Abschiebungen und Rückkehr nach Syrien

Syrien steht nach dem Sturz der Taliban im Dezember 2024 vor einem Neubeginn – viele Geflüchtete denken über eine Rückkehr nach. Und es wird vermehrt über Abschiebungen nach Syrien diskutiert.

Rückkehrer nach Syrien

Im Dezember 2024 hat die islamistische HTS-Miliz das Regime von Präsidenten Baschar Al-Assad gestürzt. Seitdem ist eine Übergangsregierung im Amt. Diese hat allerdings noch nicht die Kontrolle über das gesamte Staatsgebiet errungen.QuelleSWP (März 2025): "Der politische Übergang in Syrien: Regionale und internationale Interessen", LINK

Nach dem Machtwechsel haben viele Kriegsflüchtlinge beschlossen, nach Syrien zurückzukehren. Seit November 2024 sind laut AngabenUNHCR (2025), A million Syrians have returned home, but more support needed so millions more can follow (24.9.2025) LINK des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR rund eine Million Syrer*innen aus dem Ausland nach Syrien zurückgekehrt. Rund 510.000 MenschenUNHCR (2025), UNHCR Türkiye Operational Updates - September 2025 LINK kamen aus der Türkei, etwa 270.000 aus dem LibanonUNHCR (2025), Lebanon – Syria returns August 2025 LINK und 157.000 aus JordanienUNHCR (2025), Jordan Operational Update - September 2025 LINK (Stand: September 2025). Laut einer BefragungUNHCR (2025), Enhanced Refugee Perceptions and Intentions Survey (ERPIS) LINK, S. 4 des UNHCR wollen rund 18 Prozent der syrischen Geflüchteten, die in den Nachbarländern leben, bis August 2026 nach Syrien zurückkehren. 1,8 Millionen "Binnenflüchtlinge" (internally displaced persons) konnten zudem innerhalb von Syrien an ihre Herkunftsorte zurückkehren.

Seit Januar 2025 können syrische Staatsbürger*innen in Deutschland im Rahmen des Bund-Länder-Programms REAG/GARP nach Syrien zurückkehren. Nach Angaben des Innenministeriums auf Anfrage des Mediendienstes sind zum Stichtag 31.10.2025 rund 2.900 Ausreisen über das Programm erfolgt. Das Programm deckt Reisekosten, eine Reisebeihilfe (200 Euro für Erwachsene, 100 Euro für Minderjährige) und finanzielle Starthilfe (1.000 EUR pro Person, maximal 4.000 EUR pro Familie) sowie gegebenenfalls medizinische Kosten.QuelleAngaben des Bundesinnenministeriums auf Anfrage des Mediendienstes August 2025; Portal Returning from Germany, LINK

Freiwillige Ausreisen nach Syrien können seit 2017 auch durch die zuständigen Stellen der LänderDiese Zahlen bilden die Fälle ab, in denen ein Antrag auf Refinanzierung der entsprechenden Kosten durch die Länder an das BAMF übermittelt wurde. gefördert werden. Zwischen Dezember 2024 und Ende Oktober 2025 gab es darüber 346 freiwillige Ausreisen.QuelleAngaben des Bundesinnenministeriums auf Anfrage des Mediendienstes August 2025

Wie viele Syrer zurückkehren wollen, ist schwer zu beantworten. Die letzte Befragung dazu fand vor dem Sturz des Assad-Regimes statt: Damals gaben 94 Prozent der syrischen Geflüchteten an, dauerhaft in Deutschland bleiben zu wollen. Befragt wurden die zwischen 2013 und 2019 eingereisten, in Syrien geborenen Syrerinnen und Syrer.QuelleInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) (2024): Syrische Arbeitskräfte in Deutschland, Link

Ausreisepflichtige und Abschiebungen nach Syrien

Laut Angaben der Bundesregierung waren im August 2025 rund 10.700 Syrer*innen in Deutschland ausreisepflichtig. 9.780 von ihnen haben eine Duldung.QuelleBundesregierung (2025), Regierungspressekonferenz vom 3. November 2025 LINK

Die Situation in Syrien wird nach der Machtübernahme durch die islamistische HTS-Miliz im Dezember 2024 von Deutschland neu evaluiert. Seit 2012 gab es aus Deutschland keine Abschiebungen nach Syrien. Zum einen pflegte die Bundesregierung keine Beziehung zum (inzwischen gestürzten) Regime von Präsident Baschar Al-Assad. Zum anderen bestätigten zahlreiche internationale Berichte zur Sicherheitslage im Land, dass die Lebenssituation und Menschenrechtslage dramatisch sind. Die Lage gilt weiterhin als unsicher – insbesondere für schutzbedürftige Menschen wie etwa Frauen und Kinder. In verschiedenen Regionen brachen zudem immer wieder Konflikte zwischen rivalisierenden Gruppen aus.QuelleEUAA (2025), Interim Guidance: Syria (June 2025), LINK; Wissenschaftliche Dienste des Bundestags (2024), Die Ausweisung von straffällig gewordenen Flüchtlingen nach Afghanistan und Syrien im Lichte des Völkerrechts, Seite 8 ff LINK, Syrian Network for Human Rights (2024), Most Notable Human Rights Violations in Syria in March 2024 LINK