Familiennachzug zu syrischen Flüchtlingen

Seit 2015 sind rund 150.000 Familienangehörige zu Syrern nach Deutschland nachgekommen. Der Familiennachzug für syrische Geflüchtete, die subsidiär Schutzberechtigt sind, rechtlich eingeschränkt.

Einen ausführlichen Artikel mit aktuellen Zahlen und rechtlichen Einordnungen zum Thema Familiennachzug finden Sie hier.

Seit 2015 sind rund 162.000 syrische Staatsangehörige zum Zweck der Familienzusammenführung nach Deutschland gekommen (Stand: Ende 2024).QuelleAuswärtiges Amt auf Anfrage des Mediendienstes; BAMF (2024): "Das Bundesamt in Zahlen 2023", Seite 115, LINK; eigene Berechnungen

Seit Mitte 2016 erhalten viele syrische Geflüchtete die Schutzform "subsidiärer Schutz". Für Personen mit diesem Schutzstatus gelten Einschränkungen beim Familiennachzug: Im Juni 2025 setzte die Bundesregierung den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten aus. Dieser war seit 2018 für maximal 1.000 Personen im Monat möglich. Zwischen März 2016 und Juli 2018 durften ebenfalls keine Angehörigen von subsidiär Schutzberechtigten nach Deutschland ziehen.QuelleBundestags-Drucksache 18/11473, S. 6; § 36a AufenthG; Bundesregierung (2018): "Neue Regeln für den Familiennachzug"

Zwischen 2018 und 2024 wurden insgesamt rund 58.400 VisaAnfrage des Mediendienstes an das Auswärtige Amt – Januar 2025, Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion BT-Drs. 20/12922, Seite 42, eigene Berechnungen,LINK an Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten erteilt – das sind etwa acht Prozent aller Visa zum Zweck der Familienzusammenführung in dieser Zeit. Mehr als 80 Prozent dieser Visa gingen an Angehörige von syrischen Bürger*innen.