative Studie von 2026 zeigte: Unter den Befragten, die 2022 bei der Suche nach einer Wohnung oder einem Haus Diskriminierung erlebt haben, gaben 61 Prozent an, dass sie aus rassistischen Gründen benachteiligt wurden.
Eine Pairing-Studie der Beratungsstelle gegen Alltagsrassismus 2022 zeigte Diskriminierung von als Migrant*innen wahrgenommenen Personen bei einer Besichtigungsanfrage für eine 3-Zimmer-Wohnung: 50 Prozent der Anbieter*innen reagierten ausschließlich auf Anfragen deutscher Personen.
Eine Pairing-Studie der ADS in Berlin, Leipzig und Nürnberg (2015) zeigt, dass Personen ohne wahrgenommenen Migrationshintergrund etwa doppelt so häufig eine Zusage für eine Wohnung erhielten (45,8 Prozent) wie Personen mit einem wahrgenommenen Migrationshintergrund (25,4 Prozent). Zudem weist die Studie darauf hin, dass Menschen mit sichtbaren muslimischen und/oder jüdischen Merkmalen besonders häufig benachteiligt werden: Rund 60 Prozent der Personen ohne diese Merkmale erhielten eine Zusage, während dies nur auf etwa 18 Prozent der Bewerber*innen mit entsprechenden Merkmalen zutraf.
Diese Testing-Verfahren können als Nachweis für Diskriminierung am Wohnungsmarkt gelten. So bewarb sich eine Wohnungssuchende mit gleichen Angaben, aber unterschiedlich klingenden Namen auf die gleiche Wohnung. Mit deutsch klingendem Namen wurde sie eingeladen, mit ausländisch klingendem nicht. Der Bundesgerichtshof bestätigte, dass der Makler die Wohnungsinteressentin wegen ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert habe.
Weitere Studien und Statistiken in unserer Übersicht.
Der Podcast "Einwanderungsland" wird von der Robert Bosch Stiftung gefördert.