Wie viele Asylbescheide werden widerrufen?

Das BAMF prüft regelmäßig, ob Geflüchtete ihren Schutzstatus behalten dürfen. Ein Widerruf kann etwa bei veränderten Bedingungen im Herkunftsland oder bei Falschangaben im Asylverfahren erfolgen.

Drei Jahre nach einem positiven Asylbescheid prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der Regel, ob der Asyl- oder Flüchtlingsstatus einer Person widerrufen wird.

  • Widerrufen wird der Flüchtlingsstatus, wenn sich die Lage im Herkunftsland der Geflüchteten verbessert hat. Zudem kann es auch anlassbezogene Widerrufsverfahren geben. So kann die Reise eines Geflüchteten in sein Herkunftsland Grund für ein Widerrufsverfahren sein.
  • Zurückgenommen wird der Status hingegen, wenn das BAMF feststellt, dass Schutzsuchende falsche Angaben im Asylverfahren gemacht haben.Rechtliche GrundlageAsylgesetz §73

Der Widerruf oder die Rücknahme des Schutzstatus führen jedoch nicht zwingend dazu, dass die Person Deutschland umgehend verlassen muss.

Die Zahlen

Zwischen Januar und Oktober 2025 wurden 21.027 Widerrufsverfahren eingeleitet. Über 39.586 Verfahren hat das BAMF entschieden: In etwa 6 Prozent der Fälle wurde der Flüchtlingsstatus widerrufen oder zurückgenommen.QuelleAktuelle Zahlen zu Asyl 10/2025 Seite 14 LINK

2024 gab es 17.578 Widerrufsverfahren und rund 52.600 Entscheidungen: In etwa 3,5 Prozent der Fälle wurde der Flüchtlingsstatus widerrufen (etwa, weil sich die Situation im Herkunftsland geändert hat), in 0,7 Prozent zurückgenommen – zum Beispiel weil die Person Falschangaben im Asylverfahren gemacht hat. Rücknahmen sind sehr selten (s. Grafik).QuelleBAMF (2025), Aktuelle Zahlen zu Asyl 12/2024, Seite 14, Bundestagsdrucksache 20/15142, Seite 6 LINK