Wie funktioniert die geförderte Rückkehr?

Es gibt mehrere Programme, die Flüchtlinge dabei unterstützen sollen, Deutschland zu verlassen und in ihr Heimatland zurückzukehren. Eine Übersicht.

Anerkannte Flüchtlinge, abgelehnte Asylbewerber sowie Asylbewerber, die vor Abschluss ihres Asylverfahrens Deutschland verlassen wollen, können unter anderem mit Unterstützung von Rückkehr- beziehungsweise Reintegrations-Programmen Deutschland verlassen. Dazu gehören:

  • REAG/GARP: Das Rückkehr-Programm der Internationalen Organisation für Migration (IOM) bietet Rückkehrenden unter anderem Reisebeihilfe bis maximal 200 Euro, die Erstattung medizinischer Kosten und eine "Starthilfe" bis zu 4.000 Euro pro Familie an. Menschen, die kein Visum benötigen, um nach Deutschland einzureisen – wie etwa aus dem West-Balkan, Georgien und der Ukraine – bekommen nur verminderte Reisebeihilfe und sind aus dem "Starthilfe"-Programm ausgeschlossen. Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die noch während des Asylverfahrens oder spätestes zwei Monate nach einem negativen Bescheid die Rückkehrförderung beantragen, erhalten einen "Bonus" von 500 Euro. REAG/GARP ist das meistgenutzte Rückkehr-Programm in Deutschland. Zahlen: 2024 haben etwa 10.200 Personen Deutschland mit einer REAG/GARP-Förderung verlassen. Die größte Gruppe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer kam aus der Türkei und Nordmazedonien.QuelleBundestagsdrucksache 20/14946, Seite 22
  • StarthilfePlus: Zusätzlich zum REAG/GARP-Programm können sich Rückkehrer für das Programm "Starthilfe Plus" bewerben. Dabei erhalten Personen aus 35 StaatenAfghanistan, Ägypten, Algerien, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Burkina Faso, China, Elfenbeinküste, Demokratische Republik Kongo, Eritrea, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Indien, Irak, Kamerun, Kenia, Mali, Marokko, Mongolei, Niger, Nigeria, Pakistan, Russische Föderation, Senegal, Sierra Leone, Simbabwe, Sri Lanka, Sudan, Togo, Tunesien, Vietnam eine "Reintegrationshilfe" im Wert von 1.000 Euro pro Person beziehungsweise 2.000 Euro pro Familie. Rückkehrer aus Armenien, Aserbaidschan, Iran, Libanon, Tadschikistan und der Türkei erhalten zudem Hilfe, um ihre Wohnsituation zu verbessern. Langzeitgeduldete aus dem West-Balkan, Georgien und der Republik Moldau bekommen Unterstützung bei Wohn- und medizinischen Kosten. Zahlen: 2024 wurden rund 5.900 Personen durch "Starthilfe Plus" unterstützt.QuelleBundestagsdrucksache 20/15103, Seite 12
  • Die Bundesländer haben eigene Rückkehr- und Reintegrationsprogramme ins Leben gerufen. Einige dieser Programme gibt es schon seit langem, wie etwa die "Landesförderung freiwillige Rückkehr" in Baden-Württemberg und die "Landesinitiative Rückkehr" in Rheinland-Pfalz. Sehr oft dienen die landeseigenen Programme dazu, Förderungen durch andere Programme aufzustocken. Deshalb ist es nicht möglich, genau zu sagen, wie viele Menschen ausschließlich mithilfe dieser Programme Deutschland verlassen haben. 2024 haben (laut Daten des Ausländerzentralregisters) 10.176 Personen Deutschland mit einer finanziellen Förderung der Länder verlassen.QuelleBundestagsdrucksache 20/14946, Seite 24
  • Rückkehrvorbereitenden Maßnahmen (RkVM): Unterstützung bei Arbeitssuche im Herkunftsland / Reintegration. 2024 gab es 333 Teilnehmer*innen.QuelleBundestagsdrucksache 20/15103, Seite 12
  • URA: Das Projekt URA bietet kosovarischen Rückkehrern ein "Überbrückungsgeld", einen Mietkostenzuschuss, die Erstattung von Behandlungs- und Medizinkosten und Arbeitsberatung an. 2024 wurden 755 Personen gefördert.QuelleBundestagsdrucksache 20/15103, Seite 12
  • Zentren für Migration und Entwicklung: Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) betreibt die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in verschiedenen Ländern so genannte "Zentren für Migration und Entwicklung", die Rückkehrende bei der Reintegration unterstützen. Zwischen Anfang Juni
    2023 und Ende Mai 2024 haben rund 700 Rückkehrer*innen von diesen Maßnahmen profitiert.QuelleBundestagsdrucksache 20/15103, Seite 12
  • Perspektive Heimat: Das Programm des Entwicklungsministeriums in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) bietet Teilnehmerinnen und Teilnehmern in 13 LändernAfghanistan, Ägypten, Albanien, Gambia, Ghana, Irak, Kosovo, Marokko, Nigeria, Pakistan, Senegal, Serbien und Tunesien Beratung in Sachen Arbeitssuche und Existenzgründung an. Darunter sind auch viele Rückkehrer.
  • European Reintegration Programme: Kurz- und Langzeitunterstützung – etwa bei Wohnungssuche, Medizinischer Bedarf (bei schweren Erkrankungen), schulischen und beruflichen Bildungsmaßnahmen. Gefördert durch die Europäsiche Union. 2024 waren rund 5.100 Personen am Programm beteiligt.QuelleBundestagsdrucksache 20/15103, Seite 12

Weitere Informationen über Rückkehr-Beratung beziehungsweise -Förderung und Reintegrationsprogramme findet man unter anderem auf den Webportalen "Returning from Germany" und "Build your future".