Immer wieder gibt es Berichte über Schulen, die ihren Schüler*innen untersagen, andere Sprachen als Deutsch zu sprechen.Quelle
Grundlage für die Deutschpflicht sind Regeln, die Lehrkräfte, Schüler*innen und Eltern einzelner Schulen freiwillig vereinbart haben. Es gibt keine gesetzlichen Verbote. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage sagte das Kultusministerium Baden-Württemberg 2017, dass es ein Verbot anderer Sprachen außerhalb des Unterrichts für verfassungswidrig und für einen Eingriff in die Grundrechte der Schüler*innen halte. Sie müssten frei entscheiden können, auf welcher Sprache sie sich unterhalten. Ein Verbot aus dem Juli 2020 stufte das Verwaltungsgericht Freiburg im Oktober 2022 als eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und somit als rechtswidrig ein. Eine Grundschülerin musste eine Strafarbeit schreiben, da sie auf dem Schulhof Türkisch gesprochen hatte.Quelle
Fachleute weisen darauf hin, dass Schulen mit den Verboten nicht anerkennen, dass viele Kinder mehrsprachig sind. Verbote würden die Sprachen und ihre Sprecher*innen abwerten und können die Lernmotivation der Kinder schwächen. Zudem würden die Verbote nur bei manchen Sprachen greifen – etwa Türkisch, jedoch nicht bei Englisch. In einer Expertise für den Mediendienst 2025 zeigen Erziehungswissenschaftlerinnen, dass das Verwenden anderer Sprachen nicht auf Kosten des Deutschen gehe und hingegen die Lese und Schreibfähigkeit von Schülern fördern und auch ihre Motivation steigern kann.Quelle
Exkurs: Deutschpflicht in Arbeitspausen
2019 bezog die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Stellung zu einem Fall, in dem ein Unternehmen den Angestellten verboten hatte, Türkisch in der Pause zu sprechen. Das Fazit: Sprachverbote in Pausenräumen stellt eine Diskriminierung dar. Die Pause diene der der Erholung und es gebe keine berechtigtes Interesse des/der Arbeitgeber*in, dass nur Deutsch gesprochen werde.Quelle