“Sichere Herkunftsstaaten” sind Staaten, die von der Bundesregierung oder dem Gesetzgeber als “sicher” klassifiziert werden. Diese Klassifikation beruht auf der politischen Einschätzung, dass in dem jeweiligen Staat keine Asylgründe vorherrschen. Asylsuchende aus “sicheren Herkunftsstaaten” durchlaufen ein beschleunigtes Asylverfahren mit eingeschränkten Rechten.Quelle
Im Dezember 2025 erließ der Bundestag ein neues Gesetz, wonach nun die Bundesregierung per Rechtsverordnung Staaten als “sicher” einstufen kann. Bislang konnten "sichere Herkunftsländer" ausschließlich per Gesetz und unter Mitbestimmung des Bundesrats bestimmt werden. Die Bestimmung per Gesetz bleibt für “sichere Herkunftsstaaten” im Sinne des Grundgesetzes (GG Art. 16a, Abs. 3) aber weiterhin in Kraft.Quelle
Die Bestimmung per Rechtsverordnung für die Schutzgründe, die auf EU-Recht beruhen, ist auf Grundlage von EU-Recht möglich: Die Asylverfahrensrichtlinie bestimmt, dass und wie Mitgliedstaaten einzelne Länder als "sicher" einstufen können. In einem Urteil vom 1. August 2025 stellte der EuGH klar, dass die EU-Staaten die Quellen für ihre Einschätzung offenlegen müssen. Zudem müsse die gesamte Bevölkerung in dem Land und das gesamte Territorium als sicher gelten. Dies wird sich allerdings ab Juni 2026 durch die neue Rechtslage nach der GEAS-Reform ändern.Quelle
Die Liste der derzeitigen "sicheren Herkunftsstaaten"
Aktuell (Stand: Dezember 2025) gelten in Deutschland folgende Herkunftsstaaten als sicher: Senegal , Ghana , Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien, Kosovo, Albanien, Montenegro – seit 2023 auch die Republik Moldau und Georgien.Quelle
Laut Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 sollen Marokko, Algerien, Tunesien und Indien als sicher eingestuft werden.Quelle
EU-weite Liste an “sicheren Herkunftsstaaten”
Im April 2025 legte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine EU-weite Liste sicherer Herkunftsstaaten vor. Die Liste wurde im Dezember 2025 vom Rat der EU-Innenminister*innen angenommen. Auf der Liste stehen der Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien. Darüber hinaus sollen auch Staaten, die als EU-Beitrittskandidaten gelten, als sicher eingestuft werden – es sei denn, dort drohen Individuen oder Gruppen Gewalt oder erhebliche Schaden. Die EU-Beitrittskandidaten sind Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, die Türkei und die Ukraine. Anträge von Schutzsuchenden aus Ländern mit einer Schutzquote unter 20 Prozent sollen außerdem künftig im Rahmen der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems auch im Eilverfahren bearbeitet werden.Quelle
Abweichungen vom normalen Asylverfahren
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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geht bei Asylanträgen aus sicheren Herkunftsstaaten im Regelfall davon aus, dass in diesen Staaten keine Gefahr der asylrelevanten Verfolgung für den Antragsteller droht. Wenn ein Asylbewerber aus einem solchen Staat kommt, wird der Antrag regelmäßig als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt.Quelle
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Asylbewerber aus "sicheren Herkunftsstaaten" bleiben in der Regel bis zum Ende des Asylverfahrens in Aufnahmeeinrichtungen, solange über ihren Antrag noch nicht entschieden wurde.Quelle
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Asylbewerber aus "sicheren Herkunftsstaaten" dürfen während des Asylverfahrens keiner Arbeit nachgehen. Andere Asylbewerber können unter Umständen nach drei Monaten arbeiten.Quelle
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Wurde ein Antrag als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt, hat ein Betroffener nur eine Woche Zeit, um Deutschland zu verlassen. Bei anderen abgelehnten Asylbewerbern beträgt die Ausreisefrist 30 Tage.Quelle
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Wenn der Antragsteller gegen den Beschluss klagen will, hat er dafür nur eine Woche Zeit und nicht – wie bei anderen Asylbewerbern – zwei Wochen.Quelle
Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl und das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisieren, dass mehrere Staaten auf der Liste der "sicheren Herkunftsstaaten" für bestimmten Menschengruppen unsicher seien. Das gehe aus Gutachten und Stellungnahmen über die Lage in den einzelnen "sicheren Herkunftsstaaten" hervor.