Es gibt mehrere Gründe, wie Menschen in die aufenthaltsrechtliche Illegalität geraten:
- Personen reisen mit einem gültigen Aufenthaltstitel – zum Beispiel einem Visum – ein, aber nach Ablauf des Aufenthaltstitels nicht wieder aus ("Overstayer").Quelle
- Ein anderer Weg ist die "illegale Einreise": Menschen, die ohne Aufenthaltsberechtigung – wie etwa einem Touristenvisum, einer EU Blue Card oder einem Schutzstatus – nach Deutschland einreisen und nach der Einreise keinen Asylantrag stellen, befinden sich in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität. Allerdings ist zu beachten: Fast alle Asylsuchenden, die nach Deutschland kommen, gelten zunächst als "illegal eingereist". Sobald sie aber einen Asylantrag stellen, erhalten sie eine Aufenthaltsgestattung und sind somit regulär aufhältig.Quelle
- Wenn der Asylantrag von Asylsuchenden abgelehnt wird – also weder die Flüchtlingsanerkennung, noch Subsidiärer Schutz oder ein Abschiebeverbot greifen – sind sie vollziehbar ausreisepflichtig. Wenn sie ihren Ausreisetermin verstreichen lassen und sich der Abschiebung entziehen, befinden sie sich in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität.Quelle
- Eine Ausnahme vom letzten Punkt ist die Duldung: Die Duldung ist zwar kein Aufenthaltstitel, aber eine temporäre legale Bleibemöglichkeit. Personen, die eine Duldung besitzen, befinden sich somit nicht in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität. Nur, wenn Personen ihre Duldung nicht verlängern und auch keinen anderen Aufenthaltstitel haben, geraten sie in die aufenthaltsrechtliche Illegalität.Quelle