Wie viele Abschiebungen gibt es in der EU?

EU-Staaten sprechen jedes Jahr hunderttausende Ausreiseaufforderungen aus – doch nur ein Teil der Betroffenen verlässt die Union wirklich.

Es liegen keine genauen Daten zu Personen vor, die in der Europäischen Unionausreisepflichtig sind. Einer SchätzungMIRREM (2024), The Irregular Migrant
Population of Europe, Seite 3 LINK
des internationalen Forschungsprojekts "Mirrem" basierend auf 12 europäische Staaten (inkl. Großbritannien) zufolge könnten es zwischen 2,6 Millionen und 3,2 Millionen Personen sein. Statistisch erfasst sind viele davon nicht, sondern nur Personen, die zur Ausreise aufgefordert, festgenommen oder als "illegal anwesend befunden" werden (found to be illegally present).QuelleMIRREM (2024), The Irregular Migrant
Population of Europe, Seite 3 LINK, Eurostat (2025), Enforcement of Immigration Legislation (migr_eil), Reference Metadata LINK

Zwischen Januar und September 2024 wurden Eurostat zufolge in der EU rund 328.000 Ausreiseaufforderungen (order to leave) erlassen. Das sind fast genauso viele wie im Vorjahreszeitraum. Die meisten Ausreiseaufforderungen gab es in Frankreich (ca. 96.400), Deutschland (41.900), Spanien (32.400), und Italien (20.500). Diese betrafen vor allem Personen aus Algerien (26.300), Marokko (23.500), der Türkei (19.000) und Syrien (18.400).QuelleEurostat (2025), Zur Ausreise aufgeforderte Drittstaatenangehörige nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht - Vierteljährliche Daten (gerundet) (migr_eiord1) LINK

Ausgereist nach einer Ausreiseaufforderung (return following an order to leave) sind laut Eurostat zwischen Januar und September 2024 rund 78.300 Drittstaatsangehörige. Das sind rund 27 Prozent mehr Ausreisen als im Vorjahreszeitraum. In etwa der Hälfte der Fälle wurde die Person abgeschoben (assisted forced return). Die meisten Ausreisen wurden in folgenden Ländern registriert: Frankreich (ca. 11.000), Deutschland (9.000), Spanien (7.500) und Schweden (7.300). Überstellungen im Rahmen der Dublin-III-Verordnung sind dabei nicht berücksichtigtEurostat (2025), Enforcement of Immigration Legislation (migr_eil), Reference Metadata LINK. Die meisten ausgereisten Personen kamen aus Georgien (ca. 8.100 Personen), Albanien (5.800 Personen), der Türkei (5.300) und Kolumbien (3.900).QuelleEurostat (2025), Nach Ausweisung zurückgekehrte Drittstaatenangehörige nach Staatsangehörigkeit, Zielland, Alter und Geschlecht - Vierteljährliche Daten (gerundet) (migr_eirtn1) LINK

Genaue Daten für Deutschland gibt es hier. Die weichen von den Eurostat-Daten ab, vor allem da diese keine Dublin-Überstellungen enthalten.

Abschiebungen aus der Europäischen Union sollen nach EU-RechtEU-Rückführungsrichtlinie, Artikel 1 LINK im Einklang mit den Grundrechten und den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschafts- und des Völkerrechts erfolgen. Die Rückführungsrichtlinie bestimmt zudem, dass die Mitgliedstaaten für das Monitoring der Rückführungen zuständig sind. Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) veröffentlich jährlich einen BerichtFRA (2025), Forced Return Monitoring Systems 2024 LINK über das Monitoring-System und potentielle Menschenrechtsverletzungen bei Abschiebungen.