2024 besuchten rund 3,9 Millionen Kinder eine Kita. 29 Prozent der Kita-Kinder hatten einen Migrationshintergrund. Der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund ist in den vergangenen Jahren gestiegen, 2007 lag er noch bei 23 Prozent.Quelle:
2024 hatten 1,9 Millionen Kinder unter sechs Jahren einen "Migrationshintergrund". Das entspricht etwa 43 Prozent aller Kinder unter 6 Jahren in Deutschland. Der Anteil der Kinder aus Einwandererfamilien nimmt zu: 2011 waren es noch rund 33 Prozent.Quelle
Kinder mit Migrationshintergrund besuchen seltener eine Kita
Im März 2023 besuchten 22,3 Prozent derunter Dreijährigen mit Migrationshintergrund eine Kita. Bei Kindern ohne Migrationshintergrund traf das auf 44,5 Prozent zu.Quelle
Bei den Drei- bis Sechsjährigen nahmen 76,8 Prozent der Kinder mit Migrationshintergrund einen Kita-Betreuungsplatz in Anspruch. Bei Kindern ohne Migrationshintergrund traf das auf 99,3 Prozent zu.Quelle
Kinder mit Migrationshintergrund in der Kita: Zahlen für die Bundesländer
Deutschlandweit und insbesondere zwischen ost- und westdeutschen Bundesländern gibt es Unterschiede beim Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund: Bremen hat deutschlandweit den höchsten Anteil: Rund 67 Prozent aller unter 6-Jährigen haben einen Migrationshintergrund. Mecklenburg-Vorpommern hat mit fast 18,5 Prozent den niedrigsten Anteil. Es folgen die weiteren ostdeutschen Bundesländer Brandenburg (21,3 Prozent), Sachsen (20 Prozent), Sachsen-Anhalt (24,2 Prozent) und Thüringen (22 Prozent). Bei den übrigen Bundesländer hat den niedrigsten Anteil Schleswig-Holstein (35 Prozent), den höchsten Berlin (57 Prozent), gefolgt von Hessen (54 Prozent).Quelle
Laut dem Bildungsbericht ist die Verteilung der Kinder mit Einwanderungsgeschichte an Kitas im Jahr 2022 deutschlandweit unterschiedlich. In den ostdeutschen Flächenländern war der Anteil mit 10 Prozent vergleichsweise niedrig. Die höchsten Anteile hatten Bremen (43 Prozent), Berlin (37 Prozent) und Hessen (35 Prozent), den niedrigsten Mecklenburg-Vorpommern (acht Prozent).Quelle
Seit dem 1. August 2013 besteht für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege. Das gilt unabhängig davon, ob die Eltern berufstätig sind oder nicht.