Personen, die in Afghanistan als Ortskräfte für deutsche Behörden/Organisationen gearbeitet haben oder besonders gefährdet sind, haben seit August 2021 besondere "Aufnahmezusagen" nach §22 Aufenthaltsgesetz erhalten. Sie können nach Deutschland einreisen und müssen keinen Asylantrag stellen, sondern erhalten eine Aufenthaltserlaubnis zunächst für maximal drei Jahre.
24.777 Personen haben zwischen August 2021 und März 2025 im Rahmen des "Ortskräfteverfahrens" eine Aufnahmezusage bekommen; 20.806 Personen sind eingereist. Im Rahmen der "Menschenrechtsliste" für besonders schutzbedürftige Personen haben weitere 18.080 Personen eine "Aufnahmeerklärung" bekommen, von denen 14.075 Personen nach Deutschland eingereist sind (Stand: 07.03.2025).Quelle
Mit Stand 10. Oktober 2025 befinden sich insgesamt 1.901 afghanische Staats-
angehörige mit Aufnahmezusage in Pakistan. Von ihnen sind 219 Personen Ortskräfte oder Angehörige von Ortskräften, 60 Personen sind Teil der "Menschenrechtsliste" (darunter auch einige Ortskräfte), 595 Personen haben eine Aufnahmezusage im Rahmen des "Überbrückungsprogramms" und 1.027 im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms. Im April 2025 hat die Bundesregierung alle Aufnahmeprogramme gestoppt; mehrere Afghan*innen, die bereits eine Aufnahmezusage bekommen haben, haben gegen den Aufnahmestopp geklagt. Im Juli 2025 hat das Verwaltungsgericht Berlin entscheiden, dass Afghan*innen mit einer Aufnahmezusage die Einreise erlaubt werden muss.Quelle