Schutzquote 2026
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat zwischen Januar und Februar 2026 über 49.522 Asylanträge entschieden. 18.628 Personen wurde Schutz zugesprochen. Das ergibt eine Schutzquote von 37,6 Prozent.
Von den Personen, die Schutz bekommen haben, erhielten:
- 14.693 Menschen Flüchtlingschutz nach § 3 Asylverfahrensgesetz,
- 1.146 Menschen Asyl nach Artikel 16a des Grundgesetzes,
- 1.092 Menschen subsidiären Schutz,
- 1.697 Menschen ein Abschiebeverbot aufgrund des EU-Rechts oder internationaler Abkommen.
Bereinigte Schutzquote
Die Gesamtschutzquote gibt keine Auskunft darüber, wie viele Asylbewerber tatsächlich schutzbedürftig sind. Denn viele Anträge werden "formell" entschieden, also ohne inhaltliche Prüfung. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Asylantrag zurückgezogen wurde oder ein anderes EU-Land zuständig ist. Zieht man von den bearbeiteten Fällen die “formellen” Entscheidungen ab, kommt man für Januar-Februar 2026 auf eine "bereinigte" Schutzquote von etwa 46 Prozent.
Schutzquote 2025
2025 hat das BAMF über 310.930 Asylanträge entschieden und 87.394 Personen Schutz zugesprochen – mit einer Schutzquote von 28,1 Prozent. Davon erhielten
- 66.035 Menschen haben Flüchtlingsschutz nach § 3 Asylverfahrensgesetz,
- 4.124 Menschen Asyl nach Artikel 16a des Grundgesetzes,
- 5.130 Menschen subsidiären Schutz,
- 12.105 Menschen ein Abschiebeverbot aufgrund des EU-Rechts oder internationaler Abkommen.
Unterschiedliche Schutzquoten
Obwohl Asylbescheide auf Bundesebene vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erlassen werden, gibt es Unterschiede zwischen den Schutzquoten in den einzelnen Bundesländern und in einzelnen BAMF-Außenstellen. So lag im ersten Halbjahr 2025 die Schutzquote für afghanische Asylsuchende bei vergleichbaren Fallzahlen in Braunschweig bei mehr als 80 Prozent, in Leipzig bei 35 Prozent und in Lebach (Saarland) bei 27 Prozent.
Das BAMF erklärt die Diskrepanzen zum Teil dadurch, dass Asylanträge ungleichmäßig unter den Bundesländern verteilt sind. Eine Untersuchung der Universität Konstanz führt die Unterschiede hingegen auf Diskriminierung sowie auf die bürokratische Überlastung der Behörden zurück.