Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Partei "Alternative für Deutschland (AfD)" vorerst nicht als “gesichert rechtsextrem” einstufen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln im Februar 2026 im Eilverfahren entschieden. Das Hauptsacheverfahren steht noch aus. Im Mai 2025 hat der Verfassungsschutz die Partei als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Dagegen hatte die AfD geklagt, der Verfassungsschutz hatte die Hochstufung vorläufig ausgesetzt. Im Eilverfahren entschied das Gericht: Es gebe zwar einzelne eindeutig verfassungswidrige Forderungen der AfD, etwa zur Einschränkung der Rechte von deutschen Muslim*innen. Auch sieht das Gericht einen starken Verdacht für weitere verfassungsfeindliche Bestrebungen. Allerdings könnten die Beweise des Verfassungsschutzes nicht belegen, dass dadurch die Gesamtpartei verfassungsfeindlich geprägt sei. Wann das VG Köln im Hauptsacheverfahren entscheidet, ist offen.
Bislang war die AfD als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft. Auch dagegen hatte die AfD geklagt, jedoch ohne Erfolg. Im Mai 2024 entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW: Diese Einstufung der Partei durch den Verfassungsschutz ist rechtens. Laut OVG gibt es in der AfD ausreichend konkrete Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen, die sich etwa gegen Menschen mit Migrationshintergrund richten.
Das OVG NRW bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz – ein Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts von März 2022. Das Urteil des OVG NRW ist rechtskräftig. Die AfD hatte auch diese Entscheidung angefochten, scheiterte damit aber im Juli 2025 vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Die AfD hatte 2025 nach eigenen Angaben rund 53.000 Mitglieder. Laut Verfassungsschutz sind 20.000 davon Rechtsextremist*innen.
Gruppierungen der AfD, die der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem einstuft:
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Die Landesverbände in Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt gelten als gesichert rechtsextrem.
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Die ehemalige Jugendorganisation der Partei ("Junge Alternative", JA) stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem ein. Der Verein hat sich im März 2025 offiziell aufgelöst. Im November wurde die Nachfolgeorganisation “Generation Deutschland” gegründet. Die Vorgängerorganisation JA verfügte über 16 Landesverbände und hatte eigenen Angaben zufolge mehr als 3.000 Mitglieder (Stand: Dezember 2024). Über die Einstufung der JA-Landesverbände entschieden die Landesämter für Verfassungsschutz. Als gesichert rechtsextrem galten der thüringische, sächsische und der Brandenburger Landesverband.
Gruppierungen der AfD, die der Verfassungsschutz als rechtsextreme Verdachtsfälle beobachtet:
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Der Verfassungsschutz beobachtet die Landesverbände der AfD in Bremen, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Bayern als rechtsextreme Verdachtsfälle.
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Den nordrhein-westäflischen Landesverband der AfD-Jugendorganisation “Generation Deutschland” stuft der Verfassungsschutz als rechtsextremen Verdachtsfall ein. Es handle sich um eine Fortführung der aufgelösten Jungen Alternative. Deren Landesverband galt in NRW seit 2023 als rechtsextremer Verdachtsfall.
Expert*innen bestätigen die Radikalisierung der Partei: Die AfD erkenne zwar die Grundprinzipien der deutschen Verfassungsordnung an und versuche sich vom Rechtsextremismus abzugrenzen. Sie stelle jedoch die Gleichheit aller Menschen in Frage und greife mitunter auf rechtsextreme Begriffe zurück. Mittlerweile ordnen zahlreiche Expert*innen auch die Gesamtpartei als rechtsextrem ein. Das Deutsche Institut für Menschenrechte etwa beobachtet "offen ausgesprochene Drohungen" von Führungspersonen und Mandatsträger*innen der AfD, "in denen sie der Gewalt zur Erreichung ihrer politischen Ziele das Wort reden."
Rechtsextreme Einstellungen unter AfD-Anhänger*innen
21 Prozent der AfD-Anhänger haben ein geschlossen rechtsextremes Weltbild. Unter Anhänger*innen anderer Parteien sind es sechs Prozent. Das zeigen Befragungen für die Mitte-Studie von 2023. 90 Prozent der AfD-Anhänger*innen stimmen rassistischen und national-chauvinistischen Aussagen eindeutig oder teilweise zu. 60 Prozent befürworten eine Diktatur eindeutig oder teilweise. 52 Prozent billigen Gewalt eindeutig oder teilweise.
Rechtsextreme Mitarbeiter*innen von AfD-Abgeordneten
AfD-Bundestagsabgeordnete beschäftigen in ihren Büros Medienrecherchen zufolge mehr als 100 Mitarbeitende aus dem rechtsextremen Milieu. Darunter sind Neonazis, Aktivisten aus dem Umfeld der "Identitären Bewegung" und Ideologen aus der Neuen Rechten. Mehr als die Hälfte der AfD-Abgeordneten beschäftigt Personen von Organisationen, die der Verfassungsschutz als rechtsextrem einstuft.
Dürfen AfD-Mitglieder Beamt*innen sein?
Beamt*innen müssen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen. Eine Mitgliedschaft in der AfD, die als gesichert rechtsextremistisch gilt, könnte für Beamt*innen Konsequenzen haben, etwa Geldbußen oder Entlassungen. Die Verfassungstreue der Beamt*innen muss einzelfallspezifisch geprüft werden, wie es aus dem Bundesinnenministerium und den Bundesländern heißt. Wie der Verfassungsschutz die Partei einstuft, ist nicht entscheidend für disziplinarrechtliche Verfahren, seine Beurteilung kann aber zur Begründung herangezogen werden.
Zur Frage, unter welchen Bedingungen Beamt*innen in der AfD um ihre Stellen fürchten müssen, gibt es unterschiedliche Einschätzungen:
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Im Juni 2020 stellte das Bundesinnenministerium klar: Allein die Mitgliedschaft in einer Partei, die der Verfassungsschutz als "Prüffall" oder "Verdachtsfall" beobachtet, hat keine beamtenrechtlichen Konsequenzen.
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Ein von der AfD in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten kommt zu demselben Schluss.
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Eine Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte sieht hingegen juristische Möglichkeiten, um disziplinarrechtliche Sanktionen für Beamt*innen, die Mitglied der AfD sind, zu verhängen. Nur wenn sie sich aktiv in der Partei gegen verfassungsfeindliche Positionen einsetzen, wäre eine AfD-Mitgliedschaft mit der Pflicht zur Verfassungstreue vereinbar.