Im Mai 2025 hat der Verfassungsschutz die Partei "Alternative für Deutschland (AfD)" als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die AfD hat dagegen Klage eingereicht. Bis zum Gerichtsurteil hat der Verfassungsschutz eine "Stillhaltezusage" abgegeben, das heißt, er setzt die Hochstufung der AfD vorläufig aus.Quelle
Bislang war die AfD als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft. Auch dagegen hatte die AfD geklagt, jedoch ohne Erfolg. Im Mai 2024 entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW: Diese Einstufung der Partei durch den Verfassungsschutz ist rechtens. Laut OVG gibt es in der AfD ausreichend konkrete Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen, die sich etwa gegen Menschen mit Migrationshintergrund richten.
Das OVG NRW bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz – ein Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts von März 2022. Das Urteil des OVG NRW ist rechtskräftig. Die AfD hatte auch diese Entscheidung angefochten, scheiterte damit aber im Juli 2025 vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Die AfD hatte 2025 nach eigenen Angaben rund 53.000 Mitglieder. Laut Verfassungsschutz sind 20.000 davon Rechtsextremist*innen.Quelle
Gruppierungen der AfD, die der Verfassungsschutzbis Mai 2025als gesichert rechtsextrem einstufte:
- Die Landesverbände in Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt gelten als gesichert rechtsextrem.Quelle
- Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte die Jugendorganisation der Partei ("Junge Alternative", JA) als gesichert rechtsextrem ein. Im März 2025 hat sich der Verein offiziell aufgelöst. Medienberichten zufolge soll er durch eine neue Jugendorganisation ersetzt werden. Die Organisation verfügte über 16 Landesverbände und hatte eigenen Angaben zufolge mehr als 3.000 Mitglieder (Stand: Dezember 2024). Über die Einstufung der Landesverbände entschieden die Landesämter für Verfassungsschutz. Als gesichert rechtsextrem galten der thüringische, sächsische und der Brandenburger Landesverband.Quelle
- Auch den "Flügel" in der AfD stufte der Verfassungsschutz als Gruppierung mit "gesichert rechtsextremistischer Bestrebung" ein. Nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die Einstufung der Gruppierung im März 2020 bekanntgab, löste sich der "Flügel" zum 30. April offiziell auf.Quelle
Gruppierungen der AfD, die der Verfassungsschutz als rechtsextreme Verdachtsfälle beobachtet:
- Der Verfassungsschutz beobachtet die Landesverbände der AfD in Bremen, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen und Bayern als rechtsextreme Verdachtsfälle.Quelle
- Der Landesverband der JA in Nordrhein-Westfalen wird als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft.Quelle
Expert*innen bestätigen die Radikalisierung der Partei: Die AfD erkenne zwar die Grundprinzipien der deutschen Verfassungsordnung an und versuche sich vom Rechtsextremismus abzugrenzen. Sie stelle jedoch die Gleichheit aller Menschen in Frage und greife mitunter auf rechtsextreme Begriffe zurück. Mittlerweile ordnen zahlreiche Expert*innen auch die Gesamtpartei als rechtsextrem ein. Das Deutsche Institut für Menschenrechte etwa beobachtet "offen ausgesprochene Drohungen" von Führungspersonen und Mandatsträger*innen der AfD, "in denen sie der Gewalt zur Erreichung ihrer politischen Ziele das Wort reden."Quelle
Rechtsextreme Einstellungen unter AfD-Anhänger*innen
21 Prozent der AfD-Anhänger haben ein geschlossen rechtsextremes Weltbild. Unter Anhänger*innen anderer Parteien sind es sechs Prozent. Das zeigen Befragungen für die Mitte-Studie von 2023. 90 Prozent der AfD-Anhänger*innen stimmen rassistischen und national-chauvinistischen Aussagen eindeutig oder teilweise zu. 60 Prozent befürworten eine Diktatur eindeutig oder teilweise. 52 Prozent billigen Gewalt eindeutig oder teilweise.Quelle
Rechtsextreme Mitarbeiter*innen von AfD-Abgeordneten
AfD-Bundestagsabgeordnete beschäftigen in ihren Büros Medienrecherchen zufolge mehr als 100 Mitarbeitende aus dem rechtsextremen Milieu. Darunter sind Neonazis, Aktivisten aus dem Umfeld der "Identitären Bewegung" und Ideologen aus der Neuen Rechten. Mehr als die Hälfte der AfD-Abgeordneten beschäftigt Personen von Organisationen, die der Verfassungsschutz als rechtsextrem einstuft.Quelle
Dürfen AfD-Mitglieder Beamt*innen sein?
Beamt*innen müssen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen. Eine Mitgliedschaft in der AfD, die als gesichert rechtsextremistisch gilt, könnte für Beamt*innen Konsequenzen haben, etwa Geldbußen oder Entlassungen. Die Verfassungstreue der Beamt*innen muss einzelfallspezifisch geprüft werden, wie es aus dem Bundesinnenministeriumund den Bundesländern heißt. Wie der Verfassungsschutz die Partei einstuft, ist nicht entscheidend für disziplinarrechtliche Verfahren, seine Beurteilung kann aber zur Begründung herangezogen werden.Quelle
Zur Frage, unter welchen Bedingungen Beamt*innen in der AfD um ihre Stellen fürchten müssen, gibt es unterschiedliche Einschätzungen:
- Im Juni 2020 stellte das Bundesinnenministerium klar: Allein die Mitgliedschaft in einer Partei, die der Verfassungsschutz als "Prüffall" oder "Verdachtsfall" beobachtet, hat keine beamtenrechtlichen Konsequenzen.Quelle
- Ein von der AfD in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten kommt zu demselben Schluss.Quelle
- Eine Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte sieht hingegen juristische Möglichkeiten, um disziplinarrechtliche Sanktionen für Beamt*innen, die Mitglied der AfD sind, zu verhängen. Nur wenn sie sich aktiv in der Partei gegen verfassungsfeindliche Positionen einsetzen, wäre eine AfD-Mitgliedschaft mit der Pflicht zur Verfassungstreue vereinbar. Quelle