Selbst wenn Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltsstatus der Aufforderung nicht nachkommen, Deutschland zu verlassen, kann ihre Abschiebung aufgeschoben oder gar ausgesetzt werden.
Die Abschiebung kann aufgeschoben und eine Duldung erteilt werden, wenn:
- die Landesbehörde die Abschiebung "aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen" für maximal drei Monate aussetzt,
- der/die Ausländer*in eine qualifizierte Berufsausbildung absolviert,
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sie/er ein minderjähriges Kind hat, das im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist,
- sie/er mit einem anderen Geduldeten eng verwandt ist,
- ein/e Arzt/Ärztin bescheinigen kann, dass die Person, die abgeschoben werden muss, eine schwerwiegende Erkrankung hat, die die Abschiebung beeinträchtigen kann oder
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rechtliche Gründe vorliegen, die eine Ausreise hindern – wie etwa mangelnde Reisedokumente.
Die Zahlen
Fehlende Reisedokumente sind der häufigste Grund für "Duldungen". Zum Stichtag 31.03.2025 wurden abgelehnte Asylbewerber*innen in Deutschland aus folgenden Gründen "geduldet":
- Fehlende Reisedokumente: 44.519
- Ungeklärte Identität: 16.578
- Familiäre Bindungen zu anderen Geduldeten: 25.136
- Dringende humanitäre oder persönliche Gründe (z. B. Beendigung der Schule/Ausbildung; Betreuung kranker Familienangehöriger): 6.282
- Ausbildungsduldung: 2.405
- Beschäftigungsduldung (Regelanspruch+Familienangehörige): 1.307
- Abschiebestopp für bestimmten Gruppen oder in bestimmte Staaten: 3.043
- Medizinische Gründe: 2.359
- "Konkrete Maßnahmen" zur Abschiebung stehen bevor: 6.358
- Folgenatrag gestellt: 4.683
- Unbegleitete Minderjährige: 2.524
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Sonstige Gründe: 62.543
Geduldete, die ihre Abschiebung verhindern – etwa indem sie bei der Beschaffung von Identitätsdokumenten nicht mitwirken, können mit Leistungskürzungenund eine Wohnsitzpflicht bestraft werden.
Um Identitäten schneller festzustellen und die nötigen Reisedokumente zu beschaffen, hat die Bundesregierung Rückübernahmeabkommen mit etlichen Ländern unterschrieben (darunter mehrere Balkanstaaten, Algerien und Marokko). Mit Afghanistan hat die Europäische Union ein Kooperationsabkommen vereinbart, in dessen Rahmen Rückführungen erleichtert werden sollen. Mit einigen der wichtigsten Herkunftsländer von Asylbewerbern wie etwa Pakistan, Iran oder Nigeria gibt es bislang kein Abkommen.
Gescheiterte Abschiebungen
Rund 32.900 Abschiebungen sind 2025 vor der Übergabe der ausreisepflichtigen Personen an die Bundespolizei gescheitert. Das geschah in etwa 62 Prozent der Fälle weil die Person nicht zugeführt werden konnte – etwa zum Flughafen. In etwa einem Drittel der Fälle wurde das Ersuchen storniert.
Etwa 1.600 Abschiebungen scheiterten nachdem (oder während) die ausreisepflichtige Person an die Bundespolizei übergeben wurde. In etwa einem Drittel der Fälle (nach Übergabe an die Bundespolizei) wurden diese abgebrochen weil sich die Luftfahrzeugführer/Luftfahrtgesellschaften geweigert haben, die Personen zu befördern. In etwa 14 Prozent der Fälle wegen "passiven Widerstands" der Personen. 124 Abschiebungen wurden aus medizinischen Gründen abgebrochen.