Wie viele Beschäftigte haben einen Migrationshintergrund?

Jeder dritte Erwerbstätige hat einen Migrationshintergrund. Menschen mit Migrationshintergrund arbeiten immer häufiger als Angestellte oder Selbstständige und seltener als Arbeiter.

Seit Jahren steigt die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund unter den Beschäftigten, inzwischen sind es 12,4 Millionen ErwerbstätigeZahlen für erwerbstätige Menschen mit Migrationshintergrund "im weiteren Sinne"; in der Grafik sind aus Gründen der Vergleichbarkeit die Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund "im engeren Sinne" dargestellt. Die größere Zahl ("im weiteren Sinne") ist sachlich angemessener. Mehr, oder jede*r dritte von 43 Millionen Erwerbstätigen insgesamt. Zum einen weil die Gesamtzahl der Personen mit Migrationshintergrund in der Bevölkerung zunimmt. Zum anderen finden sie immer besser Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Auffällig ist: Menschen mit Migrationshintergrund sind immer häufiger als Angestellte oder Selbständige beschäftigt, und immer seltener als Arbeiter.QuelleStatistisches Bundesamt (2025): 'Mikrozensus - Bevölkerung nach Migrationshintergrund. Erstergebnisse 2024', Tabelle 1221-36, LINK

Die überwiegende Mehrheit der Menschen mit "Migrationshintergrund"Wer die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt oder mindestens einen Elternteil hat, bei dem das der Fall ist, hat einen "Migrationshintergrund". Quelle: Statistisches Bundesamt (2022): Mikrozensus geht einer bezahlten Tätigkeitdazu zählen hier alle Formen von bezahlter Arbeit, also beispielsweise Beschäftigte, Beamte, Selbstständige oder Mini-Jobber nach. Das zeigen die ErwerbstätigenquotenErwerbstätige  zwischen 15 und 65 Jahren in Bezug zur Gesamtbevölkerung bzw. der Menschen mit Migrationshintergrund zwischen 15 und 65 Jahren. Dazu zählen zum Beispiel auch Selbständige, Auszubildende oder Beamte. Schon ab einer Stunde Arbeit pro Woche zählt man als erwerbstätig. für 2023 aus dem Mikrozensus:

  • 70,4 Prozent bei Menschen mit MigrationshintergrundMenschen, die selbst oder von denen mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsbürgerschaft geboren sind
  • 65,6 Prozent bei ausländischen Staatsbürger*innen (zum Vergleich: Gesamtbevölkerung: 77,2 Prozent / Deutsche ohne Migrationshintergrund: 84,3 Prozent).QuelleStatistisches Bundesamt (2024): Mikrozensus - Bevölkerung nach Migrationshintergrund. Erstergebnisse 2023', Tabelle 12211-36 und 12211-03, LINK, eigene Berechnung sowie Erwerbstätigenquoten 1991 bis 2023, Link

Einen weiteren Hinweis gibt die Beschäftigungsquotevon ausländischen Staatsangehörigen, sie liegt nicht für Menschen mit Migrationshintergrund vor. Die Quote zeigt, wie viele Personen sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt sind und lag Anfang 2024 bei ausländischen Staatsbürger*innen niedriger als beim Durchschnitt der Gesamtbevölkerung:

Woran liegt das? Ein Grund: Viele ausländische Staatsbürger*innen arbeiten als Selbstständige oder mithelfende Familienangehörige. Damit sind sie zwar erwerbstätig, tauchen aber nicht als Beschäftigte in der Beschäftigungsstatistik auf (siehe unten).

Im internationalen Vergleich ist die Beschäftigungsquote von Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland im Mittelfeld. Laut Zahlen der OECD liegen sie für Migrant*innenLaut OECD-Definition: Menschen, die für mehr als ein Jahr in einem anderen Land leben und dort arbeiten für 2022 bei: QuelleOECD (2023): International Migration Outlook 2023, Link zur Tabelle

  • Deutschland: 69,8 Prozent
  • EU-Länder: 66,8 Prozent
  • OECD-Länder: 72,3 Prozent

Die Beschäftigungsquoten sind so hoch wie noch nie seit Beginn der Zählung Anfang der 2000er-Jahre – ebenso wie die Zahl der Beschäftigten. Viele Länder versuchen Zuwanderung zu erleichtern, da immer mehr Arbeitskräfte durch den demographischen Wandel fehlen.QuelleOECD (2023): International Migration Outlook 2023, Link zur Zusammenfassung

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung - was ist der Unterschied?
Um die Integration in den Arbeitsmarkt zu messen, gibt es zwei wichtige Statistiken: die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit und die Erwerbstätigenstatistik des Statistischen Bundesamtes. Sie werden unterschiedlich erhoben. Je nach Sachverhalt muss man sich für eine Statistik entscheiden.Beschäftigungsstatistik: Die Bundesagentur für Arbeit zählt, wer sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt ist und von den Arbeitgeber*innen gemeldet wird. Selbständige werden hier zum Beispiel nicht erfasst. Die Beschäftigungsstatistik wird monatlich aktualisiert, bietet allerdings nur Zahlen zu deutschen und ausländischen Beschäftigten, nicht zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund.  Erwerbstätigenstatistik: Das Statistische Bundesamt erhebt in der Befragung zum Mikrozensus Erwerbstätige, unabhängig davon, wie viele Stunden sie pro Woche arbeiten. Schon ab einer Stunde bezahlter Tätigkeit pro Woche zählt eine Person als erwerbstätig. Auch Selbstständige werden gezählt sowie Beamte oder Auszubildende. Die Erwerbstätigenstatistik wird einmal pro Jahr aktualisiert und bietet Zahlen zu deutschen und ausländischen Staatsbürger*innen sowie der Bevölkerung mit Migrationshintergrund. QuelleAgentur für Gleichstellung im ESF (2017): "Begriffserläuterung: Beschäftigte und Erwerbstätige", Link