Drei Jahre nach einem positiven Asylbescheid prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der Regel, ob der Asyl- oder Flüchtlingsstatus einer Person widerrufen wird.
- Widerrufen wird der Flüchtlingsstatus, wenn sich die Lage im Herkunftsland der Geflüchteten verbessert hat. Zudem kann es auch anlassbezogene Widerrufsverfahren geben. So kann die Reise eines Geflüchteten in sein Herkunftsland Grund für ein Widerrufsverfahren sein.
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Zurückgenommen wird der Status hingegen, wenn das BAMF feststellt, dass Schutzsuchende falsche Angaben im Asylverfahren gemacht haben.
Der Widerruf oder die Rücknahme des Schutzstatus führen jedoch nicht zwingend dazu, dass die Person Deutschland umgehend verlassen muss.
Die Zahlen
2025 wurden 24.660 Widerrufsverfahren eingeleitet. Über 44.272 Verfahren hat das BAMF entschieden: In etwa 7 Prozent der Fälle wurde der Flüchtlingsstatus widerrufen oder zurückgenommen.
2024 gab es 17.578 Widerrufsverfahren und rund 52.600 Entscheidungen: In etwa 3,5 Prozent der Fälle wurde der Flüchtlingsstatus widerrufen, in 0,7 Prozent zurückgenommen. Rücknahmen sind selten (s. Grafik).