2025
Über 262.295 Asylanträge hat das BAMF zwischen Januar und Oktober 2025 entschieden. 66.615 Personen wurde Schutz zugesprochen. Das ergibt eine Schutzquote von 25,4 Prozent. Der starke Rückgang der Schutzquote im Vergleich zum Vorjahar lässt sich dadurch erklären, dass viele Asylanträge von syrischen Asylbewerber*innen aufgrund der neuen politischen Lage nach dem Sturz des Assad-Regimes abgelehnt wurden.Quelle
Von ihnen erhielten:
- 48.035 Menschen "Flüchtlingsschutz" nach § 3 Asylverfahrensgesetz,
- 3.203 Menschen "Asyl" nach Artikel 16a des Grundgesetzes,
- 4.329 Menschen subsidiären Schutz,
- 11.048 Menschen ein Abschiebeverbot aufgrund des EU-Rechts oder internationaler Abkommen.
2024
2024 hat das BAMF über 301.350 Asylanträge entschieden und 133.710 Personen Schutz zugesprochen – mit einer Gesamtschutzquote von 44,4Prozent. 35.831 Menschen haben "Flüchtlingsschutz" nach § 3 Asylverfahrensgesetz erhalten, 1.964 Menschen "Asyl" nach Artikel 16a des Grundgesetzes, 75.092 Menschen subsidiären Schutz und 20.823 Menschen ein Abschiebeverbot aufgrund des EU-Rechts oder internationaler Abkommen.Quelle
Bereinigte Schutzquote
Die Gesamtschutzquote gibt keine Auskunft darüber, wie viele Asylbewerber tatsächlich schutzbedürftig sind. Denn viele Anträge werden "formell" entschieden, also ohne inhaltliche Prüfung. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Asylantrag zurückgezogen wurde oder ein anderes EU-Land zuständig ist. Zieht man von den bearbeiteten Fällen die "formellen Entscheidungen" ab, kommt man für die Zeit zwischen Januar und Oktober 2025 auf eine "bereinigte" Schutzquote von etwa 35 Prozent.Quelle
Unterschiedliche Schutzquoten
Obwohl Asylbescheide auf Bundesebene vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erlassen werden, gibt es beachtliche Unterschiede zwischen den Schutzquoten in den einzelnen Bundesländern und in einzelnen BAMF-Außenstellen. So lag im ersten Halbjahr 2025 die Schutzquote für afghanische Asylsuchende bei vergleichbaren Fallzahlen in Braunschweig bei mehr als 80 Prozent – in Leipzig bei 35 Prozent und in Lebach (Saarland) bei 27 Prozent.Quelle
Das BAMF erklärt die Diskrepanzen zum Teil dadurch, dass Asylanträge ungleichmäßig unter den Bundesländern verteilt sind. Eine Untersuchung der Universität Konstanz führt die Unterschiede hingegen auf Diskriminierung sowie auf die bürokratische Überlastung der Behörden zurück.Quelle