Die Schulpflicht in Deutschland gilt auch für geflüchtete Kinder und Jugendliche. In einigen Bundesländern (Berlin, Bremen, Hamburg, Saarland und Schleswig-Holstein) setzt die Schulpflicht mit dem Asylantrag ein. In anderen beginnt sie nach drei (wie in Bayern und Thüringen) oder sechs Monaten (wie in Baden-Württemberg). Oft gilt die die Schulpflicht erst, wenn Kinder die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen haben und einer Kommune zugewiesen wurden. In manchen Erstaufnahmeeinrichtungen erhalten Kinder gesonderten Unterricht. Unabhängig davon gilt das Recht auf einen Schulbesuch nach Artikel 28 UN-Kinderrechtskonvention.
Es gibt keine Zahlen dazu, wie viele geflüchtete Kinder und Jugendliche eine Schule besuchen. Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) schätzt, dass rund 130.000 geflüchtete Kinder und Jugendliche zwischen Januar 2015 und März 2018 neu in das Schulsystem eingetreten sind.
Aus einer Kurzanalyse des BAMF geht hervor, dass 93 Prozent der 6- bis 10-jährigen Geflüchteten eine Schule besuchen, unter gleichaltrigen ohne Fluchthintergrund sind es 98 Prozent. Unter den 15- und 16-Jährigen sind es 87 Prozent der Geflüchteten und 98 bis 99 Prozent der Jugendlichen ohne Fluchthintergrund.
Laut einer Studie des Leibniz-Instituts für Bildungsverläufe 2021 warten geflüchtete Kinder im Durchschnitt 7,1 Monate nach ihrer Ankunft in Deutschland darauf, am Schulunterricht teilzunehmen. Sie werden öfter in nicht-altersgemäßen Klassenstufen unterrichtet: 40,2 Prozent der 15-Jährigen mit Fluchterfahrung besuchen die Klassenstufen 6-8. Unter den 15-Jährigen ohne Flucht- oder Migrationshintergrund sind es 6,5 Prozent. Für geflüchtete Jugendliche hängt viel davon ab, an welchen Schulen die "Zuwandererklassen" stattfinden, die sie auf den Übergang in andere Klassen vorbereiten sollen. Finden sie an Haupt- oder Realschulen statt, schaffen sie es seltener, ans Gymnasium zu wechseln.
Bildungszugang in der Erstaufnahmeeinrichtung
Die Studie der Universität Bremen untersuchte die Bildungsangebote und den Schulzugang für Kinder und Jugendliche.
- In 19 Prozent der Aufnahmeeinrichtungen gab es keine Bildungsangebote.
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In 41 Prozent der Einrichtungen war ein Zugang zur Regelschule möglich – oft jedoch mit Wartezeiten oder Einschränkungen
- In 40 Prozent der Einrichtungen wurden schulalternative Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche bereitgestellt; deren Qualität war unterschiedlich, und auch hier kam es teilweise zu Wartezeiten.
In Bundesländern, in denen geflüchtete Kinder sofort schulpflichtig sind, ist das Bildungsangebot in Aufnahmeeinrichtungen meist besser. Schlechter ist es in Bundesländern, in denen diese Kinder für sechs Monate oder sogar während ihres gesamten Aufenthalts in der Aufnahmeeinrichtung nicht zur Schule gehen dürfen.
Nachteile von Willkommensklassen
Eine Studie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (2025) zeigt: Junge Geflüchtete verbessern ihr Deutsch am ehesten, wenn sie schnell in reguläre Schulklassen kommen. In den Vorbereitungsklassen gelinge es dagegen nicht ausreichend, bei den Sprachkenntnissen aufzuholen - vor allem, weil in dieser Zeit der Kontakt zu gleichaltrigen Schüler*innen fehlt, die Deutsch als Muttersprache sprechen. Auch lange Wartezeiten bis zur Einschulung und ein unsicherer Asylstatus erschweren das Deutschlernen. Die Forschenden analysierten Daten von mehr als 1.000 Jugendlichen.Eine Studie des RWI Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung zeigte 2022: Der Bildungserfolg von geflüchteten Kindern im Grundschulalter sinkt deutlich, wenn sie eine Vorbereitungsklasse/Willkommensklasse anstelle einer Regelklasse besuchen. Insbesondere in den Fächern Deutsch und Mathematik sind Unterschiede sichtbar, aber auch in Englisch und den Naturwissenschaften. Außerdem schafften Kinder in Vorbereitungsklassen mit geringerer Wahrscheinlichkeit den Sprung auf ein Gymnasium. Sie landeten häufiger in einer weiterführenden Schule mit einem hohen Migrant*innenanteil. Für die Untersuchung analysierten die Forscherinnen Daten aus den Jahren 2013 bis 2019 aus Hamburg.
Bildungswissenschaftler*innen wiesen schon 2016 auf organisatorische Probleme in Willkommensklassen hin, darunter beispielsweise eine hohe Fluktuation. Basierend auf einer Untersuchung von 18 Willkommensklassen in Berlin empfahlen Sie, geflüchtete Kinder möglichst schnell in Regelklassen zu integrieren und separaten Deutschunterricht anzubieten.
Eine Analyse (2025), die drei bestehende Studien aus Baden-Württemberg, Bremen und Nordrhein-Westfalen auswertet, zeigt: Der Übergang von der Vorbereitungsklasse in die Regelschule kann bei neu zugewanderten Schüler*innen Bildungsungleichheiten verstärken. Ein zentraler Grund dafür sind unklare und unzureichende Regelungen für die Übergangsphase zwischen Vorbereitungs- und Regelunterricht. Die empfohlene Dauer in der Vorbereitungsklasse wird häufig überschritten. Zudem fehlen konkrete Kriterien dafür, in welche Jahrgangsstufe oder Schulform neu zugewanderte Schüler*innen übergehen sollen. Auch bereiten viele Vorbereitungsklassen die Schüler*innen nicht ausreichend auf den Regelunterricht vor. Dies kann negative Folgen für den Bildungserfolg haben.
Die Analyse zeigt außerdem: Schulen nehmen Schüler*innen, die sie als leistungsstark einschätzen, häufig früher in den Regelunterricht auf. Andere als leistungsschwach eingestufte verbleiben länger in Vorbereitungsklassen. Dadurch sind sie über einen längeren Zeitraum vom Regelunterricht ausgeschlossen, was bestehende Bildungsungleichheiten weiter verstärken kann.