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Jüdische Zuwander*innen 18.11.2022

Viele von Altersarmut betroffen

Ein Härtefallfonds soll einen Ausgleich für jüdische Zuwander*innen schaffen, die von Altersarmut betroffen sind. Die Umsetzung stockte lange, nun wird der Fonds voraussichtlich Anfang 2023 kommen. Doch es ist weniger Geld vorgesehen als geplant.

Der Artikel erschien erstmals am 10. November 2022.

Zwischen 65.000 bis 70.000 jüdische Kontingentflüchtlinge sind von AltersarmutUnter Altersarmut wird hier gefasst, dass sie kein ausreichendes Einkommen erzielen und deswegen Grundsicherung erhalten. Die Regelsätze liegen deutlich unter der Grenze zur Armutsgefährdung betroffen, schätzt die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST). Das entspreche rund 93 Prozent aller jüdischen Zuwanderer*innen im Rentenalter. Zum Vergleich: Rund 2,6 Prozent der deutschen Rentner*innen waren 2021 auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen, unter ausländischen Rentner*innen waren es 17,5 Prozent.QuelleZWST(2022): "Factsheet zum Problem
der Altersarmut unter jüdischen Zuwanderer:innen" LINK; Anfrage des MEDIENDIENSTES bei der ZWST im Oktober 2022; Schätzung basiert u.a. auf Angaben des BAMF zu jüdischen Kontingentflüchtlingen sowie einer Umfrage unter jüdischen Gemeinden; Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (2022): "Mehr als ein Viertel der Rentnerinnen und Rentner haben ein monatliches Nettoeinkommen von unter 1 000 Euro"; LINK

Um die Altersarmut unter jüdischen Kontingentflüchtlingen abzumildern, ist seit Jahren ein Härtefallfonds im Gespräch und auch im aktuellen Koalitionsvertrag vorgesehen. Anspruchsberechtigte Personen sollen aus dem Fonds eine einmalige, nicht steuerpflichtige Zahlung erhalten. Die ZWST fordert eine Auszahlung von 10.000 Euro pro Person. Das entspricht bei einer Rentendauer von 20 Jahren einem Ausgleich von 41,66 Eurodie Differenz zwischen der Grundsicherung & einem Rentenanspruch analog zur Fremdrente pro Monat.QuelleStellungnahme der ZWST im Ausschuss für Arbeit und Soziales (2021): Drucksache 10(11)1004; LINK

Wo stehen die Verhandlungen?

Im Bundeshaushalt 2022 waren zunächst eine Milliarde Euro veranschlagt, die Bundesländer sollten eine weitere Milliarde hinzugeben. Der aktuelle Bundeshaushalt sieht für 2022 nur noch 500 Millionen Euro vor und für das Jahr 2023 keine weiteren Gelder.Quellevgl.Antrag der CDU/CSU-Fraktion Oktober 2022; Deutscher Bundestag (2022): Drucksache 20/3100; Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023; LINK

Laut einer Pressemitteilung des Arbeitsministeriums vom 18. November soll für den Fonds bis Anfang 2023 eine Stiftung eingerichtet werden, die Bundesländer können der Stiftung beitreten. Der Fonds gilt nicht nur für jüdische Kontingentflüchtlinge, sondern auch für Spätaussiedler*innen und Härtefälle unter DDR-Rentner*innen. Berechtigte erhalten 2.500 Euro von den Bundesmitteln, und weitere 2.500 Euro, falls ihr Bundesland der Stiftung beitritt.QuelleBMAS: Pressemitteilung vom 18. November, LINK

Die Verhandlungen wwischen Bund und Länder stockten lange, unter anderem wegen Unstimmigkeiten zu Härtefällen von Rentner*innen aus der DDR. "Die jüdischen Zuwanderer:innen werden dabei zur moralischen Spielmasse in einer finanziellen Auseinandersetzung zwischen Bund und Ländern", so Aron Schuster, Direktor der ZWST. "Aufgrund des hohen Alters der Zugewanderten stehen alle Beteiligten in der Verantwortung, noch zu deren Lebzeiten eine zeitnahe und politisch umzusetzende Lösung zu finden. Eine angemessene Einmalzahlung, die steuerfrei und anrechnungsfrei auf Transferleistungen erfolgt, sollte die Lebensleistung der Zuwanderer:innen und die historische Verantwortung für die Wiederherstellung jüdischen Lebens in Deutschland berücksichtigen."

Warum sind so viele jüdische Zuwanderer*innen von Altersarmut betroffen?

Das hat mehrere Gründe: Jüdische Kontingentflüchtlinge haben keinen Zugang zum Fremdrentenrecht, welches unter anderem für Spätaussiedler*innen gilt – und es gibt kaum Sozialversicherungsabkommen mit Nachfolgestaaten der Sowjetunion, aus denen sie zugewandert sind. Deswegen können sie ihre Arbeitsjahre dort nicht für die Altersversorgung in Deutschland anrechnen lassen. In Deutschland konnten sie wiederum kaum Rentenansprüche erwerben, da sie oft in prekären Jobs beschäftigt waren – trotz akademischer Abschlüsse. Eine stichprobenartige Befragung der ZWST ergab, dass rund 69 Prozent der jüdischen Zugewanderten, die vor 1954 geboren wurden, über einen akademischen Abschluss verfügten. Von 78 Prozent wurde der Abschluss nicht anerkannt.QuelleVgl. Panagiotidis (2021): "Postsowjetische Migration in Deutschland", S. 6; LINK; ZWST (2022): "Factsheet zum Problem
der Altersarmut unter jüdischen Zuwanderer:innen" LINK; Anfrage des MEDIENDIENSTES bei der ZWST im Oktober 2022; Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung Bund im Deutschen Bundestag 2021: Ausschussdrucksache 19(11)1005, LINK.

Von Andrea Pürckhauer

 


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