Grenzkontrollen
Im Mai 2025 hat das Bundesinnenministerium Grenzkontrollen an allen Landesgrenzen verstärkt und eine Weisung erlassen, nach der Schutzsuchenden die Einreise in die Bundesrepublik über die Landesgrenzen verwehrt werden kann – ausgenommen sind nur "erkennbar vulnerable" Personen wie etwa schwangere Frauen, unbegleitete Kinder und Kranke.
Vorübergehende Grenzkontrollen an den Grenzen zu Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Belgien und Dänemark wurden schon im September 2024 eingeführt. Kontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz finden seit Oktober 2023 statt. An der deutsch-österreichischen Grenze gibt es seit 2015 Kontrollen (mit Unterbrechungen). Damit finden an allen Landesgrenzen Kontrollen statt. Laut Schengener Grenzkodex sind derartige Kontrollen nur für begrenzte Zeit möglich.
Zurückweisungen an den Grenzen
2025 wurden nach Angaben der Bundespolizei rund 41.500 Personen an den Grenzen zurückgewiesen (ca. 6,8 Prozent weniger als im Vorjahr) – davon etwa 24.400 Personen seit Mai 2025 (Einführung der verstärkten Grenzkontrollen). Die 5 häufigsten Nationalitäten waren ukrainisch, türkisch, afghanisch, algerisch und syrisch. Etwa 1.200 der zurückgewiesenen Personen waren Asylsuchende. 242 Personen wurde die Einreise aufgrund besonderer Vulnerabilität erlaubt.
2024 gab es rund 44.500 Zurückweisungen an den Grenzen – 28 Prozent mehr als im Vorjahr.
Asylbegehren an der Grenze: Seit Mai 2025 werden auch Personen, die ein Asylbegehren/Asylgesuch äußern, zurückgewiesen. Dennoch registriert die Bundespolizei weiterhin Asylgesuche im Grenzgebiet. Zwischen Januar und Oktober 2025 haben rund 7.500 Personen ein Asylgesuch geäußert. 2024 waren es rund 17.800 Personen; 2023 knapp 57.000.