2024 registrierte das Bundeskriminalamt 1.515 islamistische Straftaten, 2023 waren es 990. Das ist ein Anstieg um rund 53 Prozent.Quelle
Wie werden islamistische Straftaten erfasst?
Die Landeskriminalämter übermitteln dem Bundeskriminalamt alle politisch motivierten Straftaten. Die Länder ordnen sie ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen verschiedenen „Themenfeldern" zu (u. a. dem Oberthemenfeld „Islamismus/Fundamentalismus“) sowie einem „Phänomenbereich“ (-links-, -rechts-, -ausländische Ideologie-, -religiöse Ideologie-, -sonstige Zuordnung-), abhängig von den ideologischen Hintergründen und Ursachen der Tatbegehung. Straftaten aus islamistischer Motivation werden im Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie- unter dem Oberthemenfeld „Islamismus/Fundamentalismus“ erfasst.