Wie viele Personen nehmen an Integrationskursen teil?

Rund 300.000 Flüchtlinge und Migranten beginnen derzeit jährlich einen Integrationskurs, besonders viele aus der Ukraine und Syrien.

In den letzten Jahren haben deutlich mehr Menschen einen Integrationskurs begonnen als in den Jahren zuvor, 2023 und 2024 waren es rund 363.500. Das liegt zum einen an niedrigeren Teilnahmezahlen während der Corona-Pandemie sowie daran, dass viele Geflüchtete aus der Ukraine einen Kurs begonnen haben. 2025 rechnet das BAMF mit rund 326.000 Teilnehmenden.QuelleBAMF (2025): "Bericht zur Integrationskursgeschäftsstatistik für das Jahr 2024", S.5f., LINK; für 2024 und 2025 BAMF auf Anfrage des MEDIENDIENSTES (Oktober 2024)

In Integrationskursen werden Deutschkenntnisse und Informationen zum deutschen Rechtssystem sowie zur Geschichte vermittelt. Sie bestehen aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Der Sprachkurs soll Kenntnisse bis zum Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen vermitteln. Der Kurs umfasst in der Regel 600 UnterrichtseinheitenEine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten und schließt mit dem "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) ab. Der Orientierungskurs behandelt die Themen Rechtsordnung, Geschichte und Kultur. Er umfasst 100 UnterrichtseinheitenEine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten und schließt mit dem Test "Leben in Deutschland" ab.
Manche Integrationskurse sind auf bestimmte Zielgruppen ausgerichtet. Unter anderem gibt es Alphabetisierungskurse. Nach den Integrationskursen können Migrant*innen, die Arbeit suchen bzw. bereits arbeiten, Berufssprachkurse besuchen („Berufsbezogene Deutschsprachförderung“). Berechtigt zur Teilnahme sind ausländische Staatsbürger*innen, die auf Dauer oder schon länger in Deutschland leben – etwa anerkannte Geflüchtete – Menschen aus EU-Staaten und Spätaussiedler*innen. Asylbewerber*innen (unabhängig von ihrer Bleibeperspektive), Personen mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründe oder erheblichen öffentlichen Interessen, sowie Personen im Chancen-Aufenthalt haben zwar keinen Anspruch auf die Kurse, können aber teilnehmen falls Kurzplätze verfügbar sind. Nach Auskunft des BAMF an den MEDIENDIENST ist das aktuell (Oktober 2024) der Fall. Gleiches gilt für deutsche Staatsbürger*innen, die nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Personen können auch zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet werden.Quelle§ 44 und § 44a Aufenthaltsgesetz; BAMF "FAQ zum Thema Integrationskurs, LINK sowie Anfrage des MEDIENDIENSTES an das BAMF (Oktober 2024)BAMF (2020): "Dossier Integrationskurse" und "Spezielle Kursarten"

Woher kommen die Teilnehmenden?

2024 kam knapp ein Drittel der neuen Teilnehmenden aus der Ukraine. Knapp 16 Prozent waren Syrer*innen. Rund 9 Prozent kamen aus Afghanistan, 7 Prozent aus der Türkei. Die Zusammensetzung der Kurse hat sich in den letzten Jahren stark verändert: 2014 kam knapp die Hälfte der neuen Teilnehmenden aus EU-Staaten.QuelleBAMF (2025) "Bericht zur Integrationsgeschäftsstatistik für das Jahr 2024", S.8 LINK; für 2019: BAMF (2023): "Bericht zur Integrationsgeschäftsstatistik 2022"; BAMF (2020): "Bericht zur Integrationskursgeschäftsstatistik 2019", S. 7; für 2021: BAMF (2022): "Bericht zur Integrationskursgeschäftsstatistik 2021"; für 2014 und 2016: BAMF (2018) auf Anfrage des MEDIENDIENST INTEGRATION 

Das BAMF veröffentlicht einmal im Jahr die Integrationskursgeschäftsstatistik. Vorläufige Zahlen gibt es in der Statistik für das erste Halbjahr.