Antikurdischer Rassismus

Diskriminierung und Rassismus gegenüber Kurden sind in Deutschland weit verbreitet. Kurdenfeindliche Vorurteile haben historische und politische Vorläufer und Auswirkungen auf persönlicher und institutioneller Ebene.

Hinweis: Dies ist ein Auszug aus der Mediendienst-Expertise Kurden in Deutschland. Alle Quellen finden Sie in der Expertise.

Antikurdischer Rassismus bezeichnet Diskriminierung, Feindseligkeit, Ausgrenzung und Gewalt gegenüber Menschen, die sich als Kurd*innen identifizieren, eine kurdische Familiengeschichte haben oder als kurdisch wahrgenommen werden. Ein zentraler Aspekt ist bis heute die fehlende kurdische Staatlichkeit: Einerseits wird kurdische Existenz deswegen geleugnet, entwertet oder unsichtbar gemacht. Andererseits werden Kurd*innen als Bedrohung für staatliche Ordnung, territoriale Integrität oder nationale Einheit dargestellt.

Wie und wo zeigt sich antikurdischer Rassismus?

Antikurdischer Rassismus zeigt sich im Alltag ebenso wie in Bildung, Arbeit, auf dem Wohnungsmarkt, im digitalen Raum oder im Kontakt mit Institutionen. Laut einer Studie vom Januar 2026 zu Kurd*innen in München hatten 86,7 Prozent der Befragten innerhalb der vergangenen zwölf Monate mindestens eine Form von Diskriminierung erlebt. Betroffene berichteten besonders häufig von abwertendem Verhalten (66,4 Prozent), respektloser oder herablassender Behandlung (64,4 Prozent) und Ausgrenzung (50 Prozent). 44,2 Prozent wurden beleidigt oder beschimpft, 11,8 Prozent berichteten von körperlichen Angriffen. Ghaderi, Ç., Kaulertz, M., Lam, M. (2026). „Münchner Kurd*innen”, Landeshauptstadt München, Fachstelle für Demokratie, S. 33–34

Kurd*innen erleben in Deutschland etwa wegen ihrer als „nichtdeutsch” wahrgenommenen Herkunft Diskriminierung. Unter den befragten Kurden in München, die Rassismus erlebten, nannten 56,8 Prozent ihre Herkunft als Diskriminierungsgrund; 24,6 Prozent berichteten von Diskriminierung aufgrund ihres Vor- oder Familiennamens.

Hinzu kommt spezifisch antikurdische Diskriminierung: Unter den befragten Kurden mit Rassismuserfahrung in München nannten 57,4 Prozent ausdrücklich ihr Kurdischsein als Diskriminierungsgrund. Darunter fällt unter anderem die Kriminalisierung von kurdischer Identität und politischem Engagement. Befragte berichten von einer wiederkehrenden Verknüpfung von Kurdischsein mit Extremismus. Eine Person beschreibt: „Wenn du als Kurde wahrgenommen wirst, wirst du sofort als Separatist oder Terrorist abgestempelt.” Einige Befragte thematisieren ihre kurdische Identität deshalb in beruflichen oder institutionellen Kontexten absichtlich nicht.

Antikurdischer Rassismus kann sich zudem mit anderen Diskriminierungsformen verschränken. Auch alevitische, ezidische, säkulare oder religionslose Kurd*innen können als Muslime wahrgenommen und Ziel von antimuslimischem Rassismus werden. Geschlecht, Religion, sozialer Status oder Aufenthaltsstatus können weitere Diskriminierungsdimensionen darstellen.

Der Rassismus geht dabei sowohl von der deutschen Mehrheitsgesellschaft als auch von Akteuren der Migrationsgesellschaft aus: etwa von der türkisch-ultranationalistischen, rechtsextremen Ülkücü Bewegung („Graue-Wölfe”) oder von islamistischen oder nationalistischen Milieus. So werden etwa kurdische Sprache, Symbole oder politisches Engagement abgewertet, Kurd*innen eingeschüchtert oder ihre politischen Anliegen pauschal mit der PKK und „Terrorismus” gleichgesetzt. Konflikte und Hierarchien aus den Herkunftsstaaten wirken somit in Deutschland fort und verbinden sich hier mit weiteren rassistischen Zuschreibungen.

Seit 2024 dokumentiert die Informationsstelle Antikurdischer Rassismus (IAKR) entsprechende Vorfälle. Für 2025 wurden 438 Vorfälle gemeldet, davon 396 im digitalen und 42 im analogen Raum. Die IAKR ordnete 181 Fälle türkischem Nationalismus zu, 72 arabischem Nationalismus, 18 Islamismus, 17 deutschem und 11 iranischem Nationalismus. Bei 136 Fällen ließ sich der ideologische Hintergrund nicht eindeutig bestimmen. Drei weitere Fälle betrafen Marginalisierung durch Behörden. Die Kategorien bezeichnen ideologische Kontexte, nicht Bevölkerungsgruppen. IAKR (2026). Jahresbericht 2025. Vorfälle von antikurdischem Rassismus in Deutschland. Duisburg: IAKR, S. 17 

Internationale Ereignisse und Anfeindungen in Deutschland 

Ereignisse in den Herkunftsregionen können Anlass für antikurdische Anfeindungen in Deutschland sein. Das zeigte sich im Januar 2026 während der militärischen Eskalation in Nordostsyrien: Der IAKR wurden innerhalb eines Monats 211 Vorfälle und Hinweise in Deutschland bekannt, die sie mit den Ereignissen in Syrien in Verbindung bringt. Die meisten betrafen Hetze und Drohungen im Internet, manche Äußerungen nahmen ausdrücklich auf die Kämpfe in Syrien Bezug. Kurd*innen demonstrierten in deutschen Städten gegen die Angriffe. Die IAKR dokumentierte körperliche Angriffe im Kontext der Versammlungen sowie weitere Übergriffe im Alltag, teilweise mit schweren Verletzungen. Damit registrierte die IAKR allein im Januar 2026 nahezu so viele Vorfälle und Hinweise wie im gesamten Jahr 2024. IAKR, (2026). Sonderbericht Nr. 1: Vorfälle von antikurdischem Rassismus in Deutschland. Januar 2026. Duisburg: IAKR, S. 19, 22 ff. und 28

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