Postsowjetische Migrant*innen sind Personen, die aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion zugewandert sind und ihre Nachkommen. 2024 waren es etwa 4,7 Millionen Personen. Rund 3,8 Millionen von ihnen sind selbst zugewandert und haben hauptsächlich Bezüge zur Ukraine (ca. 30 Prozent), zur Russischen Föderation (ca. 28 Prozent) und zu Kasachstan (ca. 26 Prozent).Quelle
Statistisch werden Personen aus der Ukraine zur Gruppe hinzugezählt. Seit der Ausweitung des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sind viele Geflüchtete aus dem Land hinzugekommen. Mehr zu ukrainischen Geflüchteten finden Sie hier.
Neben ukrainischen Geflüchteten sind laut Migrationsforscher Jannis Panagiotidis in einer Expertise aus dem Jahr 2021 zwei weitere Gruppen zentral:
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Russlanddeutsche (Spät-)Aussiedler*innen und ihre Familienangehörigen: Laut Mikrozensus lebten 2024 rund 2,7 Millionen (Spät-)Aussiedler*innen in Deutschland, bis Ende 2023 wurden laut Bundesverwaltungsamt knapp über 2,4 Millionen von ihnen registriert.Quellen
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Jüdische Kontingentflüchtlinge und ihre Familienangehörigen: Seit den 1990ern Jahren erhielten den Status als Kontingentflüchtling rund 221.000 eingewanderte Jüd*innen aus der ehemaligen Sowjetunion. Die meisten von ihnen kamen bis 2004 nach Deutschland, 2023 waren es noch 868 Personen.Quellen
(Spät-)Aussiedler*innenerhalten seit der frühen Nachkriegszeit einen besonderen Schutz in der Bundesrepublik. Die Bundesregierung unter Konrad Adenauer bot ihnen ab 1953 mit dem Bundesvertriebenengesetz an, gemeinsam mit ihren Familien einzuwandern und hier volle Bürger*innenrechte zu genießen. Laut Definition des Bundesinnenministeriums handelt es sich um "Personen deutscher Herkunft, die in Ost- und Südosteuropa sowie in der Sowjetunion unter den Folgen des Zweiten Weltkrieges gelitten haben (...) (und die) aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit noch Jahrzehnte nach Kriegsende massiv verfolgt" wurden. Bis Ende 1992 eingewanderte postsowjetische Migrant*innen erhielten den Rechtsstatus "Aussiedler". Seit 1993 erhalten sie den rechtlichen Status "Spätaussiedler", nach der Anerkennung erhalten sie umgehend die deutsche Staatsangehörigkeit.Quellen
Jüdische Kontingentflüchtlinge aus der ehemaligen Sowjetunion erhielten in der DDR sowie später im wiedervereinigten Deutschland Schutz vor zunehmendem Antisemitismus in der Sowjetunion und ihren Nachfolgestaaten. Gesonderte Asylanträge waren nicht nötig, der Nachweis einer jüdischen Identität genügte. Damit ging eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis einher. Die damalige Bundesregierung verstand die Aufnahme dieser Menschen auch als symbolische Wiedergutmachung für die Shoah.Quellen
Das änderte sich mit der Reform des Zuwanderungsgesetzes im Jahr 2005. Seitdem müssen sie belegen, dass eine jüdische Gemeinde sie aufnehmen würde. Zudem müssen sie Deutschkenntnisse sowie – bis auf wenige Ausnahmen – eine "positive Integrationsprognose" vorweisen. Rechtliche Grundlage ist §23 Abs. 2 AufenthG sowie eine Anordnung des BMI. Durch die Änderung sind seit 2005 jährlich viel weniger jüdische Kontingentflüchtlinge aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland gekommen als zuvor.Quellen