Es liegen keine genauen Daten zu Personen vor, die in der Europäischen Union ausreisepflichtig sind. Einer Schätzung des internationalen Forschungsprojekts "Mirrem" basierend auf 12 europäische Staaten (inkl. Großbritannien) zufolge könnten es zwischen 2,6 Millionen und 3,2 Millionen Personen sein. Statistisch erfasst sind viele davon nicht, sondern nur Personen, die zur Ausreise aufgefordert, festgenommen oder als "illegal anwesend befunden" werden (found to be illegally present).Quelle
Im Jahr 2024 wurden Eurostat zufolge in der EU rund 452.600 Ausreiseaufforderungen (order to leave) erlassen. Das sind 7,5 Prozent weniger als im Vorjahr. Die meisten Ausreiseaufforderungen gab es in Frankreich (ca. 128.300), Deutschland (57.100), Spanien (51.000), und Griechenland (31.600). Diese betrafen vor allem Personen aus Algerien (37.400), Marokko (31.500), Syrien (27.100) und der Türkei (25.600).Quelle
Ausgereist nach einer Ausreiseaufforderung (return following an order to leave) sind laut Eurostat im Jahr 2024 rund 113.500 Drittstaatsangehörige. Das sind rund 20 Prozent mehr Ausreisen als im Vorjahreszeitraum. In etwa 44 prozent der Fälle wurde die Person abgeschoben (assisted forced return). Die meisten Ausreisen wurden in folgenden Ländern registriert: Deutschland (ca. 15.200), Frankreich (ca. 14.700), Schweden (10.200), Zypern (8.900) und Spanien (8.700). Überstellungen im Rahmen der Dublin-III-Verordnung sind dabei nicht berücksichtigt. Die meisten ausgereisten Personen kamen aus Georgien (ca. 8.700 Personen), der Türkei (6.600) und Albanien (6.000 Personen) – Stand: September 2024.Quelle
Genaue Daten für Deutschland gibt es hier. Die weichen von den Eurostat-Daten ab, vor allem da diese keine Dublin-Überstellungen enthalten.
Abschiebungen aus der Europäischen Union sollen nach EU-Recht im Einklang mit den Grundrechten und den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschafts- und des Völkerrechts erfolgen. Die Rückführungsrichtlinie bestimmt zudem, dass die Mitgliedstaaten für das Monitoring der Rückführungen zuständig sind. Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) veröffentlich jährlich einen Bericht über das Monitoring-System und potentielle Menschenrechtsverletzungen bei Abschiebungen.