Wie viele Personen beziehen Asylbewerberleistungen?

Wer im Asylverfahren ist, bekommt Asylbewerberleistungen. Seit weniger Asylsuchende nach Deutschland kommen, geht die Zahl der Empfänger von Asylleistungen zurück. 2024 waren es rund 460.000 Personen. Die wichtigsten Zahlen im Überblick.

2024 ist die Zahl der Empänger*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zurückgegangen. Gleichzeitig sind die Bruttoausgaben leicht gestiegen. Diese unterschiedlichen Tendenzen lassen sich durch mehrere Faktoren erklären wie etwa schwankende Energiepreisen und unterschiedliche Erfassungszeitpunkte, vermutet das Statistische Bundesamt.

Rund 461.000 Personen empfingen Ende 2024 Asylbewerberleistungen – das sind rund 10 Prozent weniger Leistungsempfänger*innen als im Vorjahr. Die Bruttoausgaben beliefen sich auf rund 6,7 Milliarden Euro, etwa 6,6 Prozent mehr als 2023.QuelleStatistisches Bundesamt (2025): Regelleistungen insgesamt nach Bundesländern und Veränderung zum Vorjahr am 31.12.2024, LINK; Statistisches Bundesamt (2025): Bruttoausgaben, Einnahmen und Netto­ausgaben nach dem Asylbewerber­leistungs­gesetz Deutschland insgesamt im Laufe des Berichtsjahres LINK

Die häufigsten Herkunftsländer waren die Türkei mit 16 Prozent der Leistungsberechtigten, Syrien (14 Prozent), Afghanistan (11 Prozent) und der Irak (7 Prozent). 5 Prozent stammen aus der Ukraine.QuelleStatistisches Bundesamt (2025) Pressemitteilung 10.09.2025 Asylbewerberleistungen 2024: Zahl der Leistungsbeziehenden um 10 % gesunken LINK

Rund 83 Prozent der Leistungsempfänger*innen beziehen "Grundleistungen" nach dem Asylbewerberleistungsgesetz seit weniger als drei JahrenNach dieser Zeit empfangen sie "Hilfe zum Lebensunterhalt" analog zu Sozialleistungen nach SGB XII LINK. Anerkannte Flüchtlinge erhalten gegebenenfalls andere Sozialleistungen wie etwa Bürgergeld.QuelleStatistisches Bundesamt (2025): Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach Altersgruppen, Dauer der Leistungsgewährung und Geschlecht in Deutschland insgesamt am 31.12.2024., LINK

Die überwiegende Mehrheit der Leistungsempfänger*innenHier: nur Regellesitungen sind noch im Asylverfahren (ca. 70 Prozent). Geduldete und andere vollziehbar ausreisepflichtige Personen machen rund 16 Prozent der Leistungsempfänger*innen aus.QuelleStatitisches Bundesamt (2025), Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Deutschland  insgesamt und nach aufenthaltsrechtlichem Status im Zeitvergleich LINK

Die meisten Leistungsempfänger*innen leben in "dezentralen Unterbringungen" wie etwa Wohnungen (rund 43 Prozent) und Gemeinschaftsunterkünften (42 Prozent). 15 Prozent von ihnen leben in (Erst-)Aufnahemeinrichtungen.QuelleStatistisches Bundesamt (2025): Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach Bundesländern und Art der Unterbringung in Deutschland insgesamt am 31.12.2024 LINK

Wie werden Asylbewerberleistungen berechnet?
Asylbewerber*innen erhalten ein "Bürgergeld mit Abzügen", also weniger als das Existenzminimum in Höhe des Bürgergelds. Zur Berechnung des Bürgergelds werden die monatlichen Durchschnitts-Ausgaben der ärmsten 15 Prozent der Bevölkerung erhoben ("Statistik-Modell"). Davon werden im zweiten Schritt zahlreiche "nicht notwendige Waren" gestrichen ("Warenkorb-Prinzip"). So kommt man auf die sogenannten RegelbedarfeBundesarbeitsministerium: FAQ Regelbedarfsermittlung, Link – also ein Existenz-Minimum, das mit dem Bürgergeld abgesichert werden soll. Zum Beispiel erhalten Bürgergeld-Empfänger*innen kein Geld für Alkohol, Tabak, Haustiere oder Blumen, für Hotel-Übernachtungen, Anwaltskosten oder für Grabpflege.QuellePro Asyl (2022): Broschüre zum Asylbewerberleistungsgesetz, Seite 14Seite 85 und Seite 89
Bei Asylbewerber*innen werden noch weitere Beträge abgezogen – besonders für Strom, Hausrat, Möbel oder Computer. Die Begründung: Viele lebten in Unterkünften, wodurch einige Kosten der übrigen Bevölkerung wegfielen. Darüber hinaus erhalten sie kein Geld zum Beispiel für Musik- oder Sportkurse. Forscher kritisieren, dass nicht transparent sei, warum Beträge gekürzt würden. Und auch das Bundesverfassungsgericht hat das in einer Entscheidung von 2012 grundlegend kritisiert.QuelleInstitut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) (2022): Stellungnahme zum Verfahren am Bundesverfassungsgericht, Seite 7
Wenn alleinstehende Asylbewerber*innen in Gemeinschaftsunterkünften leben, bekommen sie häufig dieselben Leistungen wie Paare. Faktisch bedeutet das eine Kürzung um zehn Prozent. Viele Kommunen behalten diese Kürzung bei, obwohl sie 2022 für verfassungswidrig erklärt wurde.QuelleTagesschau(2022):"Kürzungen für Asylbewerber verfassungswidrig", Link