Rund 400.000 EU-Ausländer erhalten Bürgergeld (398.151 SGB-II-Leistungsberechtigte). Das sind 8,9 Prozent aller EU-Ausländer in Deutschland und etwa so viel wie in der Gesamtbevölkerung (8,3 Prozent, Stand: Dezember 2024). Etwa 2,7 Millionen EU-Ausländer arbeiten in Deutschland.Quelle
EU-Ausländer arbeiten etwa so häufig wie die Gesamtbevölkerung. Die Arbeitslosenquote von EU-Ausländern liegt bei 8,8 Prozent, die der Gesamtbevölkerung bei 7,0 Prozent (Stand: Dezember 2024), so der IAB-Zuwanderungsmonitor.Quelle
Je nach Herkunftsland unterscheiden sich die Arbeitslosenquoten (Dezember 2024):
- Frankreich (6,6 Prozent)
- Rumänien (7,3 Prozent)
- Polen (7,6 Prozent)
- Bulgarien (18,3 Prozent).Quelle
Während EU-Ausländer zum Beispiel aus Frankreich kaum Sozialleistungen beziehen (3 Prozent, SGB-II-Quote), ist das häufiger bei Personen aus Polen (6,3 Prozent), Rumänien (8,7 Prozent) oder Bulgarien (25,9 Prozent).Quelle
Insgesamt steigt die Zahl der ausländischen Bürgergeld-Empfänger. Das liegt derzeit besonders am Zuzug ukrainischer Kriegsflüchtlinge. Die von EU-Bürgern ist seit 2015 leicht zurückgegangen. Ihre Arbeitslosenquote ist seit Jahren relativ konstant.Quelle
Einige hundert Betrugsfälle pro Jahr
EU-Ausländer erhalten nur unter bestimmten Bedingungen Sozialleistungen (siehe unten). In den letzten Jahren gab es vermehrt Berichte darüber, dass diese Regeln in einigen Fällen umgangen wurden, etwa indem Beschäftigungen vorgetäuscht wurden, um dann "Aufstocker-" Leistungen oder Bürgergeld zu beziehen.
Um wie viele Fälle es dabei geht, ist nicht bekannt. Seit 2023 erheben die Jobcenter Zahlen zu sogenannten "bandenmäßigem Leistungsmissbrauch", also einem organisierten Umgehen der Regeln. Es handelt sich um einige hundert Fälle pro Jahr. In den letzten Jahren waren es: 195 Fälle (bis Mai 2025), 421 Fälle (2024) und 229 Fälle (2023).Quelle
EU-Bürger haben besondere Schwierigkeiten beim Beantragen sozialer Leistungen und im Umgang mit Jobcentern, wie Umfragen gezeigt haben, zum Beispiel vom Sozialverband BAGFW 2021 und des DeZIM-Instituts 2022. Sie werden etwa ohne Begründung abgewiesen oder müssen besondere Dokumente vorweisen.Quellen
Aktuelle Zahlenzu Beschäftigung und Sozialleistungen bei EU-Bürgern bietet der >>IAB-Zuwanderungsmonitor.
Wer bekommt Sozialleistungen? Wer nicht?
EU-Ausländer können dank der EU-Freizügigkeit zwar jederzeit nach Deutschland ziehen, ihr Zugang zu Sozialleistungen hier ist aber eingeschränkt. Seit 2017 gelten folgende Regelungen:
Keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben:
- Alle EU-Bürger*innen in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts, sofern sie hier keine Arbeit ausgeübt haben.Quelle
- EU-Bürger*innen, die "allein zum Zweck der Arbeitssuche" oder für Sozialleistungen nach Deutschland eingewandert sind. Quelle
Anspruch auf Sozialleistungen haben:
- Personen, die in Deutschland arbeiten oder gearbeitet haben, gelten als "Arbeitnehmer" und haben wie deutsche Staatsbürger*innen Zugang zu Sozialleistungen, im ersten Jahr eingeschränkt.
- Für diejenigen, die länger als ein Jahr am Stück in Deutschland gearbeitet haben, ist dieser Anspruch uneingeschränkt.
- Wer weniger als ein Jahr gearbeitet hat, hat maximal sechs Monate Anspruch auf Sozialleistungen.Quelle
- Wer keine Arbeit hat, hat erst nach fünf Jahren Aufenthalt Anspruch auf Sozialleistungen nach SGB II und SGB XII.Quelle
- Eltern, deren Kinder in Deutschland zur Schule gehen - auch wenn die Eltern hier noch nicht gearbeitet haben.Quelle
Der Europäische Gerichtshof hat 2014 in einem Urteil festgestellt: Wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat weder arbeiten noch Arbeit suchen, können EU-Bürger*innen ihr Freizügigkeitsrecht verlieren.