Schutzquote 2026
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat im Januar 2026 über 25.191 Asylanträge entschieden. 9.640 Personen wurde Schutz zugesprochen. Das ergibt eine Schutzquote von 38,3 Prozent.
Von den Personen, die Schutz bekommen haben, erhielten:
- 7.919 Menschen Flüchtlingschutz nach § 3 Asylverfahrensgesetz,
- 572 Menschen Asyl nach Artikel 16a des Grundgesetzes,
- 515 Menschen subsidiären Schutz,
- 634 Menschen ein Abschiebeverbot aufgrund des EU-Rechts oder internationaler Abkommen.
Schutzquote 2025
2025 hat das BAMF über 310.930 Asylanträge entschieden und 87.394 Personen Schutz zugesprochen – mit einer Schutzquote von 28,1 Prozent. 66.035 Menschen haben Flüchtlingsschutz nach § 3 Asylverfahrensgesetz erhalten, 4.124 Menschen Asyl nach Artikel 16a des Grundgesetzes, 5.130 Menschen subsidiären Schutz und 12.105 Menschen ein Abschiebeverbot aufgrund des EU-Rechts oder internationaler Abkommen.
Bereinigte Schutzquote
Die Gesamtschutzquote gibt keine Auskunft darüber, wie viele Asylbewerber tatsächlich schutzbedürftig sind. Denn viele Anträge werden "formell" entschieden, also ohne inhaltliche Prüfung. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Asylantrag zurückgezogen wurde oder ein anderes EU-Land zuständig ist. Zieht man von den bearbeiteten Fällen die "formellen Entscheidungen ab, kommt man für das Gesamtjahr 2025 auf eine "bereinigte" Schutzquote von etwa 38 Prozent.
Unterschiedliche Schutzquoten
Obwohl Asylbescheide auf Bundesebene vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erlassen werden, gibt es Unterschiede zwischen den Schutzquoten in den einzelnen Bundesländern und in einzelnen BAMF-Außenstellen. So lag im ersten Halbjahr 2025 die Schutzquote für afghanische Asylsuchende bei vergleichbaren Fallzahlen in Braunschweig bei mehr als 80 Prozent, in Leipzig bei 35 Prozent und in Lebach (Saarland) bei 27 Prozent.
Das BAMF erklärt die Diskrepanzen zum Teil dadurch, dass Asylanträge ungleichmäßig unter den Bundesländern verteilt sind. Eine Untersuchung der Universität Konstanz führt die Unterschiede hingegen auf Diskriminierung sowie auf die bürokratische Überlastung der Behörden zurück.