Insgesamt zahlte Deutschland 2023 fürrund 17,5 Millionen Kinder Kindergeld. Davon waren rund 1,6 Prozent (276.851) nicht-deutsche Kinder, die im Ausland leben – in den allermeisten Fällen die Kinder von EU-Arbeitskräften, die in Deutschland arbeiten. Es waren besonders häufig Kinder polnischer Kindergeldberechtigter (127.244), gefolgt von Kindern tschechischer (rund 32.399) und rumänischer Staatsbürger*innen (rund 31.500).Quelle
Mehrere Jahre stieg die Zahl der im Ausland lebenden Kinder von ausländischen Arbeitskräften in Deutschland, für die Kindergeld gezahlt wird. Das war unter anderem darauf zurückzuführen, dass mehr EU-Ausländer*innen in Deutschland lebten, erklärte der Arbeitsmarktforscher Herbert Brücker vom „Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung“ (IAB) im Interview mit dem MEDIENDIENST. Seit 2021 geht die Zahl der Kinder und die gezahlten Beträge zurück.
Nach geltendem EU-Recht sowie nach dem deutschen Einkommensteuergesetz können EU-Bürger*innen für ihre Kinder im Ausland Kindergeld beantragen, sofern sie in Deutschland steuerpflichtig arbeiten. Das gilt auch für Saisonarbeiter*innen, die einkommensteuerpflichtig in Deutschland arbeiten. Die Höhe des Kindergeldes muss exakt dem von inländischen Arbeitskräften entsprechen – so ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs EuGH von 2021. Niedrigere Sätze – etwa für Arbeitskräfte, deren Kinder im Ausland leben – sind nicht zulässig. Im konkreten Fall ging es um eine Sonderregelung in Österreich, die vom EuGH für unzulässig erklärt wurde.Quelle
Dass EU-Bürger*innen für ihre im Ausland lebenden Kinder in Deutschland Kindergeld beziehen können, sorgt immer wieder für Kontroversen. Ein Faktencheck des MEDIENDIENSTES zeigt jedoch, dass die Aufregung nicht angebracht ist. Etwa ist es nicht möglich, in mehreren EU-Staaten volles Kindergeld zu bekommen.