Rückkehrer nach Syrien
Im Dezember 2024 hat die islamistische HTS-Miliz das Regime von Präsidenten Baschar Al-Assad gestürzt. Seitdem ist eine Übergangsregierung im Amt. Diese hat allerdings noch nicht die Kontrolle über das gesamte Staatsgebiet errungen.
Nach dem Machtwechsel haben viele Kriegsflüchtlinge beschlossen, nach Syrien zurückzukehren. Seit November 2024 sind laut Angabendes UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR rund eine Million Syrer*innen aus dem Ausland nach Syrien zurückgekehrt . Rund 510.000 Menschenkamen aus der Türkei, etwa 270.000 aus dem Libanonund 157.000 aus Jordanien(Stand: September 2025). Laut einer Befragungdes UNHCR wollen rund 18 Prozent der syrischen Geflüchteten, die in den Nachbarländern leben, bis August 2026 nach Syrien zurückkehren. 1,8 Millionen "Binnenflüchtlinge" (internally displaced persons) konnten zudem innerhalb von Syrien an ihre Herkunftsorte zurückkehren.
Seit Januar 2025 können syrische Staatsbürger*innen in Deutschland im Rahmen des Bund-Länder-Programms REAG/GARP nach Syrien zurückkehren. Nach Angaben des Innenministeriums auf Anfrage des Mediendienstes sind zum Stichtag 31.10.2025 rund 2.900 Ausreisen über das Programm erfolgt. Das Programm deckt Reisekosten, eine Reisebeihilfe (200 Euro für Erwachsene, 100 Euro für Minderjährige) und finanzielle Starthilfe (1.000 EUR pro Person, maximal 4.000 EUR pro Familie) sowie gegebenenfalls medizinische Kosten.
Freiwillige Ausreisen nach Syrien können seit 2017 auch durch die zuständigen Stellen der Ländergefördert werden. Zwischen Dezember 2024 und Ende Oktober 2025 gab es darüber 346 freiwillige Ausreisen.
Laut Angaben des Ausländerzentralregisters sind zwischen Januar und November 2025 rund 6.500 syrische Staatsbürger*innen freiwillig aus Deutschland ausgereist.
Wie viele Syrer zurückkehren wollen , ist schwer zu beantworten. Die letzte Befragung dazu fand vor dem Sturz des Assad-Regimes statt: Damals gaben 94 Prozent der syrischen Geflüchteten an, dauerhaft in Deutschland bleiben zu wollen. Befragt wurden die zwischen 2013 und 2019 eingereisten, in Syrien geborenen Syrerinnen und Syrer.
Ausreisepflichtige und Abschiebungen nach Syrien
Laut Angaben der Bundesregierung waren im August 2025 rund 10.700 Syrer*innen in Deutschland ausreisepflichtig. 9.780 von ihnen haben eine Duldung.
Zwischen 2012 und 2025 gab es aus Deutschland keine Abschiebungen nach Syrien. Im Dezember 2025 wurde zum ersten Mal ein verurteilter Straftäter nach Syrien abgeschoben. Drei weitere Abschiebungen von Strafätern fanden im Januar 2026 statt.
Derzeit wird die Sicherheitslage in Syrien neu evaluiert. Zahlreiche internationale Berichte zur Sicherheitslage im Land bestätigen, dass die Lebenssituation und Menschenrechtslage dramatisch sind. Die Lage gilt weiterhin als unsicher – insbesondere für schutzbedürftige Menschen wie etwa Frauen und Kinder. In verschiedenen Regionen brachen zudem immer wieder Konflikte zwischen rivalisierenden Gruppen aus.