2024 ist die Zahl der Empänger*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zurückgegangen. Gleichzeitig sind die Bruttoausgaben leicht gestiegen. Diese unterschiedlichen Tendenzen lassen sich durch mehrere Faktoren erklären wie etwa schwankende Energiepreisen und unterschiedliche Erfassungszeitpunkte, vermutet das Statistische Bundesamt.
Rund 461.000 Personen empfingen Ende 2024 Asylbewerberleistungen – das sind rund 10 Prozent weniger Leistungsempfänger*innen als im Vorjahr. Die Bruttoausgaben beliefen sich auf rund 6,7 Milliarden Euro, etwa 6,6 Prozent mehr als 2023.Quelle
Die häufigsten Herkunftsländer waren die Türkei mit 16 Prozent der Leistungsberechtigten, Syrien (14 Prozent), Afghanistan (11 Prozent) und der Irak (7 Prozent). 5 Prozent stammen aus der Ukraine.Quelle
Rund 83 Prozent der Leistungsempfänger*innen beziehen "Grundleistungen" nach dem Asylbewerberleistungsgesetz seit weniger als drei Jahren. Anerkannte Flüchtlinge erhalten gegebenenfalls andere Sozialleistungen wie etwa Bürgergeld.Quelle
Die überwiegende Mehrheit der Leistungsempfänger*innen sind noch im Asylverfahren (ca. 70 Prozent). Geduldete und andere vollziehbar ausreisepflichtige Personen machen rund 16 Prozent der Leistungsempfänger*innen aus.Quelle
Die meisten Leistungsempfänger*innen leben in "dezentralen Unterbringungen" wie etwa Wohnungen (rund 43 Prozent) und Gemeinschaftsunterkünften (42 Prozent). 15 Prozent von ihnen leben in (Erst-)Aufnahemeinrichtungen.Quelle
Wie werden Asylbewerberleistungen berechnet?
Asylbewerber*innen erhalten ein "Bürgergeld mit Abzügen", also weniger als das Existenzminimum in Höhe des Bürgergelds. Zur Berechnung des Bürgergelds werden die monatlichen Durchschnitts-Ausgaben der ärmsten 15 Prozent der Bevölkerung erhoben ("Statistik-Modell"). Davon werden im zweiten Schritt zahlreiche "nicht notwendige Waren" gestrichen ("Warenkorb-Prinzip"). So kommt man auf die sogenannten Regelbedarfe – also ein Existenz-Minimum, das mit dem Bürgergeld abgesichert werden soll. Zum Beispiel erhalten Bürgergeld-Empfänger*innen kein Geld für Alkohol, Tabak, Haustiere oder Blumen, für Hotel-Übernachtungen, Anwaltskosten oder für Grabpflege.Quelle
Bei Asylbewerber*innen werden noch weitere Beträge abgezogen – besonders für Strom, Hausrat, Möbel oder Computer. Die Begründung: Viele lebten in Unterkünften, wodurch einige Kosten der übrigen Bevölkerung wegfielen. Darüber hinaus erhalten sie kein Geld zum Beispiel für Musik- oder Sportkurse. Forscher kritisieren, dass nicht transparent sei, warum Beträge gekürzt würden. Und auch das Bundesverfassungsgericht hat das in einer Entscheidung von 2012 grundlegend kritisiert.Quelle
Wenn alleinstehende Asylbewerber*innen in Gemeinschaftsunterkünften leben, bekommen sie häufig dieselben Leistungen wie Paare. Faktisch bedeutet das eine Kürzung um zehn Prozent. Viele Kommunen behalten diese Kürzung bei, obwohl sie 2022 für verfassungswidrig erklärt wurde.Quelle