2025 gab es mehr Abschiebungen als im Vorjahr
Abschiebungen: Zwischen Januar und November 2025 gab es 21.311 Abschiebungen – das sind rund 16 Prozent mehr Abschiebungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Zu den Abschiebungen zählen auch 5.112 Überstellungen im Rahmen der Dublin-III-Verordnung. Die häufigsten Abschiebungen erfolgten in die Türkei (2.118), nach Georgien (1.581) und nach Spanien als Dublin-Überstellungen (1.085).
Freiwillige Ausreisen: Im selben Zeitraum sind rund 30.400 Personen freiwillig mit einer Grenzübertrittsbescheinigung aus Deutschland ausgereist. Von ihnen kamen rund 7.100 Personen aus der Türkei, 3.500 aus Syrien, 1.600 aus Albanien und 1.500 aus der Russischen Föderation. Im selben Zeitraum haben ca. 16.600 Personen Deutschland über das Bund-Länder-Förderprogramm REAG/GARP freiwillig verlassen.
2024 wurden gut 20.000 Personen abgeschoben
Abschiebungen: Im Gesamtjahr 2024 gab es 20.084 Abschiebungen – rund 22 Prozent mehr als im Vorjahr. Überstellt nach der Dublin-III-Verordnung wurden 5.827 Personen. Besonders viele Personen wurden in folgende Länder abgeschoben: Georgien (1.854 Personen), Nordmazedonien (1.396), Türkei (1.087), Albanien (1.074) und Serbien (1.031). 4.504 abgeschobene Personen waren Frauen, 3.687 waren Minderjährige.
Freiwillige Ausreisen: Im selben Zeitraum haben 10.225 Personen Deutschland mit einer REAG-GARP-Förderung freiwillig verlassen – insbesondere in die Türkei (3.276 Personen), Georgien (1.461) und nach Russland (809). Etwa 10.200 Personen sind mittels Förderprogramme der Länder ausgereist.
Insgesamt haben 2024 etwa 24.800 abgelehnte Asylbewerber*innen Deutschland verlassen – vor allem aus Georgien (4.300 Personen), Nordmazedonien (3.200) und der Türkei (2.900). 2024 gab es rund 33.400 freiwillige Ausreisen von ausreisepflichtigen Personen mit einer "Grenzübertrittsbescheinigung" (ca. 11 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum).
Wie viele Menschen werden an den Grenzen abgewiesen?
Wenn Ausländer*innen "von außen" die Grenze der Bundesrepublik überschreiten wollen und dies von den Grenzbehörden verhindert wird, spricht man von einer "Zurückweisung". Eine "Zurückschiebung" findet hingegen statt, wenn Ausländer*innen bereits unerlaubt die Grenze überschritten haben.
Im ersten Halbjahr 2025 wurden nach Angaben der Bundespolizei rund 19.600 Personen an den Grenzen zurückgewiesen oder zurückgeschoben – davon etwa 7.100 Personen seit Mai 2025 (Einführung der verstärkten Grenzkontrollen). 285 von ihnen waren Asylsuchende. 79 Personen wurde die Einreise aufgrund besonderer Vulnerabilität erlaubt.
2024 hat die Bundespolizei etwa 44.500 Personenan den Grenzen zurückgewiesen – 28 Prozent mehr als im Vorjahr. Etwa 2.150 Personenwurden im gesamten Jahr 2024 zurückgeschoben.
Im Gesamtjahr 2023 gab es 34.860 Zurückweisungenan den Grenzen. 4.776 Personen wurden zurückgeschoben.