Schutzquote 2025
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat 2025 über 310.930 Asylanträge entschieden. 87.394 Personen wurde Schutz zugesprochen. Das ergibt eine Schutzquote von 28,1 Prozent. Der starke Rückgang der Schutzquote im Vergleich zum Vorjahr (44,4 Prozent) lässt sich dadurch erklären, dass viele Asylanträge von syrischen Asylbewerber*innen aufgrund der neuen politischen Lage nach dem Sturz des Assad-Regimes abgelehnt wurden.
Von ihnen erhielten:
- 66.035 Menschen Flüchtlingschutz nach § 3 Asylverfahrensgesetz,
- 4.124 Menschen Asyl nach Artikel 16a des Grundgesetzes,
- 5.130 Menschen subsidiären Schutz,
- 12.105 Menschen ein Abschiebeverbot aufgrund des EU-Rechts oder internationaler Abkommen.
Schutzquote 2024
2024 hat das BAMF über 301.350 Asylanträge entschieden und 133.710 Personen Schutz zugesprochen – mit einer Schutzquote von 44,4 Prozent. 35.831 Menschen haben Flüchtlingsschutz nach § 3 Asylverfahrensgesetz erhalten, 1.964 Menschen Asyl nach Artikel 16a des Grundgesetzes, 75.092 Menschen subsidiären Schutz und 20.823 Menschen ein Abschiebeverbot aufgrund des EU-Rechts oder internationaler Abkommen.
Bereinigte Schutzquote
Die Gesamtschutzquote gibt keine Auskunft darüber, wie viele Asylbewerber tatsächlich schutzbedürftig sind. Denn viele Anträge werden "formell" entschieden, also ohne inhaltliche Prüfung. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Asylantrag zurückgezogen wurde oder ein anderes EU-Land zuständig ist. Zieht man von den bearbeiteten Fällen die "formellen Entscheidungen ab, kommt man für 2025 auf eine "bereinigte" Schutzquote von etwa 38 Prozent.
Unterschiedliche Schutzquoten
Obwohl Asylbescheide auf Bundesebene vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erlassen werden, gibt es Unterschiede zwischen den Schutzquoten in den einzelnen Bundesländern und in einzelnen BAMF-Außenstellen. So lag im ersten Halbjahr 2025 die Schutzquote für afghanische Asylsuchende bei vergleichbaren Fallzahlen in Braunschweig bei mehr als 80 Prozent, in Leipzig bei 35 Prozent und in Lebach (Saarland) bei 27 Prozent.
Das BAMF erklärt die Diskrepanzen zum Teil dadurch, dass Asylanträge ungleichmäßig unter den Bundesländern verteilt sind. Eine Untersuchung der Universität Konstanz führt die Unterschiede hingegen auf Diskriminierung sowie auf die bürokratische Überlastung der Behörden zurück.