Die Nachfrage nach Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ist erneut gestiegen: 2025 wurden rund 76.200 neue Anträge auf Anerkennung gestellt. Das sind etwa 7 Prozent mehr als im Vorjahr (76.239 im Vergleich zu 70.953).
Im Jahr 2025 wurde in rund 86.600 Anerkennungsverfahren positiv entschieden. Die meisten Anerkennungen gibt es im Gesundheitsbereich: Vor allem Pflegefachkräfte (29.300, 2024: 21.700), Ärzt*innen (2025: 13.900), Apotheker*innen und weitere Berufe im medizinischen Sektor machten 69 Prozent der entschiedenen Fälle aus (insgesamt 60.100 Fälle). Deutlich seltener sind Anerkennungen aus der am zweithäufigsten vertretenen Berufsgruppe: Mechatronik-, Energie- und Elektrobereich (6 Prozent, 5.200 Fälle).
Wozu dient die Anerkennung?
Es gibt zahlreiche Berufe, in denen ausländische Arbeitskräfte unmittelbar anfangen können zu arbeiten (zum Beispiel im Bereich KFZ-Mechatronik, im Einzelhandel oder als Tischlerin oder Tischler). Für andere Berufe benötigt man in Deutschland eine Zulassung (z.B. Ärztinnen und Ärzte oder Lehrkräfte). Für Zugewanderte heißt das: Sie müssen zuerst ihre Abschlüsse anerkennen lassen bevor sie in Deutschland in diesen Berufen arbeiten dürfen.
Wer lässt seine Berufsabschlüsse anerkennen?
Die Personen, die im Jahr 2025 eine Anerkennung erhalten haben, kamen überwiegend aus Nicht-EU-Staaten ("Drittstaaten", 74.100) und zu rund 14 Prozent aus der EU (12.300). Am häufigsten ließen Menschen aus der Türkei (9.400) ihre Abschlüsse anerkennen, gefolgt von Menschen aus der Ukraine (8.000). Auch Syrien (6.100) und Tunesien (5.400) waren wichtige Herkunftsländer.
Anerkennung nach Bundes- oder Länderrecht
Für Berufe, die vom Bund geregelt werden, gibt es das Anerkennungsgesetz (betrifft z.B. Ärztinnen und Ärzte oder Pflegekräfte). Die meisten Anerkennungen entfallen auf den Bund, etwa ein Fünftel auf die Bundesländer. Die Anerkennung von Qualifikationen in einigen Heilberufen (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Hebammen) soll mit einer aktuellen Gesetzesreform vereinfacht und beschleunigt werden. Die Neuerungen werden Anfang November 2026 in Kraft treten.
Für Berufe, die auf Länderebene geregelt werden, gibt es für alle Bundesländer eigene Anerkennungsgesetze (z.B. bei Lehrkräften, bei Erzieherinnen und Erziehern oder in Ingenieurberufen). Die Regelungen weichen zum Teil stark voneinander ab.
Seit dem 1. März 2024 muss die Anerkennung des ausländischen Abschlusses nicht mehr zwingend vor der Einreise erbracht werden. In den vom Bund geregelten Berufen kann eine "Anerkennungspartnerschaft" geschlossen werden: Der Arbeitgeber kümmert sich gemeinsam mit der Fachkraft nach der Einreise um die Anerkennung.
Eine bundesweite Übersicht von Beratungsstellen, die Einwanderer bei der Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse unterstützen, bietet das Informationsportal „Anerkennung in Deutschland".