2025 gab es mehr Abschiebungen als im Vorjahr
Abschiebungen: 2025 gab es 22.787 Abschiebungen – das sind rund 13 Prozent mehr im Vergleich zum Vorjahr. Zu den Abschiebungen zählen auch 5.377 Überstellungen im Rahmen der Dublin-III-Verordnung. Die häufigsten Abschiebungen erfolgten in die Türkei (2.297), nach Georgien (1.690) und nach Spanien als Dublin-Überstellungen (1.162). 21 Prozent der abgeschobenen Personen waren Frauen. 16 Prozent waren Minderjährige.
Freiwillige Ausreisen: Im selben Zeitraum sind rund 36.200 Personen freiwillig mit einer Grenzübertrittsbescheinigung aus Deutschland ausgereist. Von ihnen kamen rund 8.300 Personen aus der Türkei, 4.400 aus Syrien, 1.800 aus Albanien und 1.700 aus der Russischen Föderation. Im selben Zeitraum haben circa 16.600 Personen Deutschland über das Bund-Länder-Förderprogramm REAG/GARP freiwillig verlassen – rund 4.400 Personen aus der Türkei, 3.700 Personen aus Syrien, und 1.300 aus der Russischen Föderation.
2024 wurden gut 20.000 Personen abgeschoben
Abschiebungen: Im Gesamtjahr 2024 gab es 20.084 Abschiebungen – rund 22 Prozent mehr als im Vorjahr. Überstellt nach der Dublin-III-Verordnung wurden 5.827 Personen. Besonders viele Personen wurden in folgende Länder abgeschoben: Georgien (1.854 Personen), Nordmazedonien (1.396), Türkei (1.087), Albanien (1.074) und Serbien (1.031). 4.504 abgeschobene Personen waren Frauen, 3.687 waren Minderjährige.
Freiwillige Ausreisen: Im selben Zeitraum haben 10.225 Personen Deutschland mit einer REAG-GARP-Förderung freiwillig verlassen – insbesondere in die Türkei (3.276 Personen), Georgien (1.461) und nach Russland (809). Etwa 10.200 Personen sind mittels Förderprogramme der Länder ausgereist.
Insgesamt haben 2024 etwa 24.800 abgelehnte Asylbewerber*innen Deutschland verlassen – vor allem aus Georgien (4.300 Personen), Nordmazedonien (3.200) und der Türkei (2.900). 2024 gab es rund 33.400 freiwillige Ausreisen von ausreisepflichtigen Personen mit einer "Grenzübertrittsbescheinigung" (ca. 11 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum).
Wie viele Menschen werden an den Grenzen abgewiesen?
Wenn Ausländer*innen "von außen" die Grenze der Bundesrepublik überschreiten wollen und dies von den Grenzbehörden verhindert wird, spricht man von einer "Zurückweisung". Eine "Zurückschiebung" findet hingegen statt, wenn Ausländer*innen bereits unerlaubt die Grenze überschritten haben.
2025 wurden nach Angaben der Bundespolizei rund 41.500 Personen an den Grenzen zurückgewiesen oder zurückgeschoben – davon etwa 24.400 Personen seit Mai 2025 (Einführung der verstärkten Grenzkontrollen). Etwa 1.200 von ihnen waren Asylsuchende. 242 Personen wurde die Einreise aufgrund besonderer Vulnerabilität erlaubt.
2024 hat die Bundespolizei etwa 44.500 Personen an den Grenzen zurückgewiesen – 28 Prozent mehr als im Vorjahr. Etwa 2.150 Personen wurden im gesamten Jahr 2024 zurückgeschoben.