Wie viele EU-Bürger bekommen Sozialleistungen in Deutschland?

EU-Ausländer erhalten etwa gleich oft Sozialleistungen wie der Durchschnitt der Bevölkerung. Je nach Herkunftsland gibt es dabei deutliche Unterschiede.

Rund 400.000 EU-Ausländer erhalten Bürgergeld (398.151 SGB-II-Leistungsberechtigte). Das sind 8,9 Prozent aller EU-Ausländer in Deutschland und etwa so viel wie in der Gesamtbevölkerung (8,3 Prozent, Stand: Dezember 2024). Etwa 2,7 Millionen EU-Ausländer arbeiten in Deutschland.QuelleInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB, 2025): Zuwanderungsmonitor, März 2025, Seite 5

EU-Ausländer arbeiten etwa so häufig wie die Gesamtbevölkerung. Die Arbeitslosenquote von EU-Ausländern liegt bei 8,8 Prozent, die der Gesamtbevölkerung bei 7,0 Prozent (Stand: Dezember 2024), so der IAB-Zuwanderungsmonitor.QuelleInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB, 2025): Zuwanderungsmonitor, März 2025, Seite 5

Je nach Herkunftsland unterscheiden sich die Arbeitslosenquoten (Dezember 2024):

  • Frankreich (6,6 Prozent)
  • Rumänien (7,3 Prozent)
  • Polen (7,6 Prozent)
  • Bulgarien (18,3 Prozent).QuelleBundesagentur für Arbeit (2025): Migrationsmonitor, August 2025, Tabellenblatt "Grafik_Überblick_Quoten" und dann Herkunftsland auswählen, Link

Während EU-Ausländer zum Beispiel aus Frankreich kaum Sozialleistungen beziehen (3 Prozent, SGB-II-QuoteSGB II-Quote auf Basis AZR mit periodengleicher Bezugsgröße; Anteil der Personen unterhalb des Rentenalters, die Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II haben („Bürgergeld"), bezogen auf die Gesamtgröße der Bevölkerungsgruppe, Definition), ist das häufiger bei Personen aus Polen (6,3 Prozent), Rumänien (8,7 Prozent) oder Bulgarien (25,9 Prozent).QuelleBundesagentur für Arbeit (2025): Migrationsmonitor, August 2025, Tabellenblatt "Grafik_Überblick_Quoten" und dann Herkunftsland auswählen, Link

Insgesamt steigt die Zahl der ausländischen Bürgergeld-Empfänger. Das liegt derzeit besonders am Zuzug ukrainischer Kriegsflüchtlinge. Die von EU-Bürgern ist seit 2015 leicht zurückgegangen. Ihre Arbeitslosenquote ist seit Jahren relativ konstant.Quellevgl. BA-Statistik Migration und Arbeitsmarkt, Zeitreihen, LINK

Einige hundert Betrugsfälle pro Jahr

EU-Ausländer erhalten nur unter bestimmten Bedingungen Sozialleistungen (siehe unten). In den letzten Jahren gab es vermehrt Berichte darüber, dass diese Regeln in einigen Fällen umgangen wurden, etwa indem Beschäftigungen vorgetäuscht wurden, um dann "Aufstocker-" Leistungen oder Bürgergeld zu beziehen.

Um wie viele Fälle es dabei geht, ist nicht bekannt. Seit 2023 erheben die Jobcenter Zahlen zu sogenannten "bandenmäßigem Leistungsmissbrauch", also einem organisierten Umgehen der Regeln. Es handelt sich um einige hundert Fälle pro Jahr. In den letzten Jahren waren es: 195 Fälle (bis Mai 2025), 421 Fälle (2024) und 229 Fälle (2023).QuelleBundesregierung (2025): Antwort auf eine Anfrage der Grünen, Drucksache 21/966, Seite 7

EU-Bürger haben besondere Schwierigkeiten beim Beantragen sozialer Leistungen und im Umgang mit Jobcentern, wie Umfragen gezeigt haben, zum Beispiel vom Sozialverband BAGFW 2021 und des DeZIM-Instituts 2022. Sie werden etwa ohne Begründung abgewiesen oder müssen besondere Dokumente vorweisen.QuellenBundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW, 2021): Auswertung einer Umfrage von 2021, Link sowie Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM, 2022): Dezim Research Notes 13/22, Link


Aktuelle Zahlenzu Beschäftigung und Sozialleistungen bei EU-Bürgern bietet der >>IAB-Zuwanderungsmonitor.

Wer bekommt Sozialleistungen? Wer nicht?

EU-Ausländer können dank der EU-Freizügigkeit zwar jederzeit nach Deutschland ziehen, ihr Zugang zu SozialleistungenZum Beispiel Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Wohn- und Kindergeld hier ist aber eingeschränkt. Seit 2017 gelten folgende Regelungen:

Keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben:

  • Alle EU-Bürger*innen in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts, sofern sie hier keine Arbeit ausgeübt haben.QuelleEuGH Urteil C299/14
  • EU-Bürger*innen, die "allein zum Zweck der Arbeitssuche" oder für Sozialleistungen nach Deutschland eingewandert sind. QuelleSGB II §7 sowie Urteil des Sozialgerichts Leipzig (2014): Dano gegen Jobcenter Leipzig

Anspruch auf Sozialleistungen haben:

  • Personen, die in Deutschland arbeiten oder gearbeitet haben, gelten als "Arbeitnehmer" und haben wie deutsche Staatsbürger*innen Zugang zu Sozialleistungen, im ersten Jahr eingeschränkt. 
  • Für diejenigen, die länger als ein Jahr am Stück in Deutschland gearbeitet haben, ist dieser Anspruch uneingeschränkt.
  • Wer weniger als ein Jahr gearbeitet hat, hat maximal sechs Monate Anspruch auf Sozialleistungen.QuelleEU-Freizügigkeitsrichtlinie Artikel 7, Absatz 3 c und das EuGH-Urteil Az. C 67/14 vom September 2015
  • Wer keine Arbeit hat, hat erst nach fünf Jahren Aufenthalt Anspruch auf Sozialleistungen nach SGB II und SGB XII.QuelleSGB II §7 und Gesetz zur "Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II und XII" – SGB §23, Absatz 3
  • Eltern, deren Kinder in Deutschland zur Schule gehen - auch wenn die Eltern hier noch nicht gearbeitet haben.QuelleEuGH-Urteil (2020), Az. C-181/19, Link sowie EU-Gleichbehandlungsstelle (2021):  Leistungsausschluss im SGB II aufgehoben , Link

Der Europäische Gerichtshof hat 2014 in einem Urteil festgestellt: Wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat weder arbeiten noch Arbeit suchen, können EU-Bürger*innen ihr Freizügigkeitsrecht verlieren.